Neuemissionen: Wie ein Börsengang funktioniert

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Wenn ein Unternehmen öffentlich werden will, wird es als ersten Schritt eine Investmentbank engagieren.

Theoretisch könnte ein Unternehmen seine Aktien auch auf eigene Faust verkaufen, realistisch gesehen braucht das Unternehmen die Investmentbank – so arbeitet die Wallstreet.

Unter dem Prozess der Risikoübernahme (bzw. des Underwriting) versteht man den Ablauf des Geldgewinns durch Schuldverschreibungen und Eigenkapital (in diesem Fall bezieht man sich auf Eigenkapital).

Underwriter sind quasi Vermittler zwischen Unternehmen und den Investoren. Die größten Underwriter sind Goldman Sachs, Credit Suisse First Boston und Morgan Stanley.

Zunächst trifft sich das Unternehmen mit der Investmentbank um Vereinbarungen zu treffen.

Unter anderem wird hierbei über Geld und Sicherheiten gesprochen und die näheren Einzelheiten der Risikoübernahme-Vereinbarung diskutiert.

Börsengang: Unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit kann dabei unterschiedliche Formen annehmen.

Im Rahmen der vollständigen Zeichnung garantiert der Underwriter, dass eine bestimmte Geldsumme erreicht wird, indem das gesamte Angebot gekauft und an die Öffentlichkeit weiterverkauft wird.

In einer so genannten Best-Agreement-Vereinbarung wird bei der Platzierung kein Risiko vom Konsortium übernommen. Auch Investment-Banken sind beizeiten zögerlich, wenn es darum geht, das komplette Risiko eines Emissionsangebots zu tragen.

Stattdessen tritt zumeist ein Konsortium mehrerer Underwriter auf, wovon einer die Leitung des Konsortiums übernimmt, und die anderen anteilig an der Ausgabe (der Aktien) beteiligt sind.

Antrag auf Börsenzulassung

Sobald alle Beteiligten den Vereinbarungen zugestimmt haben, verfasst die Investmentbank den Antrag auf Börsenzulassung, der bei der Börsenaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.

In diesem Dokument sind sowohl Informationen über das Angebot, als auch Informationen über das Unternehmen enthalten.

Hierzu gehören unter anderem Geschäftsberichte, Informationen zum Management des Unternehmens, mögliche juristische Probleme, wo das Geld verwendet werden soll usw.

Die Börsenaufsichtsbehörde prüft diese Unterlagen und stellt sicher, dass alle Informationen mitgeteilt wurden.

Sobald die Börsenaufsichtsbehörde dem Emissionsangebot zugestimmt hat, wird der Stichtag festgelegt, an dem die Aktien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Interesse wecken mit dem Emissionsprospekt

Während die Börsenaufsicht die Unterlagen prüft, stellt der Underwriter den so genannten „Red Herring“ zusammen. Dieser Emissionsprospekt enthält alle Informationen über das Unternehmen.

Nur der Angebotspreis sowie der Stichtag werden nicht genannt, da diese zum Zeitpunkt der Zusammenstellung noch nicht feststehen.

Mit dem Red Herring versuchen die Underwriter und das Unternehmen, Interesse für die (Aktien-)Ausgabe aufzubauen.

Auf Informationsveranstaltungen, den so genannten „Road Shows“, die oft auch Zirkus genannt werden, werden große Investoren umworben.

Wenn der Stichtag näher rückt, setzen sich Underwriter und das Unternehmen zusammen, um über den Preis zu sprechen.

Hierbei spielen viele Faktoren eine wichtige Rolle: Das Unternehmen als solches, der Erfolg der Road-Show sowie die derzeitigen Marktbedingungen.

Es liegt natürlich im beiderseitigen Interesse, den besten Preis herauszuholen.

Die Wertpapiere werden schließlich an der Börse gehandelt und das Geld der Investoren gesammelt.

Tracking-Aktien

Tracking-Aktien sind immer dann vorhanden, wenn ein Unternehmen einen seiner Bereiche ausgliedert.

Ein möglicher Grund für eine Ausgliederung ist die Tatsache, dass einzelne Bereiche eines Unternehmens möglicherweise mehr wert sein könnten als das Unternehmen als Ganzes.

Aus Sicht des Unternehmens ergeben sich viele Vorteile daraus, Tracking-Aktien auszugeben.

Das Unternehmen behält so die Kontrolle über die Tochterunternehmen, alle Einnahmen und Ausgaben werden jedoch unabhängig von der Bilanz des Mutterunternehmens gesehen und den Tracking-Aktien zugeordnet.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Bereiche eines Unternehmens große Verluste verbuchen. Diese werden somit unabhängig von der Bilanz des Mutterunternehmens aufgezeichnet.

Falls die Tracking-Aktien große Gewinne erzielen, kann das Mutterunternehmen anstelle von Geldern Teile des Aktienbestandes erwerben.

Während Tracking-Aktien in einem IPO ausgegliedert werden können, ist dies nicht vergleichbar mit dem IPO eines privaten Unternehmens, das öffentlich wird.

Tracking-Aktien sind für gewöhnlich nicht mit einem Stimmrecht verbunden. Das bedeutet nicht, dass Tracking-Aktien keine gute Investition sind. Es sollte nur bedacht werden, dass Tracking-Aktien anders sind als normale IPOs.

Und was ist mit mir?

Der Weg hin zu einem Börsengang ist lang und nicht unkompliziert. Man merkt, dass die jeweiligen Investoren erst am Ende des Prozesses hinzukommen.

Kleinere Investoren zählen nicht zur Hauptzielgruppe. Da sie im Gegensatz zu größeren Investoren nicht über so viel Geld verfügen, sind sie für die Underwriter weniger interessant.

Wenn die Underwriter einen Börsengang als erfolgversprechend ansehen, bedenken sie für gewöhnlich ihre bevorzugten institutionellen Anleger mit Aktien zum Preis des Börsengangs.

Die beste Möglichkeit, an Aktien zu kommen (besser bekannt als Börsengang-Zuteilung), besteht über ein Konto bei den am Bankenkonsortium teilnehmenden Banken.

Man darf jedoch nicht erwarten, dass man einfach ein Konto mit 1.000 Dollar Guthaben eröffnen kann und sich damit Zuteilungen sichern kann.

Man muss regelmäßig traden und über ein großes Guthaben verfügen, um an einem heißen IPO beteiligt zu werden.

Unterm Strich lässt sich sagen, dass es beinahe nur Insidern gelingt, an frühe Aktien eines IPOs zu kommen. Wenn man sich Aktien sichern kann, liegt es vielleicht daran, dass kein anderer sie will.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen von der Regel, unmöglich ist nichts. Als kleiner Investor sollte man sich jedoch nicht allzu große Hoffnungen machen.