Schenkungssteuer: Es kommt auf den Beschenkten an

Sie sollten sich mit Blick auf die Schenkungsteuer auch die richtigen Personen aussuchen, die Sie beschenken wollen. (Foto: RomanR / shutterstock.com)
Sie sollten sich mit Blick auf die Schenkungsteuer auch die richtigen Personen aussuchen, die Sie beschenken wollen. Denn bei Vermögensübertragungen in der Familie wird häufig der Fehler gemacht, dass der Schenker „gerecht verteilen“ will.
Ob unter dem Strich möglichst wenig Steuern zu zahlen sind, gelingt Ihnen aber erst, wenn Sie vor der Schenkung prüfen, wie Sie die unterschiedlich hohen Freibeträge optimal ausnutzen können.
Welchen Einfluss der Beschenkte auf die Schenkungssteuer hat
Beispiel: Sie wollen Ihrer Tochter und deren Ehegatten insgesamt 215.300 € schenken und teilen den Geldbetrag gerecht zu je ½ auf die Eheleute auf. Es ergäbe sich folgende Steuerberechnung für die Tochter:
Bargeld | 197.650,00 € |
Freibetrag für die Tochter, Steuerklasse I | 205.000,00 € |
Steuerpflichtiger Erwerb | 0 € |
Steuer | 0 € |
Es ergäbe sich folgende Steuerberechnung für den Schwiegersohn:
Bargeld | 107.650,00 € |
Freibetrag für den Schwiegersohn, Steuerklasse II | 10.300,00 € |
Steuerpflichtiger Erwerb | 97.300,00 € (abgerundet) |
Steuer (17%) | 16.541,00 € |
Fazit: Teilen Sie den Geldbetrag auf keinen Fall „gerecht“, sondern sinnvoll auf. Schenken Sie genau in Höhe der Freibeträge. Das heißt, es wäre besser, wenn die Tochter 205.000 € erhielte. Ihrem Schwiegersohn sollten Sie dagegen nur 10.300 € schenken. Auch er brauchte in diesem Fall keine Schenkungsteuer zu zahlen. Unter dem Strich hätten Sie also eine Schenkungsteuer von 16.541 € vermieden.
Vorsicht bei „Kettenschenkungen“
Vermeiden Sie aber dabei die Gefahr einer sogenannten „Kettenschenkung“: Wenn Sie das Bargeld in Höhe der jeweiligen Freibeträge im Beispielsfall an Ihre Tochter – 205.000 € und Ihren Schwiegersohn – 10.300 € – verschenkten, dürften Sie Ihre Tochter keinesfalls gleichzeitig dazu verpflichten, einen – an Ihren bestimmten Betrag – beispielsweise 92.200 € Schwiegersohn weiterzuschenken.
Denn bei dieser Gestaltung würde das Finanzamt eine Kettenschenkung unterstellen mit der Folge, dass Sie Ihrem Schwiegersohn indirekt die volle Summe (10.300 € + 97.350 € = 107.650 €) geschenkt hätten. Das bedeutet, Ihr Schwiegersohn müsste wieder die volle Steuer von 16.541 € zahlen.
Schenkungsteuer schenken
Mit einem kleinen Trick können Sie bei jeder Schenkung Steuern sparen. Denn das Finanzamt verzichtet auf einen Teil der Steuer, wenn Sie dem Beschenkten zusätzlich auch die Schenkungsteuer schenken.Viele Schenker realisieren diesen Steuervorteil jedoch aus Unwissenheit nicht. Deshalb sehen viele Schenkungen – fälschlicherweise – wie folgt aus:
Beispiel: Sie wollen Ihrem Bruder 300.000 € schenken.Sie zahlen also einen Betrag von 300.000 € an Ihren Bruder. Der erhält jedoch – nach Abzug der von ihm zu zahlenden Schenkungsteuer von 60.370 € – nur 239.630 €.Bei diesem Schenkungsvertrag ergibt sich folgende Steuerberechnung:
Geldschenkung | 246.380 € |
Freibetrag beispielsweise | – 10.300 € |
= Steuerpflichtiger Erwerb | 236.080 € |
abgerundet | 236.000 € |
Steuer (17%) | 40.120 € |
Weil Sie den Betrag von 40.120 € zusätzlich schenken, behandelt das Finanzamt diese Schenkung so, als wäre es eine einheitliche Schenkung gewesen. Die Folge: Das Finanzamt rechnet die Schenkungsteuer zum geschenkten Betrag von 246.380 € hinzu und berechnet die endgültig zu zahlende Schenkungsteuer neu. Dies erfolgt nach folgender Berechnung:
Geldschenkung | 246.380 € |
zzgl. übernommene Steuer | 40.120 € |
Freibetrag | – 10.300 € |
Brutto-Schenkung | 276.200 € |
Endgültige Steuer, mit Härteausgleich | 53.620 € |
Da Sie ja laut Vertrag nun wieder die Steuer für Ihren Bruder zahlen wollen, müsste das Finanzamt den Betrag wieder hinzurechnen. Das würde dann endlos so weitergehen, weil Sie ja endgültig die Schenkungsteuer übernehmen wollen. Um diesen Rechenaufwand zu sparen, begnügt sich die Finanzverwaltung mit der einmaligen Hinzurechnung der Schenkungsteuer.Sie zahlen also nur 53.620 €.
Ihr Bruder erhält bei diesem Schenkungsvertrag | 246.380 € |
Nach Abzug der Schenkungssteuer | 239.630 € |
Somit erhält ihr Bruder einen höheren Betrag von | 6.750 € |
Sie schenken Ihrem Bruder | 246.380 € |
Sie zahlen ferner die Schenkungssteuer | 53.620 € |
Insgesamt | 300.000 € |
Befreiungen für Hausrat und andere Gegenstände
Nutzen Sie bei Übertragungen immer auch die Befreiungen für die verschiedenen Gegenstände aus, die Sie verschenken.
Dabei müssen Sie unterscheiden, ob es sich um Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke handelt oder ob Sie andere Gegenstände wie beispielsweise ein Auto, ein Sportboot, ein Fahrrad oder ein Musikinstrument verschenken.
Denn es gelten unterschiedlich hohe Freibeträge. Wenn Sie zur Steuerklasse I gehören, ziehen Sie einen Freibetrag von 41.000 € ab, sofern Sie Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücken geschenkt bekommen oder erben.
Sofern Sie darüber hinaus auch noch andere Gegenstände erhalten, können Sie in der Steuerklasse I einen weiteren Freibetrag von 10.300 € abziehen.
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