+++ Die kostenlosen Online Live Webinare 2023 - Trading, Finanzen, Geldanlage & Vermögen +++

Holen Sie sich schwarz auf weiß das beste Bundesbank-Attest

Inhaltsverzeichnis

Ein Beitrag von „Finanzierungs-Berater“-Chefredakteur Martin Dieter Herke. Er ist Bankkaufmann und selbstständiger Unternehmensberater. E-Mail: M.D.Herke@t-online.de

Kompakt-Info:

Stehen Sie mit Ihrem Unternehmen gut da? Dann lassen Sie sich das schwarz auf weiß attestieren – und zwar von höchster Stelle! Das funktioniert so: Sie lassen von der Bundesbank prüfen, ob Ihr Unternehmen „notenbankfähig“ ist. Bekommen Sie dieses Gütesiegel, dann haben Sie die besten Karten bei Kreditverhandlungen, und Sie können Wechsel als besonders günstige Finanzierungsmöglichkeit nutzen. Im Folgenden die Fortsetzung ? wichtigsten Schritte im Überblick.

Die Formalitäten

Schritt 1:

Nehmen Sie Kontakt mit der für Sie zuständigen Landeszentralbank (LZB) auf. Reichen Sie dort Ihre beiden letzten Bilanzen ein und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem LZB- Mitarbeiter.

Schritt 2:

Die Vorbereitung

Die LZB interessiert sich besonders für die folgenden Punkte:

Liegen Sie mit Ihren Kennzahlen besser als der Durchschnitt Ihrer Branche, stehen Ihre Chancen für eine Einstufung als „notenbankfähig“ günstig.

Schritt 3:

Die Entscheidung

Nach der Prüfung teilt Ihnen die Bundesbank das Ergebnis mit. Wenn Sie die Beurteilung „nicht notenbankfähig“ bekommen sollten, ist das kein Untergang. Denn die negative Einstufung heißt auf keinen Fall gleichzeitig „nicht kreditwürdig“. Auch wenn Ihr Unternehmen in der strengen Beurteilung als „nicht notenbankfähig“ eingestuft wird, können Sie trotzdem eine gute Bonität haben.

Schritt 4:

Die Vorteile nutzen

Wenn Sie als „notenbankfähig“ eingestuft werden, heißt das:

  • Ansatz von Rückstellungen
  • Umfang der aktivierten Herstellungskosten
  • Art und Höhe der Abschreibungen
  • Zinssatz für Pensionsrückstellungen
  • außerordentliche gewinnbeeinflussende Faktoren
  • Liquiditätslage
  • Ihr Unternehmen ist ganz besonders kreditwürdig. Sie haben das beste Argument, um bei Ihrer Bank günstigere Konditionen einzufordern.
  • Sie haben jetzt die Möglichkeit, Wechsel als günstige Finanzierungsmöglichkeit einzusetzen. ?

Notenbankfähig – die Lizenz zur Wechselfinanzierung

Die Wechselfinanzierung hat zwar seit der Einführung des Euro zum 1.1.1999 an Bedeutung verloren, und den Begriff „bundesbankdiskontfähig“ gibt es seit diesem Zeitpunkt auch nicht mehr. Ersetzt wurde die „Bundesbankfähigkeit“ durch die „Notenbankfähigkeit“.

Die Deutsche Bundesbank hat im Rahmen der Euro-Einführung und der Neuordnung des Wechselgeschäftes ein neues Bonitätsbeurteilungsverfahren eingeführt, anhand dessen sie die Notenbankfähigkeit von Unternehmen feststellt.

Wenn Ihr Unternehmen als notenbankfähig eingestuft ist, können Sie sich weiterhin die Wechselfinanzierung zu Nutze machen, und Ihre Bank kann die Kreditforderungen gegenüber Ihrem Unternehmen einsetzen, um sich zinsgünstige Refinanzierungsmittel bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zu besorgen.

