Kontokorrentkredit Definition: Vom Dispo bis zum Betriebskredit

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Nicht nur Privatpersonen greifen oft auf einen sogenannten Kontokorrentkredit zurück, auch Unternehmen nutzen diese Darlehen, um Zahlungsengpässe auszugleichen.

Gerade bei saisonalen Geschäften besteht oft eine zeitliche Kluft zwischen notwendigen Ausgaben – etwa der Bestückung des Lagers – und den zu erwartenden Einnahmen. Dies wird auch Betriebskredit genannt.

Der Unternehmer muss also finanziell in Vorleistung gehen und kann diese durch einen Kontokorrentkredit über ein Bankinstitut fremdfinanzieren – eine Definition des Darlehensmodells.

Girokonto als Grundlage

Grundlage eines solchen Kontokorrentkredites ist  ein Konto bei einem entsprechenden Kreditinstitut, zumeist ein normales Girokonto. Ein solches “laufendes” Konto wird auch Kontokorrent genannt.

Das unterscheidet den Kredit im Wesentlichen von anderen Arten, bei denen für gewöhnlich ein eigenes Konto eingerichtet wird.

Bei einem Kontokorrent wird die Gesamtheit der gegenseitigen Ansprüche regelmäßig aufgerechnet und schließlich durch einen Saldobetrag summiert, der die Geldschuld ausdrückt.

Ist das Saldo im positiven (Guthaben-)Bereich, so besteht eine Schuld der Bank dem Kontoführenden gegenüber. Dieser Saldo ist stets zu verzinsen. Durch (Aus-)Zahlung erlischt das Schuldverhältnis.

Kontokorrentkredit: Definition der Konditionen obliegt Banken

Meist wird schon bei der Aufsetzung des Vertragsrahmens ein Kreditlimit für das betreffende Girokonto vereinbart.

Der Bankkunde hat so die Möglichkeit, mit diesem Kontokorrentkredit über sein Guthabensaldo hinaus zu verfügen – die Definition dieses Kreditrahmens obliegt den vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen.

Hierbei verlangt das gewährende Kreditinstitut je nach Höhe des gewünschten Kreditlimits meist gewisse Sicherheiten, die eine zuverlässige Tilgung erwarten lassen. Beim Dispokredit für Privatpersonen können dies beispielsweise Gehaltsnachweise sein.

Für einen Kontokorrentkredit fehlt eine gesetzlich verbindliche Definition der Rahmenbedingungen – wie sich die Gebühren, Zinsen und Provisionen ausgestalten, obliegt daher der betreffenden Bank selbst.

So ist es nicht unüblich, dass die Konditionen für einen Kontokorrentkredit nicht nur von Land zu Land und Bank zu Bank schwanken – sie können sich auch von Kunde zu Kunde gehörig unterscheiden.

Der rechtliche Rahmen wurde zwar bereits vorgegeben, nicht jede Bank hält sich jedoch daran. Daher kann es Sinn machen, die Konditionen genau zu prüfen und mit der Rechtslage abzugleichen.

Fazit: Praktisch, aber teuer

Die flexible Handhabung macht einen Kontokorrentkredit grade bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten praktisch.

Sowohl für den Privatmann – dessen Gehalt ein wenig länger auf sich warten lässt, der aber Miete zahlen muss – wie auch für den Unternehmer – der noch auf die Bezahlung seiner gestellten Rechnungen wartet, aber trotzdem seinen Mitarbeitern schon ihr Gehalt auszuschütten hat.

Diese Flexibilität wird sich aber durch vergleichsweise happige Zinsen und Gebühren teuer erkauft. Daher sollten Interessenten genau verhandeln und möglichen Spielraum optimal auszureizen.