Kredit: Monats-Zahlen für Banken richtig liefern
- BWA: Daran müssen Sie denken
- Basel 2 und § 18 Kreditwesengesetz haben Auswirkungen auf die Qualitätsanforderungen von Kreditunterlagen
- Mindestkriterien nach Basel 2 für die Bonitätseinschätzung
- Vorsicht: Nicht jeder Banker kann Ihre BWA „lesen“ und richtig interpretieren
- Achten Sie auf eine genaue und aussagefähige BWA
- Geben Sie keine fehlerhafte BWA an die Bank
- Fazit:
- Checkliste: So wird Ihre BWA aussagefähig
Die jährliche Bilanz reicht für Ihre Kreditverhandlungen nicht mehr aus. Spätestens wenn die letzte Bilanz älter als zwölf Monate und die neue noch nicht fertig ist, müssen Sie der Bank aktuelle Zahlen vorlegen: die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
Doch Vorsicht: Geben Sie Ihre BWA nicht ungeprüft an die Bank. Fehler in der Gestaltung führen leicht zur Kreditablehnung. Beachten Sie die folgenden Tipps, damit Ihre BWA aussagekräftig wird und Ihnen bessere Karten in Kreditverhandlungen verschafft.
Sammeln Sie mit der BWA Pluspunkte bei Ihrer Bank! Warten Sie nicht darauf, bis Ihr Banker danach fragt: Schicken Sie die BWA einfach monatlich oder vierteljährlich ungefragt an Ihre Bank. So sammeln Sie Pluspunkte für Ihre offene Informationspolitik.
BWA: Daran müssen Sie denken
An Abschreibungen und Bestandsveränderungen denken! Verbuchen Sie auch Bestandsveränderungen und Abschreibungen exakt und monatlich. Teilen Sie dazu die jährlichen Abschreibungen in zwölf monatliche kalkulatorische Buchungen.
Diese kalkulatorischen Buchungen haben in der BWA nichts zu suchen! Streichen Sie weitere kalkulatorische Buchungen aus der BWA, die Sie an die Bank geben.
Für Sie mögen kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung oder kalkulatorische Miete (bei Eigenobjekten) interessant sein – für die Bank sind sie unwichtig. Schlimmer noch: Sie können zu falschen Einschätzungen und Fehlinterpretationen führen.
Prüfen Sie Ihre BWA genau! Schauen Sie sich Ihre BWA genau an und besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater, damit Sie eine möglichst korrekte BWA an die Bank geben können:
Beseitigen Sie Fehler und Unstimmigkeiten aus der BWA. Handschriftlich korrigierte Fehler machen einen schlechten Eindruck.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre BWA mit der Bilanz, die Sie später erstellen, übereinstimmt. Gravierende Unterschiede würden ein schlechtes Licht auf Ihre aktuellen Informationen werfen. ?
Basel 2 und § 18 Kreditwesengesetz haben Auswirkungen auf die Qualitätsanforderungen von Kreditunterlagen
Die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) Ihrer Finanzbuchhaltung wird für die Beurteilung Ihrer Bonität immer bedeutsamer.
Da den Banken – unabhängig von Basel 2 und Rating – in §18 Kreditwesengesetz vorgeschrieben ist, dass sie sich ein klares, zeitnahes und hinreichend verlässliches Bild von der wirtschaftlichen Situation ihres Kreditnehmers zu machen haben, ist klar, dass die Bilanz allein nicht ausreicht.
Sobald eine Bilanz älter als zwölf Monate ist, sind die Banken gezwungen, zusätzliche Unterlagen einzusehen, da sie ansonsten weder einen Kredit verlängern noch neu zusagen dürfen.
Dies ist übrigens eine Situation, die in jedem Jahr wiederkehrt. Wenn in den ersten Monaten des neuen Geschäftsjahres die Bilanz noch nicht fertig gestellt ist, ist die „alte“ Bilanz regelmäßig älter als zwölf Monate und darf deshalb von der Bank nicht mehr – ohne dass zusätzliche Unterlagen zur Verfügung stehen – als Kreditunterlage herangezogen werden.
