Kapitalerträge: Steuerfrei bis 801 €

Kapitalbeträge: Steuerfrei sind sie bis 801 € bei Singles, bis 1.602 € bei Ehepartnern - sichern Sie sich jetzt Ihre steuerfreien Zinsen. (Foto: RomanR / Shutterstock.com)
Zu Jahresbeginn 2009 wurde der Sparerfreibetrag in Sparer-Pauschbetrag umgetauft, denn am 1. Januar 2009 ist die Abgeltungssteuer in Kraft getreten. Kapitalerträge steuerfrei zu erwirtschaften geht dabei genau so, wie bisher.
Es bleibt bei den 801 €
Es hat sich lediglich der Name verändert. Die Höhe des Freibetrags ist identisch geblieben: Weiterhinsind Kapitalerträge steuerfrei, sofern sie die Grenze von 801 € nicht überschreiten.
Gemeinsam mit dem Ehepartner steht ein Sparer-Pauschbetrag von 1.602 € zur Verfügung.
Freistellungsauftrag rechtzeitig stellen
Allerdings muss rechtzeitig ein Freistellungsauftrag bei der zuständigen Bank gestellt werden, um in den Genuss der steuerfreien Zinsgutschrift zu kommen.
Bei einem erzielten Zinssatz von 3% ist eine Anlagesumme von 26.700 € steuerfrei, die sich bei einem Ehepaar entsprechend auf 53.400 € verdoppelt. Bei 4% würde die steuerfreie Anlagesumme bei 20.025 € und für Ehepaare bei 40.050 € liegen.
Kapitalbeträge steuerfrei: Welche Anlagesumme bleibt ohne Steuern?
Der nachfolgenden Auflistung können Sie schließlich entnehmen, bei welchem Zinssatz welche Anlagesumme steuerfrei bleibt:
Steuerfreie Anlagesumme | ||
Zinssatz | Alleinstehend | Verheiratet |
1% | 80.100 € | 160.200 € |
2% | 40.050 € | 80.100 € |
3% | 26.700 € | 53.400 € |
4% | 20.025 € | 40.050 € |
5% | 16.020 € | 32.040 € |
6% | 13.350 € | 26.700 € Freistellungsauftrag: Sparkassen haben ihre eigenen FormulareEinen steuerlichen Freistellungsauftrag kann man bei Banken wie der Sparkasse stellen. Dadurch kann man den Sparer-Pauschbetrag nutzen. Es gibt jedoch Einiges zu beachten. › mehr lesen |