Das Eigenkapital in der Bilanz

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Eine Bilanz stellt den Abschluss des Rechnungswesens eines Unternehmens dar.

Dabei bezieht sich die Bilanz immer auf einen bestimmten Zeitpunkt und besteht aus einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital, welche die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens offenlegt und somit speziell für die Unternehmensführung sowie für Aktionäre von besonderer Bedeutung ist.

Zur Bilanzierung verpflichtet sind in der Regel nur die Unternehmen, welche laut Gesetz zu einer doppelten Buchführung angehalten sind.

Hierzu zählen beispielsweise Kapitalgesellschaften.

Allerdings kann sich auch jedes andere Unternehmen freiwillig zur Anfertigung einer Bilanz entscheiden.

Eigenkapital: Die unbefristete Finanzspritze ohne Gegenleistung

Das sogenannte Eigenkapital bezeichnet jenen Kapitalanteil, welcher den Eigentümern des Unternehmens gehört und demnach nicht durch sonstige Geschäfte oder Kredite finanziert wurde und stellt somit das Gegenteil zum Fremdkapital dar.

Zur Ermittlung des Eigenkapitals verwendet man folgende Formel:

Eigenkapital = Gesamtvermögen – Gesamtschulden

Einzelfirmen und Personengesellschaften verfügen über ein variables Eigenkapitalkonto, während Kapitalgesellschaften ein fest vorgegebenes, konstantes Eigenkapitalvolumen haben müssen.

Das Eigenkapital eines Unternehmens setzt sich aus dem eingezahlten Kapital, das heißt, dem Grund- oder Stammkapital, offenen und stillen Rücklagen sowie einem möglichen Gewinnvortrag zusammen.

Gezeichnetes Kapital als Teil von Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital kann als Sicherheitsleistung verstanden werden, die Gesellschafter bei der Gründung ihres Unternehmens bereitzustellen haben.

Dies ist die Voraussetzung für eine Haftungsbeschränkung der Unternehmer, sollte eine Insolvenz eintreten.

Denn in dem Fall wird das gezeichnete Kapital herangezogen, um bestehende Verbindlichkeiten zu bedienen. Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Unternehmensschuld.

Dies gilt sowohl für eine Aktiengesellschaft als auch für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wobei jeweils unterschiedliche Bezeichnungen für das gezeichnete Kapital üblich sind.

So ist bei AGs die Rede vom Grundkapital, während man bei einer GmbH vom sogenannten Stammkapital spricht. Ihre Funktion als Rücklagenpolster für Zahlungsengpässe im Zuge einer Insolvenz ist jedoch identisch.

Positives und negatives Eigenkapital

Sind die Schulden eines Unternehmens höher als dessen Vermögen, besteht negatives Eigenkapital.

Da es die Eigenkapitalquote entsprechend beeinflusst, kann dies Probleme für das Unternehmen bedeuten. Zwar sagt sie nicht verbindlich etwas über die konkrete Zahlungsfähigkeit aus, wird aber etwa bei einer Kreditvergabe herangezogen.

Negatives Kapital kann daher zur Ablehnung einer Fremdfinanzierung führen.

Positives und negatives Eigenkapital werden unterschiedlich bilanziert. Während ersteres stets auf der Passivseite verbucht wird, ist letzteres Bestandteil der Aktiva.

Ist auf der Passivseite kein (positives) Eigenkapital verzeichnet, so kann das Unternehmen als gefährdet eingestuft werden, da es sich ausschließlich über Fremdkapital finanziert.

Dieser Zustand wird vor allem dann problematisch, wenn er über längere Zeit anhält.

Was negatives Eigenkapital für ein Unternehmen bedeutet

Negatives Eigenkapital bedeutet in jedem Fall für eine Firma, dass die Verbindlichkeiten das vorhandene Kapital übersteigen. Die Summe aller Passiva ist in diesem Fall größer als die Summe der Aktiva.

Meistens verheißt dies nichts Gutes für ein Unternehmen. Wenn die Eigenkapitalquote zu niedrig ist und die Verschuldung zu hoch, müssen Unternehmen häufig verkauft werden, da sie nicht mehr wirtschaftlich rentabel arbeiten.

Falls ein Verkauf gelingt, kann eine Unternehmenspleite noch abgewendet werden.

Für den Fall, dass niemand das verschuldete Unternehmen aufkaufen möchte, muss die Firma Insolvenz anmelden. Ein Insolvenzverwalter bestimmt dann die Insolvenzmasse und die Gläubiger können ihre Forderungen stellen.

Die Aufbau der Bilanz: Eigenkapital als Teil der Passiva

Eine Bilanz gliedert sich grundsätzlich in die Seite der Aktiva und die Seite der Passiva eines Unternehmens.

Das Vermögen wird im Bereich der Aktiva aufgeführt. Hierzu gehören zum Beispiel Geldmittel wie Bankkonten, Produktionsmittel wie Maschinen oder Immobilien, Rohstoffe, Vorprodukte und ähnliche materielle Güter. Grob gesagt, bildet die Aktivseite die Vermögensstruktur des Unternehmens ab.

Was in diesem Zusammenhang jedoch viel mehr interessiert, ist die Passivseite der Bilanz.

Passiva zeigen, wie die Mittel finanziert sind, mit denen das Unternehmen wirtschaftet. Dabei wird ganz grundlegend zwischen dem Fremd- und dem Eigenkapital des Unternehmens unterschieden.

Demnach findet man in den Passiva unter anderem die Ansprüche der Gläubiger (Fremdkapital) und der Unternehmer (Eigenkapital als Saldo zwischen Vermögen und Fremdkapital) an das Vermögen.

Die Auswirkungen des Eigenkapitals in der Bilanz

Stellt der Eigentümer des Unternehmens sein Privatvermögen zu geschäftlichen Zwecken zur Verfügung, dann steigt dementsprechend das Vermögen des Unternehmens, da sich das Bankkonto auf der Aktivseite erhöht.

Gleichzeitig erhöht sich aber auch das Eigenkapital auf der Passivseite des Unternehmens.

Diesen Vorgang bezeichnet man als Privateinlage.

Da die Privateinlage die Bestände der Aktiva sowie der Passiva gleichermaßen vermehrt, spricht man hier auch von einer Bilanzverlängerung.

Dieser Vorgang funktioniert jedoch auch in die andere Richtung: Wenn vom Konto eines Unternehmens Privatentnahmen getätigt werden, dann reduzieren sich Aktiva und Passiva der Bilanz und man spricht von einer Bilanzverkürzung.

Die Entnahme des Geldes hat eine Abnahme des Umlaufvermögens zur Folge, gleichzeitig verringert sich das Eigenkapital auf der Passivseite.

Im Klartext lässt das Eigenkapital in der Bilanz 2 zentrale Schlüsse zu:

  1. Der Vergleich der Bestände des Eigenkapitals ermittelt den Unternehmenserfolg.
  2. Das Eigenkapital dokumentiert Privateinlagen und Privatentnahmen gleichermaßen.