Beispiele für freundliche & feindliche Übernahmen

Beispiele für freundliche & feindliche Übernahmen
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer freundlichen Übernahme sind sich die zwei beteiligten Parteien über die Fusion einig
  • Eine feindliche Übernahme beinhaltet, dass der Übernahmekandidat nicht einverstanden ist und sich meistens wehrt
  • Aktionäre profitieren häufiger von Übernahmen, insbesondere aufgrund steigender Aktienkurse

Weltweit gibt es jedes Jahr eine Reihe von Übernahmen, im Zuge derer zum Beispiel eine Aktiengesellschaft die andere kauft. Ein solcher Unternehmenskauf kann auf Grundlage einer sogenannten freundlichen oder feindlichen Übernahme ausgeführt werden. Wenn das Zielunternehmen das Übernahmeangebot nicht akzeptiert, kommt es oft zu einer feindlichen Übernahme.

In unserem Beitrag möchten wir zunächst auf eingehen, wann man von einer freundlichen und wann von einer feindlichen Übernahme spricht. Wir gehen zudem auf die Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten ein und nennen Ihnen beispielhaft einige feindliche und freundliche Übernahmen aus der Vergangenheit. Ferner erfahren Sie, was mit den Aktien nach einer feindlichen Übernahme passiert und wie Unternehmen diese eventuell verhindern können.

Was bedeuten freundliche und feindliche Übernahme?

Vermutlich haben Sie schon öfter von einer feindlichen Übernahme gehört, seltener jedoch einer freundlichen Unternehmensübernahme. Das liegt daran, dass es kennzeichnend für eine freundliche Übernahme ist, dass sich beide Unternehmen über den Zusammenschluss bzw. den Unternehmenskauf einig sind. Bei einer freundlichen Übernahme stimmt das sogenannte Zielunternehmen dem Übernahmeangebot zu, sodass es anschließend zum Unternehmenskauf kommen kann. 

Von einer feindlichen Übernahme spricht man hingegen unter der Voraussetzung, dass die Zielgesellschaft mit dem Aufkauf nicht einverstanden ist. Solche feindlichen Übernahmen sind in der Öffentlichkeit meistens bekannter, weil sich die Übernahmekandidaten gegen die versuchte Übernahme sprichwörtlich mit Händen und Füßen wehren.

Was sind die Unterschiede zwischen freundlicher und feindlicher Übernahme?

Es gibt zwischen einer feindlichen und einer freundlichen Übernahme sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede. Eine Gemeinsamkeit zwischen einer freundlichen und feindlichen Übernahme besteht darin, dass das übernehmende Unternehmen die Kapitalmehrheit an der Zielgesellschaft haben muss. 

Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass der Aktienkurs des Übernahmekandidaten häufig positiv reagiert, also steigt. Das trifft in der Regel sowohl bei einer geplanten feindlichen als auch bei einer freundlichen Übernahme zu. Nicht selten reichen bereits Gerüchte aus, dass die Kurse der Aktien an der Börse steigen. 

Neben diesen Gemeinsamkeiten existieren ferner Unterschiede zwischen einer feindlichen und einer freundlichen Übernahme. Ein gravierender Unterschied besteht darin, dass die freundliche Übernahme mit Zustimmung der Führungsebene und meistens ebenso der Belegschaft des Übernahmekandidaten vorgenommen wird. 

Bei einer geplanten feindlichen Übernahme hingegen ist das zu übernehmende Unternehmen nicht damit einverstanden, zum Beispiel von einer anderen Aktiengesellschaft gekauft zu werden. Dann werden oftmals Abwehrmaßnahmen ergriffen, auf die wir im weiteren Verlauf des Beitrages näher eingehen.

Unterschiede zwischen einer feindlichen und freundlichen Übernahme kann es auch in der Hinsicht geben, wie sich diese auf die Aktionäre auswirkt. Tendenziell ist die Chance auf ein gutes Abfindungsangebot bei einer freundlichen Übernahme größer, während es bei einer feindlichen Übernahme meistens für die Aktionäre nicht ganz so gut aussieht.

Beispiele für freundliche und feindliche Übernahmen

Zu den bekanntesten feindlichen Übernahmen in Deutschland zählt der Unternehmenskauf von Mannesmann durch Vodafone. Weitere bekannte Beispiele feindlicher Übernahmen in der Vergangenheit sind:

  • BNP übernimmt Paribas (1999)
  • Unicredit Bank übernimmt HypoVereinsbank (20059
  • Merck KGaA übernimmt Schering AG (2006)

Neben den feindlichen Übernahmen gibt es auch einige Beispiele für eine freundliche Übernahme. Das trifft zum Beispiel auf die später einvernehmliche Fusion zwischen Thyssen und Krupp zu, die es in Deutschland gab. Weitere historische, freundliche Übernahmen waren:

  • Heinz und Kraft Foods
  • Pfizer und Warner-Lambert
  • AOL und Time Warner 
  • Hella und Faurecia 

Was geschieht mit Aktien bei feindlicher Übernahme?

