Aufbewahrungsfristen Banken: So lange heben sie Kontounterlagen auf

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Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Daher greifen wir an dieser Stelle des öfteren auch lästige Hinweise aus der Bürokratie auf.

Hier aber geht es um die Pflichten Dritter: Ihrer Bank. Die Kontounterlagen können Sie dort über einen längeren Zeitraum rekonstruieren lassen – wenn Sie einen Bedarf haben.

Aufbewahrungsfrist: Leser fragt, BaFin antwortet

“Wie lange ist eine Bank bzw. Sparkasse verpflichtet, Kontounterlagen aufzubewahren? Gibt es dafür irgendwelche Richtlinien?”, so lautet eine aktuelle Leserfrage.

Diese Frage haben wir an die Finanzaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gestellt und folgende Auskunft erhalten:

Im Prinzip gilt für Banken nichts anderes als für andere Handelsunternehmen. Paragraph 257 des Handelsgesetzbuches regelt:

Beispielsweise Handelsbücher, Bilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

10 Jahre Aufbewahrungsfrist für Kontounterlagen

Für Handelsbriefe, sowohl empfangene als auch Kopien abgesendeter Handelsbriefe, gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.

Kontounterlagen dürften demnach zu den Unterlagen gehören, für die eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht gilt.

Außerdem gibt es eine steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht nach § 147 der Abgabenordnung. Auch hier beträgt die Frist üblicherweise zehn Jahre.

Bei laufenden Verfahren: Längere Aufbewahrungen für Banken

Lediglich wenn bei laufenden Verfahren der Finanzaufsicht ist die Bank verpflichtet, Unterlagen über diese Fristen hinaus aufzuheben.

Das können Kundenbeschwerdeverfahren sein, aber auch aufsichtsrechtliche Verfahren, die sich auf länger zurückliegende Vorgänge beziehen.

Allerdings gibt es hier keine gesetzlichen Vorschriften über eine verlängerte Aufbewahrungsdauer, sondern sie entspricht einer “Übung” innerhalb der Verwaltung, das heißt, dass es in der gängigen Verwaltungspraxis üblicherweise so gehandhabt wird und sich in der Regel auch die Rechtsprechung danach richtet.

Kontounterlagen: Verbraucher-Hotline der BaFin

Mit anderen Worten: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre Bank Ihnen sämtliche Kontendaten und -umsätze unbegrenzt zur Verfügung stellt, sondern verwahren und dokumentieren Sie selbst alles, was für Sie von Belang ist.

Sollten Sie Anlass zur Beschwerde haben und sollte Ihre Bank sich weigern, Ihnen die geforderten Unterlagen auszuhändigen, dann wenden Sie sich die BaFin, die eine extra Verbraucher-Hotline eingerichtet hat (Telefonnummer: 0180 5 122346).

GeVestor aber meint: Bei sehr wichtigen Dokumenten kann es sich sogar bewähren, diese zu kopieren und beglaubigen zu lassen.

Dies könnten Verträge sein, Kontoauszüge, aus denen wesentliche Geschäfte hervorgehen oder Depotunterlagen.

Wie bei anderen Dokumenten reicht es im Falle von Bankunterlagen, wenn eine Behörde wie die Polizei oder das örtliche Standesamt auf dem Rathaus als Beispiele das Original sehen und dann einen Stempel auf den Auszug drücken. Der Service ist an manchen Dienststellen sogar kostenfrei.

Sie müssen nicht eigens zum Notar – dessen Leistung  kostet auf jeden Fall Geld.