Lebensversicherung als Tilgungsersatz ungeeignet
Vorgestern kam ein Immobilist zu mir in die Beratung mit einem Problem, von dem immer mehr Kreditkunden betroffen sind.
1993 erwarb der Ratsuchende eine Eigentumswohnung zu Vermietungszwecken.
Der Kaufpreis wurde anteilig finanziert, umgerechnet 51.000 Euro. Auf Empfehlung seines Steuerberaters entschied er sich für ein Festdarlehen.
Als Tilgungsersatz wurde eine Lebensversicherung bei einer namhaften großen deutschen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, die am 1. Oktober 2022 zur Auszahlung kommt.
Gemäß Prognose der Gesellschaft bei Vertragsabschluss soll die Auszahlungssumme 51.000 Euro betragen. Sollte! Von diesem Ergebnis ist der Vertrag inzwischen Lichtjahre entfernt.
Mit jedem Jahr verringert sich der Auszahlungsbetrag. So werden es gemäß aktueller Prognose nur noch 34.500 Euro sein, auf die der Versicherungskunde sich freuen kann.
Trotz gleichbleibender Zahlung von monatlich 75 Euro sind es nun 16.500 Euro weniger.
Die Gesellschaft begründet diese Entwicklung mit den anhaltend niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt. Eine ehrliche Antwort, die man ansonsten so vergeblich sucht. Noch immer werben die meisten der Anbieter mit Renditen von 4 % und mehr.
Hier zeigt sich, was von den Ankündigungen zu halten ist. Wenig. Ob mit Mathematiker oder ohne, es ist eben schwierig, Entwicklungen von 30 Jahren richtig zu prognostizieren. Wäre das möglich, wie hätten wohl kaum eine Eurokrise.
Mehr einzahlen, gleicher Ertrag
Der Kunde steht nun vor dem Problem, dass am Ende der Vertragslaufzeit 16.500 Euro zusätzlich angespart werden müssen. Dafür hat er noch 10 Jahre Zeit.
Bei der derzeitigen Zinssituation von 2,5 % und einer Abgeltungsteuer von 25 % muss er somit 120 Euro Monat für Monat zusätzlich aufwenden, um das Desaster abzuwenden.
Zur Erinnerung: Bisher waren es 75 Euro, die zur Tilgung herangezogen wurden. Nun sind 195 Euro, mithin 160 % mehr. Kaum vorstellbar, dass dieses „Steuersparmodell“ ihm bis heute solche Einsparungen bescherte.
Chancen vor Gericht sind so gut wie nie zuvor
Ich habe dem Ratsuchenden empfohlen, monatlich zunächst einmal 120 Euro beiseite zu legen, damit das Problem nicht aufgeschoben wird.
Desweiteren habe ich ihm Nahe gelegt, gegen das Verhalten der Lebensversicherungsgesellschaft rechtlich vorzugehen. Noch nie standen die Chancen so gut, Nachforderungen gegenüber den Gesellschaften durchzuboxen.
In einem konkreten Fall hatte ein Immobilist Anfang 1998 bis Ende 1999 mehrere Lebensversicherungen für seine Immobilienfinanzierungen abgeschlossen. Die Laufzeiten lagen zwischen 12 und 20 Jahren.
Die Victoria Lebensversicherungsgesellschaft (Ergo) ging von einer Verzinsung von 7,3 % über die gesamte Laufzeit aus. Ein versicherungsmathematisches Gutachten kommt nun zu dem Schluss, dass eine laufende Verzinsung von 5 % dauerhaft erzielbar gewesen wäre.
Der Versicherungskunde verlangt nun, hinsichtlich der Ablaufleistung, die schon von Beginn an zu hoch veranschlagten und später vom Versicherer herabgesetzten Zinsen in Höhe der Differenz von jährlich 1,9 % zusätzlich.
Sehr zur Überraschung der Versicherungsgesellschaft wurde seine Klage nicht abgewiesen. Stattdessen gab das Landgericht Düsseldorf, ein Sachverständigengutachten in Auftrag (11 O 432/10).
Damit befasst sich erstmals ein deutsches Gericht mit der Frage, ob Versicherungsgesellschaften für überhöhte und unrealistische Zinsgewinnprognosen haften.
Rendite nicht das Wichtigste
Über die weitere Entwicklung halte ich Sie auf dem Laufenden. Es könnte ja sein, ohne Ihre Intelligenz beleidigen zu wollen, dass auch Sie sich mit ähnlichen Finanzierungsmodellen herumplagen. Nun haben Sie das erste Mal eine realistische Chance, einen Verlust zu reduzieren.
So oder so, es zeigt sich einmal mehr, wie recht er hatte, der Münchener Bankier August von Finck. Kurz bevor er starb, antwortete er auf die Frage eines Journalisten, wie er zu diesem Vermögen gekommen sei: „Weil ich die klassischen Grundlagen einer vernünftigen Vermögensbildung eingehalten habe.
Ich habe immer nur investiert, wenn als erstes die Sicherheit gewährleistet war. Als zweites habe ich darauf geachtet, dass die von mir investierten Mittel jederzeit wieder liquidierbar waren, und erst am Schluss habe ich mir Gedanken gemacht über das Ergebnis, nämlich über die Rendite.
Alle diejenigen, die sich nicht an diese Formel halten, so meinte August von Finck weiter, werden früher oder später einen Vermögensverlust erleiden! Davon wissen die, die ihre Investments zu sehr auf steuerliche Modelle gründeten, ein Lied zu singen.



