Räumungsklage: die 3 besten Kostenspartipps

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Viele Vermieter haben dieses Szenario vermutlich auch schon erlebt: Nach monatelangen Auseinandersetzungen über verspätete oder gleich ganz ausgefallene Mietzahlungen haben Sie Ihrem Problemmieter endlich gekündigt – doch der denkt gar nicht daran, auszuziehen. Was nun?

Der „klassische“ Weg, die gerichtliche Klage, kann Vermieter nicht nur eine Menge Zeit, sondern auch Nerven und vor allem Geld kosten. Und neben den bereits aufgelaufenen Mietrückständen muss man auch weiterhin mit Mietausfällen rechnen.

Grund genug, den Mieter jetzt schnellstens loszuwerden, damit die Wohnung zügig wieder neu vermietet werden kann. Damit die Sache nicht unnötig teuer wird, sollten Vermieter die folgenden Tipps kennen:

Tipp 1: außergerichtliche Einigung

Ja, der Mieter muss für die Kosten der Räumung aufkommen, wenn der Vermieter den Räumungsprozess gewinnt. Doch was, wenn er nicht zahlen kann? Dann bleibt man auf den Kosten sitzen.

Daher sollte man lieber überlegen, ob man sich nicht gütlich einigen kann. Die Praxis zeigt, dass die meisten Mieter, die zum Beispiel einem so genannten Räumungsvergleich zugestimmt haben, ohne weitere Komplikationen ausziehen.

Das Ziel muss sein: So schnell wie möglich wieder neu zu vermieten. Ein Räumungsprozess dauert mehrere Monate, mitunter sogar Jahre.

Tipp 2: Prozess ohne Anwalt

Wenn man um die Klage nicht herumkommt, sollte man überlegen, ob man unbedingt einen Rechtsanwalt benötigt. Wird der Prozess beispielsweise vor dem Amtsgericht geführt – und das ist bei Wohnungsmietverhältnissen immer der Fall – können Vermieter die Klage auch selbst einreichen und sich im Prozess selbst vertreten.

Sollte sich später herausstellen, dass die Sache zu kompliziert wird, können Vermieter immer noch einen Anwalt hinzuziehen.

Tipp 3: Räumung „Light“

Zieht der Mieter auch nach dem richterlichen Urteil nicht aus, müssen Vermieter einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Gebühren für den Gerichtsvollzieher und Kosten für Schlüsseldienst, Räumungsdienstleister, die Einlagerung oder Vernichtung von Gegenständen erreichen schnell 4- bis 5-stellige Beträge. Die Summe müssen Vermieter erst einmal vorschießen. Auch hier gilt: Ist bei dem Mieter nichts zu holen, bleibt man auf den Kosten sitzen.

Seit Mai 2013 ist eine kostengünstige Alternative gesetzlich geregelt: Bei der „Berliner Räumung“ verschafft Ihnen der Gerichtsvollzieher den Besitz an der Wohnung indem er den Mieter aus der Wohnung entfernt und notfalls das Schloss auswechseln lässt.

Außerdem protokolliert er die vom Mieter zurückgelassenen Sachen und macht Fotos. Das Ausräumen der Wohnung übernehmen Vermieter dann selbst. Das Ganze kostet etwa 400 bis 500 € Vorschuss.

Fazit: Es gibt einige Möglichkeiten, die Kosten einer Räumungsklage relativ gering zu halten. Was garantiert nicht funktioniert: warten, dass sich alles von ganz allein zum Guten wendet.