So schützen Sie Ihre Immobilie vor Wasserschäden

Inhaltsverzeichnis

Der Abfluss der Waschmaschine ist undicht, die Rohre in den Wänden sind alt oder die Spülmaschine ist falsch angeschlossen? Wasserschäden entstehen oft unerwartet und können jeden treffen. Wer dann nicht die richtige Versicherung hat, muss seinen Schaden selber bezahlen, was sehr schnell sehr teuer werden kann.

In der Regel hat jeder Immobilienbesitzer eine Gebäudeversicherung. In manchen Fällen reicht diese Versicherung allerdings nicht aus und eine Gebäudehaftpflichtversicherung muss her.

Diese kann in Kombination mit der privaten Haftpflicht oder auch einzeln abgeschlossen werden und ist besonders für Grundstücks- und Hausbesitzer wichtig.

Eigentümer tragen Verantwortung für die Verkehrssicherheit ihrer Immobilie

Kommt es nämlich zu Schadensersatzforderungen, werden Eigentümer zur Kasse gebeten. Sie sind für die Verkehrssicherheit des Hauses verantwortlich und müssen im Schadensfall haften. So müssen Eigentümer dafür sorgen, dass alle Treppen gut begehbar sind, Gehwege vor dem Haus bei Glätte gestreut werden usw.

Eine Gebäudehaftpflicht ist eine wichtige Versicherung, da es immer passieren kann, dass Eigentümer Schadensersatz für einen Schaden zahlen sollen, für den sie nichts können. Die Gebäudehaftpflicht funktioniert in diesem Fall wie eine Rechtsschutzversicherung, da falsche Ansprüche durch die Versicherung bei einem Rechtsstreit abgewehrt werden.

Zahlt die Gebäudehaftpflicht bei einem Wasserschaden?

Kommt es in einem Haus oder in einer Wohnung zu einem Wasserschaden, greift je nach Ursache unter Umständen die Gebäudehaftpflicht. Folgende Umstände müssen für eine Versicherungsleistung erfüllt sein: Bei dem Wasserschaden kamen Gegenstände unbeteiligter Personen (zum Beispiel Besucher des Mieters) oder unbeteiligte Personen zu Schaden. Dafür muss dem Vermieter allerdings die Schuld am Wasserschaden nachgewiesen werden.

Beispiel: Der Vermieter war für den Anschluss der hausinternen Waschmaschine im Keller verantwortlich, die nun ausgelaufen ist und Kartons beschädigt hat, die ein Freund des Mieters dort lagert.

Wann eine Gebäudehaftpflichtversicherung nicht greift

Ist der Wasserschaden durch einen Rohrbruch in der Wand entstanden, greift die Gebäudehaftpflicht des Vermieters nicht. In diesem Fall kommt die Gebäudeversicherung zum Tragen, die dann zahlt, wenn den Vermieter keine Schuld trifft.

Um vor den Kosten eines überfluteten Kellers nach Starkregen, Sturm oder Hochwasser geschützt zu sein, ist eine Elementarversicherung nötig. Diese versichert Hausbesitzer vor Schäden, die durch das Wetter verursacht werden. Die Gebäudehaftpflichtversicherung greift bei dieser Art von Wasserschäden ebenfalls nicht, da sie nicht vom Vermieter verursacht wurden.

Was Eigentümer wissen müssen

Wer ein Haus oder ein Grundstück kauft, sollte neben einer Gebäudeversicherung auch unbedingt eine Gebäudehaftpflicht abschließen. Kommt es zum Beispiel zu einem durch den Vermieter verursachten Wasserschaden (zum Beispiel durch den falschen Anschluss der hauseigenen Waschmaschine) greift diese Versicherung.

Schäden durch Unwetter oder einen Wasserrohrbruch werden von der Gebäudehaftpflichtversicherung nicht übernommen, hier muss eine Gebäude- oder eine Elementarversicherung her.

Haben Hausbesitzer bereits eine Gebäudehaftpflichtversicherung, sollte in regelmäßigen Abständen die Aktualität des Versicherungswertes geprüft werden. Renovierungsmaßnahmen, Umbauten oder die Anschaffung teurer Gegenstände können nämlich zu einer Steigerung des Wertes kommen, der der Versicherung mitgeteilt werden sollte.