Mietoption

Das Recht, einseitig einen Mietvertrag in Kraft zu setzen oder einen bestehenden Mietvertrag zu verlängern, bezeichnet man als Mietoption. Im […] (Foto: Andrey Popov / shutterstock.com)
Das Recht, einseitig einen Mietvertrag in Kraft zu setzen oder einen bestehenden Mietvertrag zu verlängern, bezeichnet man als Mietoption.
Im Gewerbemietrecht wird in Mietverträgen Mietern häufig eine Mietoption eingeräumt, aufgrund derer sie die Fortsetzung des Mietverhältnisses von ihrem Vermieter verlangen können.
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