Schützt nicht vor Nachzahlung: Steuerschätzung akzeptieren?

Wer keine Steuererklärung abgibt, sondern eine Steuerschätzung vom Finanzamt vornehmen lässt, ist nicht aus dem Schneider. (Foto: RomanR / shutterstock.com)
Wer keine Steuererklärung abgibt, sondern stattdessen eine Steuerschätzung vom Finanzamt vornehmen lässt, ist damit nicht automatisch aus dem Schneider. Ein Geschäftsführer hatte jahrelang keine Steuererklärung abgegeben und eine niedrige Steuerschätzung akzeptiert. Tatsächlich bezog er aber erhebliche Mehreinkünfte. Dazu das Finanzgericht München:
Keine Steuererklärung, Steuerschätzung – Steuerhinterziehung
Die Differenz zwischen der jeweiligen Steuerschätzung und seinen tatsächlichen Einkünften musste ihm aufgefallen sein. Da er zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet war, hätte der Geschäftsführer das von sich aus melden müssen. Da er eine solche Meldung aber unterlassen hatte, liegt eine Steuerhinterziehung vor.
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