Rechtsstreit: Das macht einen guten Anwalt aus

Unzählige Anwälte gibt es in Deutschland und eine falsche Wahl kann viel kosten. So finden Sie den richtigen Anwalt für Ihren Fall. (Foto: kurhan / Shutterstock.com)
Mehr als 130.000 Anwälte gibt es in Deutschland und ihre Zahl steigt unaufhörlich.
Wenn Sie als Vermieter und Wohnungseigentümer einen Anwalt suchen, ist natürlich Qualität gefragt.
Aber wie und wo finden Sie einen qualifizierten und engagierten Rechtsanwalt?
Als besonders hilfreich bei der Suche erweist sich das Branchentelefonbuch „Gelbe Seiten“, weil darin die Anwälte nach ihren Fachanwaltsbezeichnungen sowie ihren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten geführt werden.
Außerdem haben Sie auf diese Weise – anders als bei der Suche im Internet – einen Überblick über die Anwälte „vor Ort“, was für Sie etwa dann von Vorteil ist, wenn Sie Ihren Anwalt kurzfristig zu einem Besprechungstermin aufsuchen möchten.
Wichtig: Der spezialisierte Anwalt
Letztlich ist anwaltliche Kompetenz nur durch Spezialisierung und Berufserfahrung möglich. Das weiß auch der Gesetzgeber, weshalb er vor kurzem den für Sie wichtigen Fachanwaltstitel geschaffen hat.
Tätigkeitsschwerpunkt
Qualifiziert sind Anwälte, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht haben.
Denn einen solchen Tätigkeitsschwerpunkt darf nur angeben, wer als Anwalt nachweislich mindestens zwei Jahre und in „erheblichem Umfang“ auf diesen Rechtsgebieten tätig war.
Dieser Tätigkeitsschwerpunkt ist auch geprüft, denn ein Anwalt darf nicht einfach behaupten, dass sein Tätigkeitsschwerpunkt in Miet- und Wohnungseigentumsangelegenheiten hat, wenn er dies nicht beweisen kann. Somit sind Sie als Klient auf der sicheren Seite.
Interessenschwerpunkt
Schließlich werben Anwälte auch damit, dass sie ihren Interessenschwerpunkt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht haben. Ein Gütesiegel ist dies aber nicht.
Denn das einem Rechtsgebiet gegenüber aufgebrachte Interesse besagt nichts über die Befähigung.
Da in fachlicher Hinsicht keinerlei Mindestanforderungen für diese Bezeichnung vorgeschrieben sind, ist der „Interessenschwerpunkt“ weder rechtlich geschützt noch durch die Rechtsanwaltskammern geprüft.
„Experten“ und „Spezialisten“
Das Gleiche gilt, soweit sich Anwälte für ein bestimmtes Rechtsgebiet als Spezialist oder als Experte ausweisen. Auch diese Bezeichnung gibt über die wirkliche Qualifikation keinen Aufschluss.
Zwar ist sie rechtlich zulässig, wie das Bundesverfassungsgericht 2004 entschied. Rechtlich bindende Voraussetzungen hat diese Titulierung aber nicht.
Deshalb: Messen Sie sowohl dem Interessenschwerpunkt wie auch der Angabe als Experte bzw. Spezialist keine allzu große Bedeutung bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt bei.
Greifen Sie hierzu am besten nur auf Anwälte mit entsprechendem Fachanwaltstitel oder Tätigkeitsschwerpunkt zurück. Denn nur dann können Sie sich der hohen fachlichen Kompetenz Ihres Rechtsanwalts wirklich sicher sein.
Praxis-Tipp: Haben Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt gefunden, stellen Sie sicher, dass seine mietrechtlichen Kompetenzen auch auf „Vermieter-Seite“ liegen.
Gerade weil die Gerichte oft besonders den Mieter schützen, muss Ihr Anwalt jedes für Sie als Vermieter günstige Urteil und jeden prozesstaktischen Kniff kennen, um Ihre Ansprüche vor Gericht mit Erfolg durchsetzen zu können.
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