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Lebensversicherung: Übertragung innerhalb der Familie

Inhaltsverzeichnis

Übertragung einer Lebensversicherung innerhalb der Familie ist kein Neuabschluss.So urteilte aktuell der Bundesfinanzhof (Az. VIII B 48/08). Dies gilt jedoch nur, wenn der Übernehmer die Prämien der Lebensversicherung zahlt. Steuerliche Aspekte hindern einen folglich nicht daran, einen Austausch des Versicherungsnehmers vorzunehmen.

Steuerfreiheit gilt für bis 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen

Handelt es sich um eine Versicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde, bleibt es bei der Steuerfreiheit. Bei Neuverträgen werden die in der Anzahlung enthaltenen Zinsen beim Bezugsberechtigten versteuert.

Verluste können mit Kapitaleinkünften der Lebensversicherung steuerlich verrechnet werden

Hat der neue Bezugsberechtigte hohe Verluste zu verzeichnen, kann sich das sogar vorteilhaft auswirken: Diese könnte er nämlich mit den Kapitaleinkünften verrechnen, die er bei Auszahlung der Police erzielt. Die Folge ist, dass Erträge aus der Versicherung ganz oder teilweise steuerfrei blieben.