Ordoliberalismus – Geistiger Wegbereiter der Sozialen Marktwirtschaft

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Heutzutage stammen viele ökonomische Theorien aus den USA, doch die Ordnungspolitik hat ihre Wurzeln in Deutschland. Entstanden ist sie an der Freiburger Universität. Ihre Vertreter sprechen von „Ordoliberalismus“ und gemeint ist damit der theoretische Entwurf einer freiheitlichen, auf den Grundsätzen der Marktwirtschaft beruhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Der Ordoliberalismus kurz „Ordo“ wurde als die deutsche Ausgabe des Neoliberalismus bekannt und bildet eine der Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland.

Ursprung des Ordoliberalismus – Grundlagen zur Ordnung der Marktwirtschaft

Die geistigen Ursprünge gehen auf den deutschen Ökonomen Walter Eucken (1881-1950) zurück, der zusammen mit anderen Nationalökonomen und Juristen in der so genannten „Freiburger Schule“ in den 1930er-Jahren Grundgedanken zur Ordnung der Wirtschaft und des Wettbewerbs entwickelte. Ausgangspunkt waren die schlechten Erfahrungen mit dem ungebremsten Kapitalismus des 19.Jahrhunderts. Die Ökonomen um Eucken richteten ihr Augenmerk auf die Monopole, die gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstanden waren, Diese Einschränkung des Wettbewerbs führte ihrer Ansicht zu negativen Folgen für weite Teile der Gesellschaft.Sie forderten deshalb, dass der der Staat nicht nur die notwendigen Voraussetzungen für eine freiheitliche und marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung mit Wettbewerb schaffen sollte, sondern diesen auch erhalten müsse. Der Erhaltung und Sicherung des freien Wettbewerbs dient im Ordoliberalismus die Schaffung eines rechtlichen Rahmens durch den Staat. Dieser ordnungspolitische Rahmen stellt die freie wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen und Haushalten sicher und soll die Entstehung von Marktmacht (z.B. durch Kartell- oder Monopolbildung) verhindern. Die staatliche Wirtschaftspolitik als Ordnungspolitik ist deshalb darauf ausgerichtet, die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu sichern und gleichzeitig die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu verbessern.

Die reine Lehre – Bankenrettung ja

Diese Prinzipien lassen natürlich einen weiten Deutungsspielraum. Viele Forderungen der Ordoliberalen wurden in den 50er Jahre erfüllt. Das Bundeskartellamt und die Monopolkommission sind hier zu nennen. Sie erfüllen noch immer ihre Aufgaben.Aber entspricht der Rettungsversuch Opels der Forderung „ die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu verbessern“? Genau genommen muss man diese Frage mit Nein beantworten. Opel ist zwar ein großer Arbeitgeber, aber gesamtwirtschaftlich definitiv zu unbedeutend, als dass sich damit ein Eingriff der Bundesregierung rechtfertigen ließe. Guttenberg hat offensichtlich die entsprechenden Papiere seiner Beamten der Grundsatzabteilung gelesen, denn im Grunde hat er genau das gesagt. Dass der Wirtschaftsminister jetzt so schweigsam ist, hat natürlich wahltaktische Gründe.Anders sieht es mit der Rettung der Banken aus. Hier könnte man auch aus ordnungspolitischer Sicht die Unterstützung durch den Staat befürworten, da das Bankensystem für die Gesamtwirtschaft eine bedeutende Rolle spielt und damit den Eingriff des Staates begründen.Ansonsten müsste als ordnungspolitischer Sicht die reine Lehre gelten: Der Staat setzt den Rahmen, überwacht den freien Wettbewerb und hält sich ansonsten aus allem raus. Aber wo gilt heute noch die reine Lehre? In Wahlkampfzeiten schon gar nicht.Susanne SchmittRedaktionsteam Privatfinanz-Letter