In §18 KWG und ergänzenden Rundschreiben der Bankenaufsicht sind die Banken angehalten, zusätzliche Unterlagen anzufordern, wenn dies dazu dient, dass sie sich ein „zeitnahes und hinreichend verlässliches Bild“ von der Situation des Kreditnehmers machen können. Es handelt sich dabei im Einzelnen um Unterlagen, die Einsicht in folgende Bereiche ermöglichen:
Liquidität
Substanz und Erfolg des Kreditnehmers
Nachweise über Auftragsbestände
Umsatzzahlen
betriebswirtschaftliche Auswertungen
Umsatzsteueranmeldungen
Erfolgs- und Liquiditätspläne
Einkommensnachweise
Wirtschaftlichkeitsberechnungen des zu finanzierenden Vorhabens.
Die Einreichung von BWAs ist hier also explizit genannt. Sie ist immer dann zwingend notwendig, wenn die Bilanz schon älter als zwölf Monate ist.
Sofern Sie als Einnahmen-Überschuss-Rechner oder als Kleinunternehmer keine monatliche BWA erstellen, sollten Sie der Bank anderweitige Unterlagen, die die Entwicklung Ihres Betriebs dokumentieren, zur Verfügung stellen.
Mindestkriterien nach Basel 2 für die Bonitätseinschätzung
Nach den Mindestkriterien von Basel 2 haben die Banken zur Risikoeinschätzung ihre Kreditnehmer nach folgenden Punkten zu beurteilen:
Auftragsentwicklung,
Verbindlichkeiten.
Umsatzentwicklung,
Forderungen,
Vergangene und prognostizierte Fähigkeit, Erträge zu erwirtschaften, um Kredite zurückzuzahlen und anderen Finanzbedarf zu decken, wie beispielsweise Kapitalaufwand für das laufende Geschäft und zur Erhaltung des Cash-Flows.
Die Kapitalstruktur und die Wahrscheinlichkeit, dass unvorhergesehene Umstände die Kapitaldecke aufzehren könnten und dies zur Zahlungsunfähigkeit führt.
Die Qualität der Einkünfte, das heißt der Grad, zu dem die Einkünfte und der Cash-Flow des Kreditnehmers aus dem Kerngeschäft und nicht aus einmaligen, nicht wiederkehrenden Quellen stammen.
Im qualitativen Bereich „Planung und Steuerung“ des Ratingverfahrens haben die Banken konkret folgende Frage zu beantworten: „Wie beurteilen Sie das unterjährige Berichtswesen?“ Damit steht fest, dass die monatliche BWA ein fester Bestandteil des bankinternen Ratings ist.
Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen sollten deshalb, gerade wenn sie unterjährig erstellt werden, einen hohen Informationsgehalt haben und den tatsächlichen wirtschaftlichen Zustand Ihres Unternehmens darstellen.
Bisher verlangt das Handelsrecht zwar nur von börsennotierten Kapitalgesellschaften nach dem Rechnungslegungsstandard DRS 6 eine unterjährige Berichterstattung.
Jedoch bei dem derzeit erfolgenden Übergang auf Ratingverfahren durch die Banken steigen auch die Anforderungen an sonstige Unternehmen und deren BWA. Gerade beim Rating werden die individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen für die Banken immer wichtiger. Voraussetzung: Die BWA muss die wirtschaftliche Entwicklung und den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens zutreffend wiedergeben.
Die Qualität und rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen über den Kreditnehmer einschließlich der Verfügbarkeit testierter Jahresabschlüsse, der anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und der Einhaltung dieser Standards.
Der Grad der Fremdfinanzierung und die Auswirkungen von Nachfrageschwankungen auf Rentabilität und Cash- Flow.
Finanzielle Flexibilität in Abhängigkeit vom Zugang zu Fremd- und Eigenkapitalmärkten, um zusätzliche Mittel erlangen zu können.
Stärke und Fähigkeit des Managements, auf veränderte Bedingungen effektiv zu reagieren und Ressourcen einzusetzen, sowie der Grad von Risikobereitschaft versus Konservativität.
Die Position des Kreditnehmers innerhalb der Branche und zukünftige Aussichten.
