Spende steuerlich absetzbar: Bis 200 € genügt der Kontoauszug

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Wenn Ihre Spende im Bereich bis 200 € liegt, dann müssen Sie nicht die Zuwendungsbescheinigung als Original Ihrer Steuererklärung beilegen, damit ihre Spende steuerlich absetzbar wird. Stattdessen reicht es aus, wenn Sie einen Kontoauszug einreichen, aus dem die Überweisung hervorgeht.

Das geht aus dem Gesetz zur Steigerung ehrenamtlichen Engagements hervor, das der Bundesrat Ende September beschloss.

Spende steuerlich absetzbar: Bei Spenden in bar, Einzahlungsbeleg einreichen

Die restlichen Transaktionen auf dem Kontoauszug können Sie unkenntlich machen. Damit erleichtern Sie dem Finanzamt die Arbeit und schützen gleichzeitig Ihre Daten. Sinnvollerweise sollten Sie darauf alles schwärzen, was das Finanzamt nicht unbedingt etwas angeht. Übrigens: Das Gesetz tritt rückwirkend in Kraft. Den erleichterten Spendennachweis können Sie also schon in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2007 nutzen.

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das Finanzamt einen Online-Beleg anerkennt. Reichen Sie lieber mit Ihrer Steuererklärung das Original des entsprechenden Kontoauszugs ein, aus dem die Spende hervorgeht. Falls Sie Ihren Spendenbetrag in bar direkt auf das Konto der Spendenorganisation eingezahlt haben, dann können Sie Ihren Einzahlungsbeleg mit der Steuererklärung einreichen.

Spende steuerlich absetzbar, sofern sie über 200 € gehen

Wenn Sie mehr als 200 € gespendet haben, dann benötigen Sie zwangsläufig eine Zuwendungsbescheinigung, damit ihre Spende steuerlich absetzbar ist. Die Zuwendungsbescheinigung erhalten Sie in der Regel von der Spendenorganisation. Bei einer Spende per Überweisung sollten Sie darauf achten, dem Empfänger Ihre Adresse mitzuteilen. Dafür findet sich im „Verwendungszweck“ in der Regel ausreichend Platz. Der Empfänger Ihrer Spende kann dann leicht Ihre Adresse ablesen und Ihnen die Zuwendungsbescheinigung zuschicken.

GeVestor.de meint: Mit den Informationen in diesem Beitrag können Sie Ihre Spenden problemlos von der Steuer absetzen und sich auch das Einreichen der benötigten Unterlagen bei Spenden bis 200 Euro erleichtern.

Spenden für Haiti leichter von der Steuer absetzen

Voraussetzung dabei ist allerdings, dass die Spendensumme auf ein Sonderkonto einer anerkannten Hilfsorganisation fließt (wie beispielsweise die Aktion Deutschland hilft). Bislang gilt das vereinfachte Nachweisverfahren nur für Spenden bis 200 €. Bei höheren Spenden musste noch eine Spendenquittung (auch besondere Zuwendungsbestätigung genannt) beim Fiskus eingereicht werden.

GeVestor.de meint: Bereits bei der Tsunami-Katastrophe in Thailand im Dezember 2004 hatte die Regierung die Steuerzügel gelockert und dadurch die Spendenbereitschaft erhöht. Auch diesmal dürfte das unproblematischere Nachweisen von Spenden gegenüber dem Finanzamt in größeren Spenden resultieren – insbesondere von Unternehmen.

Last but not least: Nachweis von Spenden per Telefonrechnung

Wer seinen Spendenbetrag von der Telefonrechnung abbuchen lässt, sollte seiner Steuererklärung 2010 neben der Telefonrechnung auch den Kontoauszug beilegen, aus dem hervorgeht, dass die Telefonrechnung inklusive des Spendenbetrags abgebucht wurde.