Nachteilige Bestimmungen beim Bausparen umschiffen: 6 Möglichkeiten

Inhaltsverzeichnis

So umgehen Sie die gesetzliche Bindungsfrist und andere nachteilige Bestimmungen beim Bausparen auf sicherem Wege:

Gesetzliche Bindungsfrist umgehen

Die gesetzliche Bindungsfrist beträgt 7 Jahre. Das heißt: So lange muss ein Vertrag laufen, damit erhaltene Prämien nicht zurückgezahlt werden müssen.

Wer sie umgehen will, hat nur eine Chance: Er muss die Gelder aus dem Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden.

Sicherheiten stellen oder nicht?

Bedingungsgemäß sind für die Inanspruchnahme von Bauspar-Darlehen Grundschulden oder Hypotheken als Sicherheit zu stellen.

Dies können Sie jedoch bei kleineren Darlehens-Summen bis zu etwa 10.000 € vermeiden: Fragen Sie nach der Möglichkeit einer „Negativerklärung“!

Damit verpflichten Sie sich, für bestimmte Immobilien(-anteile) keine anderen Schulden aufzunehmen und umgehen die sonst teuren behördlichen Eintragungen.

Abschluss einer Risiko Lebensversicherung

Jede Bausparkasse meldet jeden Bausparer bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens automatisch zu einer Risiko-Lebensversicherung an.

Wenn Sie nachhaken und dem Abschluss widersprechen, können Sie um diesen teuren Schutz herumkommen.

Das ist sinnvoll, wenn Sie bereits über die notwendige Hinterbliebenen-Versorgung verfügen oder den Schutz bei einem Direktversicherer wesentlich günstiger bekommen.

Zinsbesteuerung

Auch Bausparkassen müssen die Zinsabschlag-Steuer direkt an das Finanzamt abführen, wenn Sie keinen Freistellungsauftrag gestellt haben.

Informieren Sie sich bei Ihrer Bausparkasse über die optimale Höhe des Freistellungsauftrags für Ihren Vertrag, damit Sie bei anderen Kapitalanlagen nicht auf wertvolle Freibeträge verzichten müssen!

Niedrige Renditen beim Bausparen

Schließen Sie Verträge mit geringen Bausparsummen ab! Damit haben Sie kleinere Sparbeträge zu zahlen und nutzen die Prämien optimal aus, und die Abschluss-Gebühr ist geringer.

Fragen Sie außerdem nach einer Erstattung der Abschluss-Gebühr nach der Sparphase!

Lange Wartezeiten bei der Zuteilung

Sie sollten sich einer Bausparkasse anvertrauen, bei der die Mehrzahl der Tarife eine Mindest-Sparsumme von 50% der Bausparsumme vorschreibt.

Das begünstigt die Liquiditätslage der entsprechenden Bausparkasse und ermöglicht eine zügige Zuteilung.