Majorisierung (WEG)

Der Begriff der Majorisierung stammt aus dem Wohnungseigentumsrecht und bezeichnet den Umstand, dass das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung gebündelt wird. […] (Foto: kurhan / Shutterstock.com)
Der Begriff der Majorisierung stammt aus dem Wohnungseigentumsrecht und bezeichnet den Umstand, dass das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung gebündelt wird.
Grundsätzlich hat jeder Wohnungseigentümer innerhalb der Wohnungseigentümerversammlung eine Stimme (Stimmrecht). Möglich sind jedoch auch abweichende Regelungen, nach denen eine Person ihr Stimmrecht vergrößert, etwa indem sich das Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen bemisst.
Folge dieser Majorisierung ist, dass der von ihr Begünstigte Beschlüsse in der Eigentümerversammlung leichter gegen die Miteigentümer fassen kann. Folge einer Majorisierung sind oft unbillige bzw. die übrigen Eigentümer benachteiligende Regelungen zur Kostenverteilung.
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