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EU-Bürokratiewahn: Sonnenscheinrichtlinie

25.02.2010 07:00 Uhr von Michael Mross


Bekanntlich gibt es einzig wenig, was durch die EU nicht reglementiert wurde. Doch den Brüsseler Bürokraten ist ein echter Coup mit der EU-Sonnenscheinrichtlinie gelungen. Nun möchte von der Leyen noch eins draufsatteln, damit die Deutschen keinen Sonnenstich kriegen.

Michael Mross weiß, was die Märkte in Europa und der Welt bewegt.Lupen-Symbol

Das EU-Parlament gleicht einem bürokratischen Monster.

Auf beträchtliche neue bürokratische Lasten muss sich die Wirtschaft durch die so genannte „EU-Sonnenscheinrichtlinie“ einstellen. So möchte die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen in Deutschland – laut dem Handelsblatts (Donnerstagausgabe) vorliegenden Informationen aus Koalitionskreisen - bei der Umsetzung über die EU-Richtlinie hinausgehen.

 

Arbeitgeber müssen Beschäftigte auf Risiko von Sonneneinstrahlung hinweisen

 
So hat sich die CDU-Politikerin zum Ziel gesetzt alle Arbeitgeber in die Verpflichtung zu nehmen, ihren Beschäftigten den Hinweis zu geben, dass durch zuviel Sonneneinstrahlung Hautkrebs entstehen kann. Des Weiteren soll es Pflichten zur Beratung und Unterweisung geben, wie man eine Verminderung des Risikos erreichen kann.

 

"Sonnenscheinpauschale" hat bereits 2005 für wirbel in den Medien gesorgt


Völlig überraschend kommt dieser Vorstoß aus dem Bundesarbeitsministerium, da die „Sonnenscheinrichtlinie“ im Jahr 2005 bereits ein breites Medienecho über „europäischen Bürokratiewahn“ hervorgerufen hatte.

 

 

Deutschland will auf EU-Richtlinien draufsatteln

 

 
In der Folge entschärfte das EU-Parlament die Richtlinie. Aufgrund dessen hat der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) entsetzt auf die gegenwärtigen Absichten des Arbeitsministeriums reagiert. "Es gibt überhaupt keinen Grund, dass Deutschland auf die EU-Richtlinie draufsattelt“, so Felix Pakleppa, ZDB-Geschäftsführer, gegenüber dem Handelsblatt.


Pakleppa stellte diesbezüglich die Tatsache fest, dass niemand ernsthaft erklären könne, warum die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter Informationen über die Wetteraussichten oder Einweisungen in die Benutzung von Hautcremes geben sollten.

 

 

ZDB verweist auf Koalitionsvertrag

 


Zudem hat der ZDB auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem eindeutig Union und FDP die Vereinbarung einer "Eins-zu-Eins-Umsetzung" von EU-Richtlinien vorgenommen hätten. „Die Bundesarbeitsministerin solle sich die Regelung aus den Zeiten des SPD-geführten Hauses nicht zueigen machen“, so Pakleppa. Die Diskussion über das Draufsatteln von Pflichten für die Wirtschaft beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sollte allen eine Lehre sein.

© Mross Daily News - Weiterverbreitung nur auszugsweise und mit Link gestattet.

 
 

Kommentare zum Artikel

01.03.2010 08:32
Alexandr Burgstahler
Ich kann diese Richtlinie durchaus verstehen. Sind doch bereits die ersten Auswirkungen durch zu starke Sonneneinstrahlungen bereits auszumachen, die zu Sonnenstichen führen und damit solche Richtlinien initiieren.
26.02.2010 18:46
Werner Meyer
Was macht eigentlich unser Anti-Bürokratie-Kommissar Hr. Stoiber ...???
25.02.2010 18:10
Hubert Frey
Ursula und Guido arbeiten doch wunderbar Hand in Hand.Sie möchte den Sonnenhungrigen das Relaxing in der Freizeit verbieten,während er am liebsten Leute ins Arbeitslager steckt.Ich hoffe liebe Landsleute ihr habt verstanden:Ende derSpass und Freizeitgesellschaft---Schluß mit Reiseweltmeister--denn den Titel Exportweltmeister mußten wir ja wegen Faulheit(so hört sich das Geschwafel aus Berlin an) den Chinesen abtreten!

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