Wenn eine feindliche Unternehmensübernahme geplant ist und vollzogen wird, wirkt sich das nicht zwingend sofort auf die Aktien aus. Rein technisch und rechtlich passiert zunächst einmal gar nichts, selbst unter der Voraussetzung, dass die Aktionäre ein Übernahmeangebot ablehnen. Gibt es ein solches Angebot seitens des übernehmenden Unternehmens, geht es in aller Regel mit einer der folgenden zwei Optionen weiter:

  • Aktienkauf
  • Aktientausch

Bei einem Aktienkauf bietet das Unternehmen den Aktionären des Übernahmekandidaten an, deren Aktien zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Beim Aktientausch hingegen bietet Ihnen das übernehmende Unternehmen seine eigenen Aktien zum Tausch gegen die Aktien des Übernahmekandidaten an, die Sie im Bestand haben.

Es ist gesetzlich geregelt, dass bei einem Übernahmeangebot eine Annahmefrist von vier bis zehn Wochen gilt. Nehmen die Aktionäre dieses Angebot an, finden entweder der angesprochene Aktienkauf oder der Aktientausch statt. Sollten Sie das Übernahmeangebot hingegen ablehnen, gibt es eine weitere Frist von zwei Wochen. Innerhalb dieser können Sie sich doch noch für die Annahme des Angebotes entscheiden. Man spricht in dem Zusammenhang auch von einer sogenannten Zaunkönigregelung. 

Unter der Voraussetzung, dass diese zwei Wochen verstrichen sind und das übernehmende Unternehmen mindestens 95 Prozent der Aktien des Übernahmekandidaten besitzt, kann die entsprechende Übernahme auch dann erfolgen, wenn eine kleinere Gruppe von Aktionären ihre Anteile nicht veräußern möchte. Dann findet die Zahlung einer Abfindung statt.

Können Unternehmen feindliche Übernahmen verhindern?

Tatsächlich gab es in der Praxis schon mehrere Fälle, in denen eine geplante, feindliche Übernahme vom Zielunternehmen verhindert werden konnte. Die entsprechenden Abwehrmaßnahmen werden meistens vom Vorstand vorgeschlagen und beispielsweise vom Aufsichtsrat genehmigt. Mögliche Maßnahmen zur Abwehr einer feindlichen Übernahme sind insbesondere:

  • Öffentliche Kritik am Übernahmeangebot
  • Weißer Ritter
  • Giftpille

Wir Sie bereits erkennen, haben die Abwehrstrategien zum Teil relativ bildhafte Namen, wie zum Beispiel „Weißer Ritter“. Die beste Präventivmaßnahme ist die Ausgabe sogenannter vinkulierter Namensaktien. In dem Fall weiß die Aktiengesellschaft nicht nur, wer wie viele Aktien des Unternehmens im Bestand hat. Ferner kann sie die Eintragung in das Aktionärsregister verweigern. So kann die AG verhindern, dass zum Beispiel eine Person oder ein anderes Unternehmen auffällig viele Aktien erwirbt, um damit eine feindliche Übernahme vorzubereiten. 

Handelt es sich hingegen um Inhaber- oder einfache Namensaktien, kann es eine Strategie sein, dass unterbreitete Übernahmeangebot öffentlich zu kritisieren. Damit wird häufiger erreicht, dass das Übernahmeangebot (deutlich) erhöht wird. Grund ist meistens Druck aus der Öffentlichkeit und die Angst vor negativen Schlagzeilen. 

Mit der Bezeichnung „Weißer Ritter“ ist gemeint, dass eine feindliche Übernahme durch das Unternehmen XY dadurch verhindert wird, dass sich das Zielunternehmen auf die Suche nach einem neuen Investor macht. In dem Fall gibt das übernahmegefährdete Unternehmen zwar ebenfalls eine Eigenständigkeit auf, jedoch können zum Beispiel Ziele seitens der Geschäftsführung besser verfolgt werden.

Zu den bekannteren Abwehrmaßnahmen zählen sogenannte Giftpillen. In dem Fall versucht der Übernahmekandidat, sein eigenes Unternehmen für den eventuellen Aufkäufer unattraktiv zu machen. Mögliche Maßnahmen sind in dem Zusammenhang: 

  • Kapitalerhöhung durchführen
  • In eher unwichtige Unternehmensbereiche investieren
  • Übernahme von Konkurrenten

Manchmal haben diese Maßnahmen für das übernehmende Unternehmen so negative (finanzielle) Auswirkungen, dass der Unternehmenskauf schlicht zu unattraktiv wird.