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Schleimfilm in der Wasserleitung ist kein Mietmangel

12.03.2010 11:57 Uhr von Tino Hahn


Immer wieder kommt es vor, dass Mieter den sogenannten Biofilm in der Wasserleitung als Mietmangel beim Vermieter geltend machen wollen. Doch aus der erhofften Mietminderung wird nichts, denn Hygieneinstitute kommen regelmäßig zu dem Urteil, dass der Biofilm in keiner Weise gesundheitsschädigend ist. Das Amtsgericht Münster hat deshalb die Klage eines Mieters abgelehnt. Welchen Nutzen Sie als Vermieter daraus ziehen können, lesen Sie hier.

Schleimfilm MietmangelLupen-Symbol

Ein Schleimfilm am Duschkopf ist kein Mietmangel und gesundheitlich unbedenklich

Schleimfilm in Toilette und Duschkopf


Bei dem Biofilm in der Wasserleitung handelt es sich um eine dünne Schleimschicht, in der Mikroorganismen wie Bakterien oder Algen leben. Der Biofilm entsteht immer dann, wenn sich diese Mikroorganismen an der Grenzflächen ansiedeln.

  

Wie der Deutsche Mieterbund in Berlin mitteilt, war ein Mieter wegen eines Schleimfilms im Spülkasten der Toilette sowie im Duschkopf vor Gericht gezogen.

Ein Sachverständiger hatte den Biofilm bestätigt, der im getrockneten Zustand als schwarzer und unangenehmer riechender Belag zurückblieb. Deshalb verlangte der Mieter, dass sein Vermieter nicht nur die Anwaltskosten übernimmt, sondern auch die Ursache für den Biofilm entfernt.

Verantwortung von Mietern größer als gedacht


Doch das Amtsgericht in Münster schlug sich auf die Seite des Vermieters: Der Biofilm ist kein Mietmangel, da er sich in allen Wasserleitungen bildet. Außerdem haben Hygieneinstitute bereits mehrfach bestätigt, dass von einem Biofilm keinerlei Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Das Gericht wies die Klage deshalb ab.

Einfache Reinigung beseitigt den Schleimfilm

   
Um den Schleimfilm zu beseitigen, reicht es bereits aus, den Duschkopf in regelmäßigen Abständen mit heißem Wasser auszukochen sowie die Armaturen gründlich zu reinigen.

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen 28 C 2750/09

GeVestor.de meint: Bei Biofilmen handelt es sich um eine der natürlichsten Sachen der Welt – was Mieter natürlich dennoch nicht davon abhält, deshalb vor Gericht zu ziehen. Doch statt auf einen Mietmangel zu pochen, lässt sich ein Biofilm problemlos entfernen.

  

Falls sich einer Ihrer Mieter also über diesen Schleimfilm im Spülkasten, am Duschkopf oder in der Einfüllkammer der Waschmaschine beklagt, verweisen Sie ihn einfach auf dieses Urteil.
  
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