Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung: Ablehnung bei Schwerbehinderung?

Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung: Ablehnung bei Schwerbehinderung?
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Versicherungen den Antrag eines Schwerbehinderten auf Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnen können.

Das Gericht begründet seinen Urteilsspruch damit, dass Schwerbehinderte dadurch weder sittenwidrig behandelt werden noch Diskriminierungsverbote gebrochen werden.

Ist ein abgelehnter Versicherungsantrag als Diskriminierung zu werten?

Vielmehr stehe es durch geltendes Recht im Ermessen des Versicherers, wer einen Versicherungsbetrag bekommt.

Ein Anspruch auf Schadensersatz sei lediglich dann vorhanden, wenn eine offensichtliche Diskriminierung stattgefunden habe – einen Versicherungsantrag jedoch bloß ablehnen, sei nicht als Diskriminierung zu werten.

Antrag Berufsunfähigkeitsversicherung – Keine Diskriminierung?

In dem konkreten Fall war auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung geklagt worden, da der Kläger bei seiner Versicherung aufgrund seiner Behinderung keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen konnte.