Brand- oder Gebäudeversicherung: Welcher Schutz ist sinnvoller?

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Der Alptraum eines jeden Wohnungs- oder Hausbesitzers heißt Feuer! Ein Brand der Wohnung oder gleich des ganzen Hauses ist für viele ein unvorstellbares Grauen, da nicht nur das eigene Heim, sondern auch der gesamte Besitz und unersetzbare, persönliche Gegenstände vernichtet werden.

Seinen Besitz erhält man mit einer Brandversicherung zwar nicht wieder, immerhin wird aber der Wert des Hauses ersetzt beziehungsweise die Ausbesserungen der Schäden am Haus werden von der Versicherung übernommen. Statt einer Brandversicherung empfiehlt sich aber eine Gebäudeversicherung, die deutlich umfangreicher greift.

Brandversicherung: Eine Pflicht besteht seit 1994 nicht mehr

Lange Zeit war eine Brandversicherung in Deutschland sogar Pflicht, da die Häuser in den Städten immer enger aneinander gebaut wurden und beim Ausbruch eines Brandes häufig ganze Häuserblöcke oder Bezirke Feuer fingen. Schon früh haben sich Menschen in sogenannten Feuerversicherungsvereinen zusammengeschlossen – die erste Versicherung dieser Art entstand im Jahr 1537.

Viele Brandkassen entstanden und hatten bis in die 1990er Jahre eine Monopolstellung. Hausbesitzer waren verpflichtet in die Brandkassen einzuzahlen. Im Jahr 1994 kam es zu einer Deregulierung der Brandkassen, wodurch sowohl die Monopolstellung als auch die Brandversicherungspflicht abgeschafft wurden.

Auch Elementarschäden können mit versichert werden

Dennoch empfiehlt es sich, sein Eigenheim vor Brandschäden abzusichern. Allerdings gibt es dafür mittlerweile nicht mehr nur einfache Feuerversicherungen sondern gleich ganze Gebäudeversicherungen. In einer Feuerversicherung sind alle Schäden an einem Gebäude abgedeckt, die aufgrund von Blitzschlag, einer Explosion oder eben Feuer entstehen können.

Eine Gebäudeversicherung deckt auch Schäden, die durch Hagel, Sturm, Frost oder einen Rohrbruch zurückzuführen sind, ab. Auch Elementarschäden können mit versichert werden. Hierzu zählen Überspannungsschäden, Überschwemmungen oder Lawinen-Schäden.

Häufig pochen auch die kreditgebenden Banken darauf, dass eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wird. Da die Immobilie als Absicherung des Kredits dient, ist nämlich auch der Bank daran gelegen, dass das Gebäude abgesichert ist. Eine direkte Pflicht, eine Brand- bzw. Gebäudeversicherung abzuschließen, gibt es aber nicht.

Über eine Gebäudeversicherung sollte jeder Hausbesitzer verfügen

Zwar gibt es in Deutschland nicht die Pflicht, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, es empfiehlt sich als Hausbesitzer aber trotzdem, da diese umfangreich greift.

Je nach Wohnlage kann auch ein Schutz vor Elementarschäden sinnvoll sein (zum Beispiel bei einem Haus am Hang oder in Flussnähe). Eine reine Brandversicherung abzuschließen ist nicht sinnvoll, da auf diese Weise nicht genügend Schäden abgedeckt werden.

Damit im Falle eines Brandes auch das Inventar mit abgedeckt ist, ist es sinnvoll eine Hausratsversicherung zusätzlich zur Gebäudeversicherung abzuschließen. Nach der Sanierung oder dem Umbau eines Hauses sollte der Wert für die Versicherung unbedingt neu geschätzt werden, damit im Schadensfall die Wertsteigerung der Immobilie mitberechnet wird.