Leerverkauf: Definition einer gescholtenen, aber sinnvollen Strategie

Leerverkauf: Definition einer gescholtenen, aber sinnvollen Strategie
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Obwohl sie immer wieder in Verruf geraten, weil sie mit selbstverstärkender Wirkung Aktien in den Keller stürzen können, sind sie dennoch nützlich für Anleger und eine Stütze für die Finanzmärkte: Leerverkäufe setzen per Definition auf fallende Kurse. Wenn sie aber massiv einsetzen und die Kurse unter wichtige Widerstandsmarken drücken, lösen sie automatisch weitere Verkäufe aus. Um Schlimmeres zu verhindern, werden sie mitunter kurzfristig verboten.

Verbote in der Finanzkrise

Dabei sind Leerverkäufe nicht erst ein Phänomen unserer Tage. Bereits 1609 wurden Leerverkäufe auf Titel der Niederländischen Ostindien-Gesellschaft verboten. In der Finanzkrise 2008 traf es unter anderem Finanztitel und Wertpapiere wie Commerzbank, Deutsche Bank, die Deutsche Börse, die Hypo Real Estate Holding und Münchner Rück. Auch in den USA und Großbritannien waren Leerverkäufe einstweilen untersagt. Die Behörden weltweit versuchten, den totalen Zusammenbruch der Finanzmärkte zu verhindern. 2019 waren auch Leerverkauf-Attacken gegen die Wertpapiere des Dax-Konzerns Wirecard kurzzeitig verboten.

Dies ist die negative Seite von Leerverkäufen, mit denen vor allem Hedgefonds in Verruf geraten, die das Geschäft im großen Stil betreiben – wobei aber schon der Begriff Hedge auf die eigentlich sinnvolle Seite hinweist: absichern. Mit dieser Börsenstrategie, auch Short-Selling genannt, können Anleger bzw. Verkäufer ihr Depot und die Aktien absichern, indem sie von fallenden Kursen profitieren und Verluste auf der regulären Long-Seite ausgleichen. Sie können aber auch rein spekulieren.

Ein Leerverkauf ist per Definition ein Konstrukt, über das man als Anleger ein Wertpapier, dessen Kurssturz man erwartet, gegen eine Gebühr beim Broker ausleiht und am Markt zum richtigen Zeitpunkt verkauft. Geht die Wette auf und ist der Kurs gesunken, wird es entsprechend günstiger zurückgekauft und an den Verleiher zurückgegeben. Der Gewinn ergibt sich aus dem Differenzbetrag zwischen Kauf- und Verkaufskurs der Wertpapiere. Fonds bieten diese Strategie an, weil sie so bestimmte Wertpapiere im Bestand halten können.

Gedeckter und ungedeckter Leerverkauf

Durch die Leihe bzw. Wertpapierleihe ist diese Art des Leerverkaufs zumindest gedeckt. Eine Variante besteht darin, dass ein Investor die Papiere nicht einmal in Besitz sind über eine Leihe. Damit kann er zwar nicht sicherstellen, dass er in der Lage ist, sie zum richtigen Zeitpunkt am Abwicklungstag zu liefern, dafür aber eine Menge Papiere auf den Markt werfen, die es eigentlich nicht gibt und mit dem Angebot massiven Abwärtsdruck auf die Kurse auslösen.

Diese ungedeckten Leerverkäufe sind technisch möglich, wenn eine Lieferpflicht für die Papiere erst nach Tagen besteht. Sie werden, nicht zuletzt seit der Finanzkrise, als besonders gefährlich für die Märkte angesehen und sind seither nicht nur in Deutschland verboten.

Gedeckte Leerverkäufe indes sind erlaubt. Es sei denn, bestimmte Papiere wären als „unverleihbar“ gekennzeichnet, meist weil Regulatoren der Gefahr vorzubeugen wollen, dass beispielsweise der Leerverkauf zu vieler Bankentitel den Sektor unter Druck setzt. Abgesehen davon kann man auf Gewinne setzen, wenn man sicher ist, dass etwa die Aktie eines kriselnden Unternehmens vor ihrer Korrektur steht.

An einem Beispiel vereinfacht könnte das so ablaufen: Man geht mit der Aktie zum Wert von 100 Euro short, verkauft sie zum aktuellen Kurs leer und wenn sie erwartungsgemäß auf den Wert 80 Euro gefallen ist, kauft man sie zurück. Wird die Position zeitig geschlossen, beträgt der Gewinn vom Verkäufer durch die Differenz 20 %. Das Ganze lässt sich auch mit anderen Werten wie zum Beispiel Währungen oder Anleihen machen. Über Derivate wie CFDs besteht zudem die Möglichkeit einer Hebelwirkung. Und mit Short-Zertifikaten oder Short-ETFs lassen sich ganze Indizes in den Leerverkauf einbeziehen. Fällt etwa der Dax, kann ein zum Dax-ETF parallel gestellter Short-ETF die Verluste begrenzen.