So sollten Sie sich in punkto Notenbankfähigkeit verhalten:

Ihr Vorteil bei dieser Aktion: Sie können von Ihrer Bank aus 2 Gründen günstigere Konditionen erwarten: 1. wegen Ihrer zweifelsfreien Bonität und 2. weil sich die Bank durch die Verwendung Ihrer Kreditforderungen zinsgünstige Mittel von der EZB beschaffen kann.

  • Reichen Sie der zuständigen Bundesbank-Filiale (früher Landeszentralbank) die beiden letzten Bilanzen Ihres Unternehmens ein und lassen Sie die Bonität Ihres Unternehmens von ihr beurteilen.
  • Wenn Ihnen das Ergebnis „notenbankfähig“ vorliegt, sollten Sie dieses „Gütesiegel 1. Klasse“ Ihrer Hausbank präsentieren.
  • Auf Grund Ihrer guten Bonität kann diese jetzt nicht nur Handelswechsel Ihres Unternehmens einreichen, sondern auch Ihre Kreditforderungen bei der Bundesbank – die im Auftrag des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) handelt – als Sicherheit verwenden und sich selbst zinsgünstige Mittel beschaffen.

Die Notenbankfähigkeit – ein gutes Argument für günstige Konditionen

Da die Banken entsprechend der neuen „Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft“ (MaK) gehalten sind, die Konditionenfestlegung analog zur Risikoeinstufung zu gestalten, haben Sie mit der Notenbankfähigkeit Ihres Unternehmens ein gutes Argument für günstige Konditionen.

Im Rahmen der MaK werden die Banken nämlich verpflichtet, ihre Konditionen entsprechend der Risikoklassifizierung festzusetzen. Da Sie als notenbankfähiges Unternehmen zweifelsohne auch über eine günstige Ratingeinstufung verfügen, können Sie dies als zugkräftiges Argument bei Ihren Konditionsgesprächen einsetzen.

Allein schon aus diesem Grund ist die Feststellung der Notenbankfähigkeit für Sie ein lohnendes Unterfangen.

So lassen Sie die Notenbankfähigkeit feststellen

Um die Notenbankfähigkeit Ihres Unternehmens feststellen zu lassen, sollten Sie der für Sie zuständigen Bundesbank-Filiale die letzten 2 Jahresabschlüsse einreichen und gleichzeitig ein persönliches Gespräch mit einem Bundesbank-Mitarbeiter vereinbaren, um ihn bei dieser Gelegenheit noch zusätzlich über Ihr Unternehmen zu informieren.

Ihren Gesprächspartner interessieren dabei besonders 6 qualitative Punkte:

  1. Ansatz von Rückstellungen
  2. Umfang der aktivierten Herstellungskosten
  3. Art und Höhe der Abschreibungen
  4. Zinssatz für Pensionsrückstellungen
  5. außerordentliche gewinnbeeinflussende Faktoren
  6. Liquiditätslage.

Anhand einer Diskriminanzanalyse ermittelt die Bundesbank für jedes Unternehmen eine Gesamtkennzahl, die sich aus der Summe der gewichteten Einzelkennzahlen ergibt.

Die genauen Bewertungskriterien werden von der Bundesbank nicht veröffentlicht.

„Notenbankfähig“ oder „nicht notenbankfähig“ – diese Entscheidung treffen die Direktoren der Hauptstellen der Bundesbank

Die Bundesbank will mit ihrem standardisierten DV-gestützten System erreichen, dass sie eine effiziente und transparente Bearbeitung einer großen Zahl von Jahresabschlüssen vornehmen kann.

