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Doppelbesteuerungsabkommen: USA und Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dient dazu, Steuerzahler vor einer Doppelbesteuerung zu schützen. Das Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten.

Damit soll vermieden werden, dass natürliche oder juristische Personen, die in zwei verschiedenen Staaten Einkünfte beziehen, doppelt besteuert werden, also auch in beiden Staaten Steuern zahlen müssen.

Das Wichtigste über das Doppelbesteuerungsabkommen

In einem Doppelbesteuerungsabkommen ist grundsätzlich geregelt, wie man als Grenzgänger sein Einkommen versteuern muss. Um Steuerzahler vor einer Doppelbesteuerung zu schützen, hat Deutschland mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen folgen zwar im Allgemeinen den gleichen Grundsätzen, unterscheiden sich aber trotzdem im Detail.

Generell sieht ein Doppelbesteuerungsabkommen vor, dass man in Deutschland von den Steuern freigestellt wird, wenn man in einem anderen Land als steuerpflichtig gilt. Umgekehrt müssen in einem anderen Staat keine Steuern gezahlt werden, wenn der Steuerzahler bereits in Deutschland sein Einkommen versteuert.

Mit den Doppelbesteuerungsabkommen soll nur eine Doppelbesteuerung vermieden werden, das Herbeiführen einer Nullbesteuerung ist gesetzlich verboten. Zur Gestaltung der Doppelbesteuerungsabkommen werden allgemein 4 Prinzipien herangezogen: das Wohnsitzlandprinzip, das Quellenlandprinzip, das Welteinkommensprinzip und das Territorialitätsprinzip.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen USA und Deutschland

Zwischen den USA und Deutschland gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Zunächst gilt, dass Arbeitnehmer in dem Land Steuern zahlen müssen, in dem sie auch arbeiten.

Die Doppelbesteuerungsabkommen haben allerdings etliche Detailregelungen, sodass es ratsam ist, sich als Steuerzahler unbedingt von einem Experten beraten zu lassen.

Doppelbesteuerungsabkommen: Deutsche, die in den USA arbeiten

Alle Deutschen, die in den USA leben, arbeiten und investieren, unterliegen grundsätzlich erst mal den dortigen Steuergesetzen. In den Vereinigten Staaten ist die Einkommenssteuer generell wesentlich niedriger als in Deutschland. Allerdings werden in Amerika meistens zwei Arten der Einkommenssteuer abgeführt.

Erstens die „federal tex“, die vom Bund erhoben wird, und zweitens die „state income tax“, die vom jeweiligen heimischen Bundesstaat erhoben wird. In 7 amerikanischen Bundesstaaten muss man überhaupt keine Einkommenssteuer zahlen. Das ist in Alaska, Florida, Nevada, South Dakota, Texas und Wyoming der Fall.

GreenCard-Besitzer und Personen mit einer sogenannten „substantial presence“ in den USA werden wie US-Bürger besteuert. Dabei greift aber auch das Doppelbesteuerungsabkommen, sodass Greencard-Besitzer meistens eine Steuererklärung in den USA abgeben sollten, aber nicht unbedingt auch Steuern zahlen müssen.

Doppelbesteuerungsabkommen: Amerikaner, die in Deutschland arbeiten

Im Hinblick auf die 4 Prinzipien gibt es eine grundsätzliche Regelung der Steuerzahlung. Für Inländer, die dem deutschen Steuerrecht unterworfen sind, gilt das Wohnsitzlandprinzip und das Welteinkommensprinzip.

Das Wohnsitzlandprinzip besagt, dass eine Person in dem Staat steuerpflichtig ist, in dem sie ihren Wohnsitz hat. Nach dem Welteinkommensprinzip werden Steuerpflichtige mit ihrem Welteinkommen besteuert. Für Nicht-Inländer im deutschen Einkommenssteuerrecht gelten das Quellenlandprinzip und das Territorialitätsprinzip.

Nach dem Quellenlandprinzip ist eine Person in dem Land steuerpflichtig, aus dem sie ihr Einkommen bezieht. Das Territorialitätsprinzip besagt, dass der Steuerpflichtige nur mit dem Einkommen besteuert wird, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.