Kapitallebensversicherung: Kündigen ist in der Regel keine gute Idee

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In den vergangenen Jahren wurden Inhaber von Kapitallebensversicherungen durch verschiedene Meldungen und aktuelle Entwicklungen immer wieder verunsichert.

Besonders hinsichtlich der Fragen, ob sich ihre Kapitallebensversicherung lohnt oder ob diese sicher ist. Vielen mag sich da der Gedanke aufgedrängt haben, die bestehende Kapitallebensversicherung zu kündigen – das ist in den meisten Fällen jedoch nicht sinnvoll.

Eine Kapitallebensversicherung kündigen scheint auf den ersten Blick angebracht – 3 Beispiele

1. Beispiel: Ende 2012 wurde durch den Bundestag beschlossen, dass bei Ablauf der Kapitallebensversicherung sowie bei Beginn der Rentenzahlung die Kunden künftig weniger an den Bewertungsreserven ihrer Versicherung beteiligt werden. Dies stiftete Verwirrung. Sollte man noch die Kapitallebensversicherung kündigen, um so mehr von den Anteilen an den Bewertungsreserven profitieren zu können?

2. Beispiel: Ende 2005 sowie 2009 urteilte der Bundesgerichtshof, dass Versicherungsnehmer nach der Kündigung in der Regel zu wenig Geld zurückbekommen haben und daher von nun an mehr bekommen sollten.

3. Beispiel: Die Garantiezinsen sanken in den vergangenen Jahren zunehmend. Dadurch wurden die Rentabilität der Kapitallebensversicherungen sowie deren sichere Leistung vermehrt angezweifelt.

Der zweite Blick – warum sich das Kündigen zumeist nicht lohnt

Eine genauere Betrachtung der 3 Beispiele zeigt, dass das Kündigen der Kapitallebensversicherung in den meisten Fällen noch immer keine gute Idee ist.

Eine Kündigung beispielsweise deshalb zu vollziehen, um von höheren Anteilen an den Bewertungsreserven profitieren zu können, hätte sich – wenn überhaupt – noch vor Inkrafttreten des Beschlusses und bei ohnehin baldigem Ablauf der Kapitallebensversicherung lohnen können.

Nun allein aufgrund des Beschlusses des Bundestages zu kündigen ist nicht ratsam. Gerade bei noch langen Laufzeiten ist die Entwicklung des Kapitallebensversicherungsmarktes nicht oder kaum abschätzbar.

Die Gerichtsurteile aus Beispiel 2 scheinen eine Kündigung beinahe rentabel zu  machen. Doch auch hier täuscht der erste Eindruck. Das Urteil bezog sich nur auf wenige Versicherer und zudem nur auf Verträge, die zwischen Herbst 2001 und Ende 2007 abgeschlossen und bereits gekündigt wurden.

Das Urteil gibt zudem lediglich vor, dass mindestens rund die Hälfte der geleisteten Einlagen zurückbezahlt werden müssen. Und auch bei einem nachträglich erstatteten Betrag in Folge des Urteils ist nur mit 500 bis maximal 1.000 € zu rechnen. Die Kündigung wird durch das Urteil also auch nicht wirklich rentabler.

Die Garantiezinsen (3. Beispiel) sind tatsächlich recht deutlich gesunken und ein Anstieg ist vorerst nicht in Sicht. Auch hat sich die Lage der Versicherungen verschlechtert und sie haben Mühe, die Garantiezinsen einzuhalten.

Doch gibt es auch hier Sicherungsmechanismen, die Bundesregierung ist sehr interessiert an der Aufrechterhaltung der privaten Altersvorsorge. Zudem muss die künftige Entwicklung für den Markt der Versicherungen nicht zwingend negativ sein.

Fazit: Kündigung der Kapitallebensversicherung selten sinnvoll

Nach wie vor gilt, dass sich die Kündigung einer Kapitallebensversicherung nur in sehr wenigen Fällen als vorteilig erweist und zumeist Alternativen vorgezogen werden sollten.

Der Grund hierfür ist unter anderem, dass bei der Kündigung einer Kapitallebensversicherung recht hohe Kosten und Gebühren anfallen können.

Außerdem bekommt der Versicherte in der Regel nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge zurück. Auf jeden Fall sollte man keine Kündigung überstürzen und vorher immer eine ausführliche Prüfung der Konditionen und der möglichen Alternativen vornehmen.

In den meisten Fällen erweisen sich die Alternativen finanziell als vorteilhafter. Zudem bleibt der Versicherungsanspruch zumindest in Teilen erhalten und der Versicherte kann weiterhin profitieren.