Auf einen Blick: Alles zur privaten Krankenversicherung

Inhaltsverzeichnis

Das System der Krankenversicherung in Deutschland unterscheidet gesetzliche und private Krankenversicherungen. Während bei den gesetzlichen Krankenversicherungen die Beiträge abhängig nach der Höhe des Einkommens gezahlt werden, sind privat Versicherte nach dem Grad ihres Risikos eingestuft.

Allgemein gilt, je älter der Versicherte beim Eintrittsalter ist und umso höher das Gesundheitsrisiko, desto teurer sind die monatlichen Beiträge.

Die Rolle des Einkommens

Das monatliche Einkommen spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass das Einkommen des Privatversicherten die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) von 4.687,50 € überschreitet. Nach der Gesundheitsreform muss diese Überschreitung für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren vorliegen, bevor sich der Beschäftigte privat krankenversichern kann.

Anders verhält es sich bei den Beamten. Diese Berufsgruppe hat unabhängig von der Höhe des Lohnes einen Anspruch auf Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung.

Das gilt übrigens auch für Selbstständige und Freiberufler. Auch diese können unabhängig von der Höhe des Einkommens die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung wählen.

Das ist der Unterschied zwischen GKV und PKV

Ein grundlegender Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist die Personenbezogenheit. Die privaten Krankenversicherungen kennen das Instrument der Familienversicherung nicht.

Jedes Familienmitglied, egal ob Ehegatte oder Kind, wird mit einem eigenen Vertrag krankenversichert. Mit anderen Worten, für jedes Familienmitglied ist gesondert Beitrag zu zahlen. Natürlich können sich Beamte und Selbstständige auch gesetzlich krankenversichern. Sie müssen dann freilich Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zusammen tragen.

In diesem Fall und wenn, sich ein Arbeitnehmer, der die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, gesetzlich versichert, spricht man von einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung.

Abhängig Beschäftigte erhalten dann den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung von ihrem Arbeitgeber erstattet. Beamte beziehen kein Gehalt, Sie werden vom Staat alimentiert.

Deshalb zahlt der Staat den Beamten für ihre Krankenversicherung auch eine Beihilfe. Damit können sie den Eigenanteil, der nach Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung bleibt, verringern.

Auf einen Blick: Leistungen und Kosten

Für Ärzte sind die privat Krankenversicherten eine begehrte Kundschaft. Können Sie doch bei der Behandlung von Privatversicherten für gleiche Leistungen höhere Kosten geltend machen als bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Hinzu kommt die Tatsache, dass es für Leistungen für Privatpatienten keine Budgetierung gibt. Egal wie viele Leistungen der Arzt erbringt, die private Krankenversicherung zahlt. In den meisten Fällen muss der Versicherte jedoch in Vorlage treten. Er erhält die Rechnung vom Arzt oder vom Krankenhaus und muss sie begleichen. Dann rechnet er mit seiner privaten Krankenversicherung ab.

Die meisten privaten Krankenversicherungen zahlen nicht nur höhere Honorarsätze als die gesetzlichen, sondern übernehmen auch die Kosten für eine ganze Reihe von Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen stehen.

Besonders eklatant sind hier die Unterschiede bei Zahnersatzleistungen. Deshalb gehen viele gesetzliche Versicherte dazu über, eine zusätzliche private Zahnersatzversicherung abzuschließen. Diese Versicherung trägt dann einen Großteil des Eigenanteils des Versicherten, der zum Beispiel bei Implantatbehandlungen entsteht.