Andererseits will sie durch die „menschliche“ Entscheidungsgewalt sicherstellen, dass auch der individuelle Sachverstand hinzukommt, deshalb geht sie noch den folgenden 2 Fragen nach, bevor sie endgültig entscheidet: 1. Gibt es noch Daten zur aktuellen Unternehmensentwicklung, die im standardisierten Verfahren unbeachtet geblieben sind? 2. Gibt die standardisierte Bilanzauswertung ein plausibles Bild, oder sind ihr spezifische Verhältnisse entgangen, die ein anderes Krediturteil sachgerecht erscheinen lassen?

Erst wenn alle Zweifelsfragen geklärt sind, erfolgt die Entscheidung. Entweder „notenbankfähig“ oder „nicht notenbankfähig“.

Für Sie ist es deshalb empfehlenswert, persönlichen Kontakt zur Bundesbank aufzunehmen, um Zweifelsfragen zu klären und die Situation Ihres Unternehmens ins rechte Licht zu rücken.

Die Bundesbank teilt Ihnen Ihr Bonitätsergebnis mit

Die Deutsche Bundesbank teilt sowohl Ihnen als bewertetem Unternehmen als auch der Bank, die den Wirtschaftskredit an Sie als Sicherheit bei der Bundesbank nutzen will, das Ergebnis ihrer Bonitätsbeurteilung mit. Sie werden also aus erster Hand über das Ergebnis informiert.

„Nicht notenbankfähig“ ist nicht gleichzusetzen mit „nicht kreditwürdig“

Die Deutsche Bundesbank weist ausdrücklich darauf hin, dass ihr Urteil „nicht notenbankfähig“ keinesfalls mit „nicht kreditwürdig“ im normalen Bankgeschäft gleichgesetzt werden darf.

Die Bundesbank: „Der strenge, sich unter anderem an einem Rating der oberen Bonitätsklasse orientierende EZB-Standard kann nicht auf die Kreditvergabe der Banken übertragen werden.“

Wenn Ihr Unternehmen das Bonitätsurteil der Deutschen Bundesbank „notenbankfähig“ erhält, genügen Sie hohen Ansprüchen und können deshalb von Ihrer Bank auch günstige Konditionen und eine bevorzugte Behandlung erwarten.

Wie Sie mit den verschiedenen Formen der Wechselfinanzierung Zinsen sparen können

Wechsel können Sie für Ihre kurzfristigen Finanzierungen in vielfältiger Form einsetzen, und zwar als:

Da die Konditionen für Kontokorrentkredite und Diskontkredite, also Wechselkredite, unterschiedlich sind, können Sie durch Umwandlung von Kontokorrentkredit in Wechselkredit im Regelfall zirka 3 Prozentpunkte Zinskosten sparen.

Den Basissatz jeder Wechselabrechnung bildet der 3-Monats-Euribor. Wie hoch der 3-Monats-Euribor ist, können Sie täglich in der Wirtschaftspresse nachlesen oder von Ihrer Bank erfragen.

Sie finden die Euribor-Konditionen auch in jeder Ausgabe Ihres „Finanzierungs-Berater“ unter „Schnellübersichten/Aktuelle Zinsinformationen“ (im Regelfall auf Seite 115). Außerdem können Sie über das Zinstelefon Ihres „Finanzierungs-Berater“ unter Nummer 0228/357392 jederzeit die neuesten Konditionen abfragen.

Fälschlicherweise halten viele Leute Wechsel für ein gefährliches Finanzierungsinstrument, das vorwiegend von finanziell schwachen Betrieben eingesetzt wird. Ein Vorurteil, das sich durch nichts belegen lässt. Wenn Sie die Wechselfinanzierung „richtig“ einsetzen, eröffnen Sie sich damit eine zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit.

  • Bankakzept (Akzeptkredit),
  • Solawechsel,
  • Handelswechsel und
  • Umkehrwechsel.

Fachworterklärung: Euribor

Euribor bedeutet Euro Interbank Offered Rate. Es handelt sich dabei um einen Zinssatz, der täglich von 58 europäischen Banken festgestellt und in Frankfurt am Main veröffentlicht wird. Sie finden diesen Zinssatz täglich in der Wirtschaftspresse (beispielsweise in Handelsblatt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Financial Times Deutschland).

