Gesellschafter der KG – einer haftet unbeschränkt

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Eine Kommanditgesellschaft – kurz KG – ist eine Personengesellschaft mit mindestens 2 Gesellschaftern.

Sie gilt als typische Gesellschaftsform für mittelständische Unternehmen.

Dabei kann es sich um natürliche und juristische Personen handeln oder auch um Unternehmen wie zum Beispiel die Offene Handelsgesellschaft.

Gesellschafter der KG – begrenzte und unbegrenzte Haftung

Mindestens einer der Gesellschafter, der Komplementär, haftet für eventuelle Ausfälle unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

Ein zweiter Gesellschafter, der Kommanditist, haftet nur mit dem Kapital, das er in das Unternehmen investiert hat.

Die Teilhaber müssen einen Gesellschaftsvertrag schließen und gemeinsam die Firma ins Handelsregister eintragen. Denn eine KG unterliegt automatisch den Regelungen des Handelsgesetzbuches.

KG – eine Gesellschaft ohne Mindestkapital

Dabei müssen die Kommanditisten die Höhe ihrer Gesamteinlagen angeben. Diese Haftsummen können sich von den im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Pflichteinlagen unterscheiden.

Mehr zum Thema: Kommanditgesellschaft – Gründung eines flexiblen Unternehmens

Die teilhaftenden Gesellschafter der KG haften im Ernstfall mit der im Handelsregister angegebenen Summe – egal, ob sie die Einlage schon geleistet haben oder noch nicht.

Bei der KG ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.

Begrenzte Rechte bei begrenzter Haftung

Im Gegenzug zur begrenzten Haftung hat der Teilhafter jedoch nur begrenzte Rechte bei der Unternehmensführung: Er kann weder die Geschäftsführung übernehmen noch hat er bei Geschäften Vertretungsmacht.

Auch hat er keine Entscheidungsmacht, sondern lediglich ein Widerspruchsrecht.

Außergewöhnliche Geschäfte bedürfen jedoch seiner Zustimmung.

Die persönlich haftenden Gesellschafter hingegen können die Geschäftsführung übernehmen und das Unternehmen nach außen hin alleine vertreten.

Die GmbH & Co. KG – eine Variante der KG

Eine Unterform der KG ist die GmbH & Co. KG. Sie unterliegt ebenfalls den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches – man muss sie also ins Handelsregister eintragen.

Auch die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft und hat mindesten einen Komplementär und einen Kommanditisten.

Beschränkte Haftung für die Gesellschafter der GmbH & Co. KG

Jedoch handelt ist es sich bei dem vollhaftenden Gesellschafter der GmbH & Co. KG nicht um eine natürliche Person, sondern um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Letztere hat mindestens einen Gesellschafter und ein Mindestkapital von 25.000 €. Jedoch haftet die GmbH lediglich mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Mehr zum Thema: Kommanditgesellschaft: Gesellschaftsvertrag ist Verhandlungssache

Dies beschränkt auch das Haftungsrisiko der GmbH & Co. KG.

GmbH & Co. KG: Vorteile von KG und Personengesellschaft

So vereint die GmbH & Co. KG die Vorteile der Kapitalgesellschaften – nämlich beschränkte Haftung – mit denen der Personengesellschaft, also dem geringen bürokratischen Aufwand.

KGs besitzen keine eigene, von den Gesellschaftern unterschiedene Rechtspersönlichkeit.

Jedoch können sie vor Gericht klagen und verklagt werden. Auch können sie Güter erwerben und verkaufen.