Unwetter-Schäden am Dach: Wann es von den Versicherungen Geld gibt

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Egal, ob Architektenkosten, Sachverständigenhonorar oder Maklercourtage: Clevere Bauherren und Käufer lassen keine Chance ungenutzt, um finanzielle Vorteile herauszuhandeln. Ganz klar: Jeder ersparte Euro ist der beste Euro.

Über Geld, das hier gezahlt wird, darf der Notar nur unter bestimmten Bedingungen verfügen. Bei einem angenommenen Kaufpreis von 250.000 € erhält der Notar eine Gebühr in Höhe von 768 €.

Notarbestätigung statt Treuhandkonto: Wie Sie als Käufer Notargebühren sparen

Lediglich dann, wenn es um die Notargebühren geht, wird anstandslos gezahlt. Dabei lässt sich auch hier mancher Euro sparen. Die meisten Immobilienkäufer versuchen es gar nicht erst, weil sie wissen: Der Notar ist verpflichtet, nach der Kostenordnung abzurechnen.

In den meisten Fällen muss diese Gebühr der Käufer tragen, obwohl die Einrichtung des Kontos in den meisten Fällen durch die finanzielle Situation des Verkäufers ausgelöst wird. Die wenigsten Käufer wissen, was es bedeutet, wenn der Notar – meist ohne weitere Erläuterungen zum Kostenfaktor – im Beurkundungstermin ein Anderkonto einrichtet.

Für jede Art der Beurkundung gibt es genaue Gebührenvorschriften. In denen wird exakt vorgeschrieben, was ein Notar für seine Tätigkeit verlangen darf. Kein Notar lässt sich auf einen Deal über die Notargebühren ein.

Unscheinbare Regelung kann teuer werden

Trotzdem ist es oftmals problemlos möglich, mehrere hundert Euro Notargebühren zu sparen. Ein typisches Beispiel dafür bietet das Notaranderkonto.

Durch den Satz im Kaufvertrag „Die mit der Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten trägt der Käufer“, verpflichtet sich der Käufer automatisch, auch die Kosten für dieses Treuhandkonto zu übernehmen.

Das so genannte „Notaranderkonto“ ist ein vom Notar bei einer Bank eingerichtetes Treuhandkonto. Über das Achtung: Die komplizierten Voraussetzungen für die Einrichtung des Treuhandkontos lassen die Mehrzahl der Käufer in dem Glauben, sie müssten diese Gebühr tragen.