Falls Ihre Bank jedoch bereit ist, Ihnen auch ohne Wechsel Finanzierungen zum Euribor-Satz zur Verfügung zu stellen, können Sie auch auf den Einsatz des Finanzierungsinstruments „Wechsel“ verzichten.

Gefährlich wird die Wechselfinanzierung nur dann, wenn Sie nicht sicher sind, dass Sie den fälligen Wechsel auch pünktlich einlösen können.

Die „Spielregeln“ für das Wechselgeschäft

Die Laufzeit eines notenbankfähigen Wechsels liegt zwischen 1 und 6 Monaten. Als Basiszinssatz wird der 3-Monats-Euribor zu Grunde gelegt. Eine weitere Teilnahmevoraussetzung: Ihr Unternehmen muss „notenbankfähig“ sein.

Die Prüfung auf Notenbankfähigkeit wird von der jeweils zuständigen Bundesbank-Filiale im Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) durchgeführt.

Wie die Banken Wechselkredite abrechnen

Nehmen wir an, der 3-Monats-Euribor würde bei 3,3 Prozent liegen. Da die Bundesbank einen Bewertungsabschlag von 2 Prozent vornimmt, bedeutet dies, dass Ihrer Bank von 100.000 õ Wechselbetrag nur 98.000 õ zur Verfügung gestellt werden. Die restlichen 2 Prozent werden als Sicherheit einbehalten. Dies verursacht eine entsprechende Kostenerhöhung, so dass der Zinssatz von 3,3 Prozent durch diesen Bewertungsabschlag auf knapp 3,4 Prozent (3,3% × 1,02 = 3,37%) ansteigt.

Auf diesen Zinssatz, zu dem die Deutsche Bundesbank Wechsel gegenüber Ihrer Hausbank abrechnet, schlägt Letztere ihre Marge auf, die im Regelfall zwischen 0,5 und 2 Prozentpunkten liegt. Bei einem 3-Monats-Euribor von 3,4 Prozent können Sie also mit einer Kondition – unter Berücksichtigung des Bewertungsabschlags – zwischen 3,9 und 6 Prozent rechnen.

Da diese Sätze niedriger sind als im Kontokorrentbereich, lohnt es sich, an Stelle von Kontokorrentkredit Wechselkredit in Anspruch zu nehmen.

Der Handelswechsel

Das klassische Wechselgeschäft funktioniert folgendermaßen: Sie erhalten eine Warenlieferung und „bezahlen“ mit einem Wechsel. Ihr Lieferant ist Aussteller, und Sie sind Bezogener dieses Wechsels. Diesen Wechsel bezeichnet man als Handelswechsel.

Ihr Lieferant „diskontiert“ den Wechsel bei seiner Hausbank und kann unter Abzug des Diskonts sofort über das Geld verfügen. Der Wechsel hat eine Laufzeit von bis zu 6 Monaten – im Regelfall jedoch 90 Tage –, nach der Sie den Wechsel einlösen müssen.

Zur Einlösung wird Ihnen der Wechsel dann bei Ihrer Hausbank vorgelegt. Im Normalfall haben Sie Ihrem Lieferanten den Diskont zu erstatten, wobei es sein kann, dass dieser Ihnen einen höheren Satz belastet.

Wenn sich keiner Ihrer Lieferanten bereit erklärt, Wechselfinanzierungen mit Ihnen vorzunehmen, muss Ihnen trotzdem die zinsgünstige Finanzierungsart „Wechsel“ nicht verschlossen

bleiben. Es gibt einen Ausweg. Sie vereinbaren mit Ihrer Bank ein Bankakzept und erreichen das gleiche Ziel.

