Risiko einer Stufenzinsanleihe – was zu beachten ist

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Stufenzinsanleihen sind eine besondere Spielform von festverzinslichen Anleihen.Die Verzinsung steigt bei diesem Anleihen-Modell normalerweise mit fortschreitender Laufzeit von Jahr zu Jahr – man spricht daher auch von Zinstreppe. Diese Zinsentwicklung wird bereits zu Anlagebeginn festgelegt.

Die Rendite entspricht üblicherweise der zum Kaufzeitpunkt aktuellen Marktrendite, wenn man jeweils die Gesamtlaufzeit der Anleihe betrachtet. Diese Merkmale verleihen Stufenzinsanleihen eine relativ einfache und übersichtliche Struktur, die bei vielen Anlegern gut ankommt.

Dennoch sind auch die Stufenzinsanleihen mit Risiken behaftet. Anleger sollten sich vor ihrem Investment über ein eventuelles Sonderkündigungsrecht und die Gewinn-Besteuerung informieren. Und nicht zuletzt besteht auch das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten.

Sonderkündigungsrecht des Emittenten

Bevor ein Anleger sein Kapital in eine Stufenzinsanleihe investiert, sollte er sich informieren, ob der Aussteller der Anleihe ein Sonderkündigungsrecht hält.Manche Emittenten behalten sich das einseitige Recht vor, die Anleihe deutlich vor Ende der Laufzeit zu kündigen. Oftmals liegt dieser Zeitpunkt vor einer höheren Zinsstufe.

Dies wird vor allem dann wahrscheinlich, wenn dieser eine günstigere Möglichkeit zur Fremdfinanzierung aufgetan hat, oder das allgemeine Zinsniveau gesunken ist.

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung erhält der Anleger den Nennwert (oder vorab festgelegten Rückzahlungswert zum Kündigungszeitpunkt) sowie die bis dahin angefallenen Zinsen. Oft gibt es mehrere Kündigungstermine mit unterschiedlichen vorgegeben Rückzahlungskursen.

Hat er jedoch mit den zukünftigen Zinsen fest gerechnet, kann eine Sonderkündigung seine Kalkulation auf den Kopf stellen.

Die Möglichkeit der einseitigen Kündigung seitens des Ausstellers sollte daher auf jeden Fall überprüft werden. Somit können Sie als Anleger stets nur die Zinsen bis zum ersten Kündigungstermin sicher einkalkulieren.

Besteuerung von Stufenzinsanleihen

Bei allen Käufen nach dem 01.01.2009 werden alle Gewinne einheitlich mit 25% versteuert. Dazu kommen 5,5% (auf diese 25%) Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dies gilt sowohl für alle Zinseinnahmen als auch für Kursgewinne. Bei möglichen Kursverlusten vermindern sich die zu zahlenden Steuern bzw. werden verrechnet.

Es gibt keine Freigrenzen mehr und auch keine (früher übliche) Spekulationsfrist. Somit müssen Sie sich über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten anders als früher keine Gedanken mehr machen.

Stufenzinsanleihe: Risiko durch mögliche Zahlungsunfähigkeit

Auch eine Stufenzinsanleihe ist eine mit den gleichen Bonitätsrisiken behaften wie jede andere Anleihe. . Der Anleger verleiht Geld an den “Anleihenden” und trägt dabei stets das Risiko, dass dieser das Darlehen nicht zurückzahlen kann.

Bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten droht dem Anleger sogar der Totalverlust von Kapital und Zinsen.

Lassen Sie sich nie vom Begriff „Kapitalgarantie“ blenden. Die Rückerstattung des angelegten Kapitals stets nur garantiert, sollte der Emittent es am Laufzeitende auch wirklich zahlungsfähig sein. Bei Zahlungsproblemen droht im Zweifel auch ein sogenannter „Vergleich“, indem Anleger zumindest auf Teile des investierten Betrages verzichten müssen.

Der Anleger sollte im Vorfeld die Rückzahlungsrisiken der Anleihe überprüfen, etwa mit Hilfe von Emissionsbewertungen durch Ratings entsprechender Agenturen. Grundsätzlich gilt: investieren Sie Ihr Geld nur in Unternehmen, von deren Produkten und Geschäftspolitik Sie überzeugt sind.