Steuererklärung 2008 – die wichtigsten Neuerungen
Insbesondere für Pendler wirkt sich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts positiv auf den Geldbeutel aus.
Wer zwischen Arbeitsplatz und Wohnort pendelt, kann jeden Kilometer steuerlich geltend machen.
Werbungskosten – Pendlerpauschale lohnt sich
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt bei 920 Euro, sodass sich jeder weitere Entfernungskilometer steuermindernd bemerkbar macht:
Falls Sie beispielsweise 15 Kilometer auf dem Weg zu Ihrem Arbeitsplatz zurücklegen, dann können Sie für die 253 Arbeitstage in 2008 insgesamt 1035 Euro (15 Kilometer x 0,30 Euro x 230 Tage = 1035 Euro) geltend machen.
Damit erreichen Sie eine zusätzliche Steuerminderung von 115,50 Euro (1035 Euro – 920 Euro Pauschbetrag).
Das Jahr 2008 hat zwar 253 Arbeitstage, doch für das Finanzamt gelten 230 Arbeitstage als Pauschalregel.
Die Erstattung steht Steuerzahlern rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 zu. Auch für Fahrgemeinschaften gilt die Pendlerpauschale.
Ist ein Umzug in eine andere Stadt beruflich bedingt, dann können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden – dies gilt auch dann, wenn sich der Arbeitsweg durch den Umzug verkürzt.
Allerdings ist es sinnvoll, dem Arbeitsamt nachzuweisen, das sich eine Zeitersparnis durch den Umzug tatsächlich ergibt – idealerweise können Sie den Nachweis erbringen, dass Sie täglich eine Stunde Zeit sparen.
Die Ausgaben müssen beim Finanzamt per Rechnung nachgewiesen werden. Es gibt allerdings zusätzlich noch eine Umzugspauschale, die für Ledige 585 Euro und für Verheiratete 1.171 Euro beträgt.
Eine weitere Neuerung ist, dass Sie alle Fahrt- und Übernachtungskosten unbegrenzt absetzen können, wenn sie mehr als drei Monate auswärts tätig sind.
Der Bund der Steuerzahler weist außerdem darauf hin, dass Schäden am eigenen Fahrzeug zu 100 Prozent absetzbar sind.
Ereignet sich auf dem Arbeitsweg ein Unfall, dann können die Kosten ebenso steuerlich geltend gemacht werden wie Beschädigungen am geparkten Wagen – auch bei einem Diebstahl greift diese Regelung.
Direkt abziehbarer Steuerbonus für Dienstleistungen und Handwerker
Der aus Pflege- und Handwerkerarbeiten, die auch von Angehörigen erledigt werden können sowie Reparaturen und Pflegearbeiten von Handwerkern resultierende Steuerbonus summiert sich auf maximal 1.800 Euro jährlich.
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie beispielsweise Handwerkstätigkeiten sind in der Steuererklärung 2008 auch dann abzugsfähig, wenn die Wohnung im EU-Ausland liegt.
20 Prozent der Ausgaben sind dabei absetzbar bis zu einer Obergrenze von je 3.000 Euro, sodass maximal 600 Euro steuermindernd geltend gemacht werden können.
Eltern mit Kindern zwischen drei bis sechs Jahren können zwei Drittel ihrer Betreuungskosten absetzen – bis hin zur maximalen Summe von 4.000 Euro.
Steuerabzug für Rürup und Riester
Auch für Rürup-Sparer gibt es 2008 eine freudige Nachricht: Sie können 66 Prozent der Sparleistung steuermindernd geltend machen, maximal jedoch 13.200 Euro – bei Ehepaaren die doppelte Summe von 26.400 Euro.
Auch Riester-Sparer können inklusive staatlicher Zulagen maximal 2.100 Euro absetzen.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge entfallen keinerlei Sozialabgaben, wenn es sich dabei um Einzahlungen in Pensionsfonds sowie Direktversicherungen handelt, die eine Höhe von 2.544 Euro nicht übersteigen.
Kontoführungsgebühren und Co. in 2008 letztmalig absetzbar
2008 können Sie nicht nur zum letzten Mal die Fahrtkosten zu Aktionärsversammlungen absetzen, sondern auch letztmalig Bankgebühren geltend machen.
Gleiches gilt fürKreditkosten, Kontoführungsgebühren, Depotverwaltungsgebühren und Vermögensverwaltungsgebühren. Den Abzug dieser Geldkosten verhindert ab 2009 die Abgeltungssteuer.
Für Spenden wurden einheitliche Regeln geschaffen, sodass Spenden in Höhe von bis zu 20 Prozent des Einkommens von der Steuer abgezogen werden können.
Liegt der Spendenbetrag bei bis zu 200 Euro, dann ist ein Überweisungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt ausreichend. Höhere Spendenbeträge können in die folgenden Jahre vorgetragen werden.
Auch ehrenamtlich Tätige können 2008 mehr Einnahmen steuerfrei kassieren: Für nebenberufliche Tätigkeiten wie beispielsweise Erzieher oder Trainer dürfen maximal 2.100 Euro steuerfrei eingenommen werden.
Die bisherige Höchstgrenze lag bei 1.848 Euro. Sonstige ehrenamtlichen Engagements können ohne Einzelnachweis steuerfrei maximal 500 Euro einstreichen.



