So hoch ist der Arbeitnehmerbeitrag zur privaten Krankenversicherung

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Ob Sie sich privat versichern können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.

Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis sind, haben Sie nur Anspruch auf die Aufnahme in die private Krankenversicherung, wenn Sie mit Ihrem Gehalt über der Einkommensgrenze liegen.

Diese liegt 2016 bei 4.687,50 € im Monat beziehungsweise ein Jahreseinkommen von 56.250 €. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich zum Januar eines Jahres angepasst. Im Vergleich zum Vorjahr wurde sie angehoben, weil das Lohnniveau gestiegen ist.

Übrigens: Bei der Ermittlung der Verdienstgrenze wird auch das Weihnachts- oder Urlaubsgeld einbezogen. Boni fallen hingegen raus.

Nebenbei gewerbetreibend? Das gilt für Sie

Manche Angestellte verdienen sich noch mit einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit etwas dazu. Hier stellt sich natürlich die Frage, ob die Einnahmen als zusätzliches Einkommen verbucht werden und maßgeblich zur Ermittlung der Versicherungspflichtgrenze sind.

Das Einkommen wird allerdings nur dann hinzugerechnet, wenn Sie mindestens einen Angestellten beschäftigten und diesem ein Monatseinkommen von mehr als 450 € zahlen.

Arbeitnehmerbeitrag und Arbeitgeberanteil bei der privaten Krankenversicherung

Wenn Sie über den Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken, fragen Sie sich sicherlich auch, wie es mit Ihrem Beitragsanteil aussieht.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Vorgehen allgemein bekannt: Jedes Kassenmitglied muss 14,6% als Beitragssatz von seinem Einkommen an die Kasse zahlen. Dieser Beitrag teilt sich gleichmäßig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf.

Mit diesen Zahlungen hat der Versicherte Recht auf den gesetzlichen Rund-um-Schutz. Nach § 12 Absatz 1 SBG V müssen die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und dürfen „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.

Die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung haben Sie erst einmal selbst in der Hand. Es liegt an Ihnen, ob Sie besonders hohe oder vergleichsweise niedrige Krankenkassenbeiträge zahlen.

Denn: Es kommt darauf an, welche Leistungen Sie abdecken lassen möchten und welche nicht. Chefarztbehandlung, zuzahlungsfreie Zahnbehandlungen, inkludierte Vorsorgeuntersuchungen und Einbettzimmer im Krankenhaus – das können zum Beispiel Leistungen sein, die eine private Krankenversicherung bietet und sich diese natürlich mit höheren Beiträgen bezahlen lässt.

Kosten für die private Krankenversicherung

Die monatlichen Beiträge können also deutlich variieren, je nachdem welche Leistungen Sie wählen. Wenn Sie als Arbeitnehmer keinen individuellen Privatvertrag abschließen, werden Sie im Basistarif bis zur Beitragsbemessungsgrenze voll zur Kasse gebeten.

Die paritätische Verteilung der Beiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist bei der PKV nicht gegeben. Das Sozialgesetzbuch legt Zuschüsse des Arbeitgebers auf maximal 309,34 € fest. Sie bekommen diesen höchstmöglichen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber aber nur dann, wenn Ihr Beitrag das Doppelte dieses Betrags übersteigt.

Der höchstmögliche Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung richtet sich immer nach den von den gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Beiträgen bei einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

Außerdem:  Der Arbeitgeberanteil bei der privaten Krankenversicherung gilt immer nur für den Teil des Vertrages, der Leistungen abdeckt, die auch von der gesetzlichen Krankenkasse erfüllt werden würden.  Die Kosten für alle darüber hinaus gehenden Wahlleistungen müssen Sie mit Ihrem Arbeitnehmeranteil bei in der privaten Krankenversicherung zahlen.

Achtung: Beitrags-Entwicklung nicht vergessen!

Wenn Sie über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, sollten Sie nicht nur Ihren Arbeitnehmeranteil im Kopf haben. Behalten Sie im Hinterkopf, dass die Beiträge sehr dynamisch ansteigen können.

Nicht umsonst hört man immer wieder Klagen der immer teurer werdenden Versicherungen. Die Versicherer bilden zwar über die Jahre Altersrückstellungen, die höherer Beiträge später auffangen sollen. Diese reichen allerdings in vielen Fällen nicht aus.