Vorsicht: Nicht jeder Banker kann Ihre BWA „lesen“ und richtig interpretieren
Sie können leider nicht davon ausgehen, dass jeder Bankmitarbeiter in der Lage ist – oder sich die Mühe macht –, die Eigenheiten Ihrer BWA richtig zu interpretieren.
Es kommt relativ selten vor, dass Ihr Banker den Wareneinkauf in den Wareneinsatz umrechnet und so selbst zum richtigen Ergebnis kommt. Sie sollten vielmehr davon ausgehen, dass die Zahlen von der Bank, so wie von Ihnen vorgelegt, verwendet werden.
Veranlassen Sie deshalb Ihren Steuerberater, künftig nur noch den Wareneinsatz in der BWA auszuweisen, dann haben Sie mit dieser Position keine Schwierigkeiten mehr.
Achten Sie auf eine genaue und aussagefähige BWA
Reichen Sie Ihrer Bank immer eine BWA ein, die mit dem späteren Bilanzergebnis möglichst identisch ist. Kleine Abweichungen, die sich durch Abschlussbuchungen und Rechnungsabgrenzungen ergeben, werden von Ihrer Bank toleriert. Ihr Banker legt jedoch großen Wert darauf, dass BWA und spätere Bilanz im Wesentlichen übereinstimmen.
Wenn die Bank auf die Richtigkeit Ihrer BWA vertrauen kann, stärkt das Ihre Bonität.
Geben Sie keine fehlerhafte BWA an die Bank
Falls Sie einmal einen Fehler in Ihrer BWA entdecken sollten, reichen Sie niemals die falsche BWA Ihrer Bank mit einem Hinweis auf die spätere Korrektur ein. Bereinigen Sie den Fehler, und stellen Sie der Bank gleich die richtige BWA zur Verfügung.
Wenn Sie fehlerhafte BWAs einreichen, entsteht bei der Bank immer der Verdacht, dass vielleicht auch andere Zahlen bei Ihnen nicht stimmen.
Fazit:
Die BWA sollte Ihnen als Unternehmer Auskunft über die Entstehung und Entwicklung des Erfolgs Ihres Unternehmens geben.
Sie muss der Bank für ihre Prüfungen nach §18 KWG die Daten liefern, die diese zur zeitnahen und hinreichend verlässlichen Beurteilung Ihrer Kapitaldienstfähigkeit benötigt.
Sie sollte so angelegt sein, dass sie auch einem Ratingverfahren standhält.
Sie sollte planungsorientiert sein, damit die Bank daraus auch Ableitungen für die zukünftige Unternehmensentwicklung vornehmen kann.
Checkliste: So wird Ihre BWA aussagefähig
- Besprechen Sie regelmäßig die Ergebnisse der BWA mit Ihrem Steuerberater.
- Veranlassen Sie, dass in Ihrer BWA an Stelle des Wareneinkaufs der Wareneinsatz verbucht wird.
- Lassen Sie monatlich die kalkulatorischen Abschreibungen verbuchen.
- Gestalten Sie Ihre BWA so, dass das vorläufige Ergebnis auch in etwa Ihrem endgültigen in der Bilanz ausgewiesenen Betriebsergebnis entspricht.
- Wenn Sie weitere kalkulatorische Aufwendungen wie Unternehmerlohn, Eigenkapitalverzinsung, Miete, Pacht und Ähnliches verbuchen, um ein betriebswirtschaftlich exaktes Ergebnis zu bekommen, sollten Sie darauf verzichten, diese Werte Ihrer Bank vorzulegen.
- Legen Sie Ihrer Bank immer eine BWA vor, die bilanzkonform ist.
- Nutzen Sie Ihre BWA nicht nur als Informationsinstrument gegenüber der Bank, sondern nutzen Sie Ihre BWA vielmehr zur Ergebnissteuerung Ihres Unternehmens.
- Legen Sie Wert darauf, dass Sie spätestens zwischen dem fünften und dem zehnten des Folgemonats die BWA des Vormonats vorliegen haben.
- Falls Sie einmal Fehler in Ihrer BWA entdecken sollten, reichen Sie niemals der Bank die falsche ein. Bereinigen Sie den Fehler und legen die „richtige“ BWA vor.