Miete erhöhen – Das klärende Gespräch wirkt Wunder

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Zu Beginn eines Mietverhältnisses bedenken viele Vermieter nicht, dass ein Mietverhältnis oft mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte Bestand haben kann.

Es kann sich dann im Laufe der Zeit die Situation einstellen, dass die geschuldete Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Die bei Mietvertragsabschluss vereinbarte Miethöhe lässt sich aber im Laufe der Zeit nicht ohne Weiteres erhöhen, wenn nicht im Mietvertrag entweder eine Staffelmiete oder eine Indexmiete vereinbart wird.

Wenn Sie aber mit Ihrem Mieter weder eine Staffelmiete noch eine Indexmiete vereinbart haben, stellt sich für Sie die Frage, wie Sie dennoch Ihre Rendite durch eine Mieterhöhung optimieren können.

Die gleiche Frage stellt sich auch, wenn Sie eine vermietete Bestandsimmobilie erwerben und der Mietvertrag keine automatische Mieterhöhung vorsieht.

Das persönliche Gespräch als Chance zur Einigung

Als erstes sollten Sie versuchen, mit Ihrem Mieter das persönliche Gespräch zu suchen. Denn § 557 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sieht vor, dass die Parteien während des bestehenden Mietverhältnisses jederzeit einvernehmlich eine Mieterhöhung vereinbaren können.

Reden Sie mit Ihrem Mieter und erläutern Sie ihm, dass eine Mieterhöhung erforderlich ist.

Teilen Sie ihm mit, dass Sie einen Rechtsanspruch haben, eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen.

Wenn Sie mit Ihrem Angebot auf eine einvernehmliche Mieterhöhung sogar noch unter dem Mietzins liegen, der Ihnen gesetzlich zustünde, haben Sie gute Chancen, dass Ihr Mieter einwilligt.

Ideal ist es, wenn Sie zu den Verhandlungen mit Ihrem Mieter schon einen Vertragstext zur Hand haben, der dann auch von Ihrem Mieter gleich unterschrieben werden kann.Auf Widerrufsrecht hinweisen

Mieter hat eventuell ein Widerrufsrecht: Vorsicht!

Beachten Sie, dass Ihr Mieter möglicherweise ein Widerrufsrecht hat.

Wenn Sie Ihren Mieter in dessen Wohnung aufsuchen und dann eine einvernehmliche Mieterhöhung vereinbaren, stellt dies ein sogenanntes Haustürgeschäft dar und Ihr Mieter kann innerhalb von 2 Wochen widersprechen.

Weisen Sie Ihren Mieter auf dieses Recht allerdings nicht hin, so kann Ihr Mieter noch innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss widersprechen. Dies sollten Sie vermeiden.

Musterformulierung für Sie

Mieterhöhungsvereinbarung

In Abänderung zu § … des am… zwischen uns geschlossenen Mietvertrags wird vereinbart, dass die Grundmiete von … € auf … € erhöht wird. Die Nebenkostenvorauszahlung bleibt unverändert. Die erhöhte Miete von insgesamt … € ist ab dem … zu zahlen.<

Datum, Unterschriften Vermieter und Mieter<

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass ihm ein Widerrufsrecht für diese Vereinbarung zusteht. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der obigen Vereinbarung gegenüber dem Vermieter zu erklären.  Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Datum, Unterschrift Mieter