Um neuen Unternehmen den Start zu erleichtern, bietet das Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) einige Möglichkeiten. > Mehr
Bei der Gründung einer GmbH ist eine Eröffnungsbilanz erforderlich. Die Gründung selbst vollzieht sich in Teilschritten.
Bei einer Eröffnungsbilanz sollten die Prinzipien der doppelten Buchführung als Vorlage gelten. Ein allgemeingültiges Muster gibt es nicht.
Ist eine Eröffnungsbilanz nach Doppik in der Privatwirtschaft üblich, so stellt sie die öffentlichen Träger vor eine große Herausforderung.
Um die Eröffnungsbilanz zu buchen, ist ein Bilanzkonto zu eröffnen, in das die Anfangsbestände in Soll und Haben übertragen werden.
Die Eröffnungsbilanz ist auch bei der Unternehmergesellschaft (UG) bindend. Sie gilt als "Mini-GmbH" und soll Existenzgründungen erleichtern. > Mehr
Die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz ist für Unternehmer bei Gründung einer GmbH Pflicht. Hierbei sind bestimmte Vorschriften zu beachten.
Wer ein Unternehmen gründet, muss eine Eröffnungsbilanz erstellen. Sie zeigt die Vermögensverhältnisse und ist Grundlage für die Jahresabschlüsse.
Eine Eröffnungsbilanz richtet sich nach den Regeln der doppelten Buchhaltung. Einheitliche Muster gibt es nur für Gemeinden und Kommunen.