Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühr) für Unternehmen & Firmenfahrzeuge

Inhaltsverzeichnis

Rundfunkbeitrag für Unternehmen im Überblick

  • Berechnung des Rundfunkbeitrags für Unternehmen: Anzahl der Beschäftigten oder wöchentliche Arbeitszeit
  • Höhe: zehn Beitragsstufen (von 5,83 bis 3.150 Euro monatlich)
  • Rundfunkbeitrag fällig für: Betriebsstätten, Firmenfahrzeuge, Hotelzimmer, Ferienwohnungen

Jeder, der ein Fahrzeug besitzt, sollte sich darüber im Klaren sein: Autoradios sind in Deutschland gebührenpflichtig und müssen immer angemeldet werden. Seit die GEZ-Gebühr im Jahr 2013 zum allgemeinen Rundfunkbeitrag wurde, muss pro Haushalt eine Zahlung an den ARD/ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice getätigt werden. Während dadurch private Fahrzeuge bereits abgedeckt sind, sind Unternehmen ebenfalls beitragspflichtig.

Hier richtet sich die Beitragshöhe nach der Zahl der Fahrzeuge, der Betriebsstätten und der Mitarbeiter. Dadurch ergeben sich verhältnismäßig hohe Beiträge für Firmen, die mehrere Filialen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge aufweisen. Unternehmen erbringen insgesamt etwa 10 Prozent der landesweit gezahlten Gebühren an den Beitragsservice ein.

Höhe des Rundfunkbeitrags für Unternehmen und Institutionen

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter gilt als Richtwert für die Beitragshöhe der Betriebsstätten. Als Betriebsstätte, die zahlungspflichtig ist, legt der Beitragsservice ortsfeste Raumeinheiten fest, die nicht nur für private Zwecke bestimmt sind.

Die Anzahl der Beschäftigten zur Errechnung des Beitrags geht aus allen sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bediensteten im öffentlichen Dienst hervor. Nicht dazugezählt werden Mitarbeiter, die sich in der Ausbildung befinden oder geringfügig angestellt sind. Bei der Berechnung der Rundfunkgebühr haben Unternehmen seit Anfang 2017 zwei Möglichkeiten:

Berechnung nach Anzahl der Beschäftigten

Für die Berechnung der Beitragshöhe kann die Gesamtanzahl der Beschäftigten in der Betriebsstätte gelten, also die Pro-Kopf-Zahl.

Berechnung nach der wöchentlichen Arbeitszeit

Die zweite Möglichkeit zur Berechnung der Beitragshöhe ergibt sich dadurch, dass man sich ausrechnet, wie viele Vollzeitstellen sich ergeben, wenn alle Teil- und Vollzeitstellen zusammengefasst werden. Dabei werden Beschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden mit einem Faktor von 0,5 berechnet, die mit einer Arbeitszeit von 20 bis maximal 30 Arbeitsstunden mit einem Faktor von 0,75 angesetzt und die Beschäftigten mit einer Wochenanzahl von mehr als 30 Stunden mit dem Faktor 1 gezählt.

Die Berechnungsgrundlage stellt hierbei der jeweilige Durchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahrs dar. Daraus wurde ein Staffelsystem entwickelt, welchem sich die Unternehmen zuordnen können: Mit bis zu acht Mitarbeitern fällt ein Betrieb in die niedrigste Staffel (Staffel 1) und ist demnach zu einem monatlichen Rundfunkbeitrag von 5,83 Euro verpflichtet. Es fallen keine Beiträge für Selbstständige an, die allein ein Unternehmen betreiben und deren Betriebsstätte gleichzeitig Wohnsitz ist. Voraussetzung ist natürlich, dass für den jeweiligen Haushalt bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden.

GEZ Gebühr Rundfunkbeitrag Beitragsstaffel

Wann wird die GEZ-Gebühr für Firmenfahrzeuge fällig?

Insgesamt gibt es zehn Beitragsstufen, die von monatlich 5,83 Euro bis zu 3.150 Euro reichen. So müssen kleinere Unternehmen nur einen reduzierten Beitrag bezahlen. Beispielsweise zahlen etwa 90 Prozent der Handwerksbetriebe nur ein Drittel des Regelbeitrages, weil sie weniger als neun Beschäftigte in ihrem Betrieb haben. Für den Rundfunkbeitrag betrieblich genutzter Fahrzeuge gilt, dass ein Fahrzeug pro Betrieb vom Rundfunkbeitrag befreit ist. Für jedes weitere Fahrzeug muss im Monat ein Betrag von 5,83 Euro entrichtet werden.

GEZ Gebühr Rundfunkbeitrag Kraftfahrzeuge

Rundfunkbeiträge bei Hotelzimmern und Ferienwohnungen

Ebenfalls beitragspflichtig sind Hotelzimmer oder Ferienwohnungen: Jedes erste Zimmer oder jede erste Ferienwohnung einer beitragspflichtigen Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferienwohnung ist ein Betrag von 5,83 Euro im Monat zu zahlen.

Ausnahme stellen hier Bildungsveranstalter dar, die im Zusammenhang mit Bildungsveranstaltungen Zimmer vermieten. Diese Zimmer sind beitragsfrei, wenn Teilnehmer zum Vermieter eine besonders enge verrechtlichte Beziehung haben (Arbeitsverhältnis, Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft oder Partei).

Rundfunkbeiträge bei saisonabhängigen Betriebsstätten

Bei saisonabhängigen Betriebsstätten wie etwa Eiscafés, Pensionen oder Fahrgastschiffen gibt es die Möglichkeit, sich von den Rundfunkgebühren für eine bestimmte Zeit freistellen zu lassen. Dafür muss der Betrieb aber für mindestens drei volle Kalendermonate geschlossen sein. Allerdings wird der Betrieb nur für diesen Zeitraum von den Gebühren befreit. Der Antrag muss immer im Voraus gestellt werden.

Beitragsfreie Betriebsstätten

Es müssen keine Rundfunkgebühren bezahlt werden für:

  • Räumlichkeiten, die ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind
  • Betriebsstätten, in der ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeiten vollbracht werden
  • reine Funktionsstätten, die nicht ortsfest sind und die keinen Arbeitsplatz eingerichtet haben wie Windräder, Marktstände, Fahrzeugdepots und Trafohäuschen

Weitere besondere Regelungen für Unternehmen kann man auf der offiziellen Webseite des ARD/ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice nachlesen.

GEZ Gebühr Rundfunkbeitrag Anzahl Beitragskonten

Warum sich die Zahlungsverweigerung nicht lohnt

Bis zum Jahr 2013 konnten Unternehmen noch Einspruch gegen die Rundfunkgebühren erheben und angeben, dass sie keine Empfangsgeräte besitzen bzw. Nachweise an den Beitragsservice erbringen. Seitdem muss jeder privater Haushalt und jede Betriebsstätte Rundfunkgebühren bezahlen, unabhängig davon, ob sie die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen oder nicht − und damit entfällt auch diese Widerspruchsmöglichkeit. Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß, daher wird von einer Zahlungsverweigerung abgeraten, da das Risiko für Nachzahlungen und Mahnungen steigt. Außerdem kann es zu einer Pfändung kommen.