Das Bankakzept

Treten Sie einfach an die Stelle des Lieferanten und fungieren als Aussteller. Ihre Bank tritt an Ihre Stelle und unterschreibt als Bezogener. Jetzt ist der Wechsel vollständig und kann von Ihnen als zinsgünstige Finanzierungsquelle genutzt werden.

Der Umkehrwechsel

Eine weitere Möglichkeit für Sie, Wechsel zur Finanzierung einzusetzen, ist der so genannte Umkehrwechsel. Das Verfahren funktioniert wie in den 5 folgenden Punkten beschrieben:

Sprechen Sie – bevor Sie erstmals einen Umkehrwechsel in Umlauf bringen – diese Finanzierungsart mit Ihren Lieferanten und Ihren Banken ab, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

Da der Wechselfinanzierung immer noch und immer wieder von vielen Leuten Skepsis entgegengebracht wird, sollten Sie Ihr Motiv klarstellen. Verdeutlichen Sie, dass Sie die Umkehrwechselfinanzierung nicht aus Liquiditätsschwäche einsetzen, sondern,

  1. Sie schicken Ihrem Lieferanten zur Rechnungsregulierung einen Scheck und sind dadurch Skontozahler.
  2. Gleichzeitig schicken Sie ihm über den gleichen Betrag einen Wechsel. Diesen Wechsel haben Sie bereits als Bezogener unterschrieben. Ihr Lieferant unterschreibt ihn als Aussteller.
  3. Ihr Lieferant schickt Ihnen nun den auch von ihm unterschriebenen Wechsel wieder zu. Sie reichen den Wechsel bei Ihrer Hausbank zur Abrechnung ein.
  4. Ihre Hausbank schreibt Ihnen den Wechselbetrag nach Abzug der Zinsen auf Ihrem Kontokorrentkonto gut.
  5. Jetzt haben Sie das Geld zur Verfügung, um den Scheck, mit dem Sie Ihren Lieferanten bezahlt haben, einzulösen.

dass Sie diese Finanzierungsart wegen des günstigen Zinssatzes gewählt haben.

So vermeiden Sie Probleme mit Wechselkrediten

Wenn Sie folgende Regeln beachten, werden Sie keine Probleme mit Wechselfinanzierungen bekommen:

Checkliste: So können Sie Wechsel als zinsgünstiges Finanzierungsinstrument für Ihr Unternehmen nutzen, wenn Ihr Unternehmen notenbankfähig ist

@ Achten Sie darauf, die Fälligkeiten Ihrer Wechsel stets in umsatzstarke Zeiträume zu legen, damit Sie keine Probleme mit der Einlösung bekommen. @ Vereinbaren Sie mit Ihrer Bank eine feste Marge, die diese auf den 3-Monats-Euribor aufschlagen wird, damit Sie stets Ihre Kondition kennen. @ Vereinbaren Sie aus Sicherheitsgründen mit Ihren Lieferanten, notfalls eine Wechselprolongation vorzunehmen. @ Führen Sie eine Fälligkeitskartei über die von Ihnen ausgestellten und akzeptierten Wechsel, damit Sie keine Einlösung „vergessen“. @ Achten Sie darauf, dass von Ihnen ausgestellte oder angenommene Wechsel keine Formfehler aufweisen, die diese unter Umständen ungültig machen. @ Reichen Sie jährlich der für Sie zuständigen Bundesbank-Filiale Ihre Bilanz ein, und lassen Sie die Notenbankfähigkeit feststellen. @ Vereinbaren Sie mit Ihrer Bank eine Gesamtkreditlinie für kurzfristige Finanzierungen, die Sie wahlweise mit kurzfristigen Krediten, auch als Wechselkredit, ausnutzen können. @ Kontrollieren Sie die aktuelle Höhe des 3-Monats- Euribor anhand von Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse. @ Prüfen Sie permanent, ob Sie alle Möglichkeiten der zinsgünstigen Wechselfinanzierung ausschöpfen.