Indexfonds zeigen hier übrigens eine Besonderheit: Beim Leerverkauf der im Index enthaltenen Aktienkörbe werden auch noch Zinsen am Geldmarkt erwirtschaftet. Die erhält man als Anleger und Verkäufer zusätzlich zum Gewinn, und zwar in Höhe des doppelten Tagesgeldzinssatzes. Das bedeutet natürlich auch, dass beide Komponenten zu versteuern sind.

Steueraspekte und Risiken

Außerdem geht bei jedem Leerverkauf stets die Leihgebühr der Wertpapierleihe vom Gewinn ab. Die wirkt sich umso schmerzhafter aus, wenn man den Wendepunkt einer Kursentwicklung falsch einschätzt, der Kurs wider Erwarten steigt und der Ausstieg verpasst wird. Der Broker spielt nur so lange mit, bis das für die Gebühr hinterlegte Geld, die Margin, aufgebraucht ist.

Am Ende der Leihfrist muss dann das Papier teuer zurückgekauft werden. Insgesamt ist das Verlustrisiko erheblich höher als bei regulären Investments, wo ein Papier höchstens 100 % verlieren kann. Nach oben hin jedoch kann es um ein Mehrfaches steigen, theoretisch unbegrenzt. Ganz abgesehen von der Leihgebühr, die immer fällig ist – selbst bei unveränderten Kursen.

Ein weiteres Risiko: Beim Leihgeschäft müssen geliehene Papiere irgendwann zurückgekauft werden – was aber mitunter nicht geht. Meist, weil es bei einem unerwarteten Kursanstieg zu Engpässen kommt und eine Aktie zum Lieferzeitpunkt schlicht nicht mehr verfügbar ist. In dem Fall einer Nichtlieferung kann man als Käufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern. Allerdings kann die zurückzukaufende Aktie auch immer teurer werden. Wenn in der Situation viele Leerverkäufer ihre Positionen glattstellen, um weitere Verluste zu verhindern, so treibt dies den Kurs erst recht in die Höhe.

Das Ganze ist als Short-Squeeze bekannt. Während sich in den USA das Risiko anhand der Menge an Short-Positionen am Markt über die Short Interest Ratio erkennen lässt, wird diese Kennzahl hierzulande leider nicht angeboten. Ein Anleger und Verkäufer befindet sich damit im Blindflug. Interessanterweise werden in den USA solche Leerverkaufsquoten auch für dort handelbare deutsche Aktien veröffentlicht – etwa auf den Internetseiten der Nasdaq oder NYSE.

Leerverkauf: Definition als Kassa- oder Termingeschäft

Die dargestellte Konstellation mit der Lieferpflicht eines geliehenen Wertpapiers innerhalb von zwei bis drei Tagen betrifft den Leerverkauf in seiner üblichen Form als Kassageschäft. Laut Definition kann ein Leerverkauf aber auch als Termingeschäft ausgestaltet sein. Hier lässt sich der Lieferzeitpunkt frei vereinbaren. Ein Leerverkäufer kann den Terminkauf vor Fälligkeit vornehmen und die Position glattstellen. Er kann aber ebenso zuvor den Basiswert kaufen und bei Fälligkeit liefern.

Als Anleger bzw. Verkäufer muss man jedoch eine Termingeschäftsfähigkeit bei der Finanzaufsicht BaFin beantragen und einholen. Der Risiken wegen wird ein Mindestmaß an Erfahrung vorausgesetzt. Am einfachsten sind unbürokratische Leerverkäufe über Derivate wie zum Beispiel etwa ETFs. Allerdings sollte man sich auch hier über deren spezifische Dynamik in der Wertentwicklung genau erkundigen.

So erfordert ein derartiges Short-Produkt im Abgleich zum Long-Investment ein stetes Nachjustieren. Auch sind Leerverkäufe schon wegen der Gebühren kein Langzeitinvestment. Sie folgen zwar einer simplen Logik als spiegelbildliche Gegenläufer, sind aber in der Handhabung voller Tücken.

Mit Blick auf die Märkte haben Leerverkäufe, abgesehen von Ausnahmen, einen insgesamt eher positiven Effekt. Sie wirken als Korrektiv gegen übertriebene Bewertungen und erhöhen durch geringere Spreads die Liquidität und damit den Handel an den Börsen.