Wohnung nicht renoviert? Kaution gibt’s dennoch oft zurück!
Mieter aufgepasst: Im ständigen Streit mit dem Vermieter um die noch ausstehende Kautionsrückzahlung nach dem Auszug haben Sie jetzt bessere Karten als früher. Denn der Bundesgerichtshof hat jüngst drei wegweisende Urteile gefällt, die Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen (18.03 2015, Az. VIII ZR 185/14, VIII ZR 242/14, VIII ZR 21/13).
Im Kern ging es um die Frage, ob ein Mieter eine Wohnung auch dann renoviert übergeben muss, wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert war.
Dazu sagt der Bundesgerichtshof ganz klar: Das darf der Vermieter nicht verlangen. Es kann nicht angehen, dem Mieter eine Renovierungspflicht aufzuerlegen für Abnutzungen, die er gar nicht selbst verursacht hat.
Vermieter darf Kaution nicht einfach einbehalten
Das wirkt sich zwangsläufig auch auf den allgegenwärtigen Streit um die Kaution aus. Klar ist jetzt: Der Vermieter darf die Kaution (oder Teile davon) nicht einfach einbehalten, um die Renovierung damit zu bestreiten.
Möglich ist das nur, wenn Sie als Mieter auch wirklich dafür verantwortlich waren, dass die Wohnung bei Auszug renovierungsbedürftig ist.
Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang eine wichtige Frage: Wer muss eigentlich beweisen, in welchem Zustand die Wohnung beim Einzug war? Dummerweise müssen Sie als Mieter das tun.
Falls Sie also in eine unrenovierte oder nur unzureichend renovierte Wohnung einziehen sind, müssen Sie deren Zustand bei einem eventuellen Gerichtsprozess belegen können.
Übrigens ebenfalls nicht erlaubt sind nach einem älteren Urteil des Bundesfinanzhofs starre Fristen, wonach eine Wohnung in jedem Fall – unabhängig von ihrem Zustand – nach beispielsweise 5 oder 10 Jahren zu renovieren ist.
Auch hier haben Sie als Mieter also das Recht, die Renovierung vom Zustand der Wohnung und von der selbstverursachten Abnutzung abhängig zu machen.
Fotos machen hilft Beweise sichern
Aus all dem ergibt sich eine Empfehlung: Dokumentieren Sie beim Einzug den Zustand Ihrer neuen Mietwohnung. Machen Sie Fotos von Stellen, die nicht tadellos in Ordnung sind: vergilbte Tapeten, Kratzer im Parkett, angebohrte Kacheln oder Flecken an der Wand. Notieren Sie das Aufnahmedatum auf der Rückseite des Fotos oder speichern sie es bei Digitalfotos mit ab.
Will der Vermieter beim Auszug dann, dass sie diese Schäden in Ordnung bringen – oder will er deshalb Teile der Kaution einbehalten, gilt: Mit diesen Fotos können Sie alle Ansprüche von sich weisen und Ihre Kaution in vollem Umfang zurückfordern!