Theta: Optionsschein Berechnung braucht diesen Wert

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Griechische Buchstaben gehören nicht nur in den Mathematik-Unterricht auf der Schulbank, sondern auch fest zur Finanzanalyse.

Mit ihnen lassen sich etwa verschiedene Hebel bei Optionsscheinen bestimmen.

Mehr zum Thema: Omega-Hebel bei Optionsscheinen richtig nutzen

Ohne griechische Hilfestellung würden Anleger ins offene Messer laufen, wenn es um die Bestimmung der richtigen Kauf- und Verkaufszeitpunkte bei zum Beispiel Optionsscheinen geht.

Ein weiterer wichtiger Wert bei der Bestimmung von Optionsscheinen sind der “innere Wert” und der “Zeitwert”.

Mehr zum Thema: Inneren Wert und Zeitwert bei Optionsscheinen besonders wichtig

Doch sie alleine reichen nicht für die Bestimmung: Hier schafft Theta Abhilfe:

Da die Laufzeit der klassischen Optionsscheine zeitlich begrenzt ist, nimmt der Zeitwert von Tag zu Tag ab.

Theta: Je geringer die Restlaufzeit, desto stärker der Zeitwertverfall

Es ist aber nicht so, dass der Zeitwert jeden Tag gleichmäßig abnimmt. Es gilt leicht vereinfacht: Je geringe die Restlaufzeit, desto stärker wird der Zeitwertverfall.

Die Kennzahl, die diesen Zeitwertverfall misst, heißt „Theta“.

Das Theta zeigt Ihnen an, wie viel ein Optionsschein bei ansonsten unveränderten Einflussgrößen im Zeitablauf an Wert verliert.

In den meisten Fällen wird das „Wochen-Theta“ angegeben.

Tages- und Wochen-Theta bei Optionsschein Berechnung als Messgröße nutzen

Ein Wochen-Theta von 0,15 bedeutet zum Beispiel, dass der Optionsschein bei einem Bezugsverhältnis von 1:1 zum jetzigen Zeitpunkt 0,15 € pro Woche an Wert verliert.

Beim „Tages-Theta“ wird der Zeitwertverlust für einen Tag angezeigt. Die Kennzahl kann jedoch auch in Prozent angegeben werden.

In diesem Fall bedeutet ein Theta von 5%, dass der Optionsschein in einer Woche 5% an Zeitwert verliert.

Der oben beschriebene überproportionale Zeitwertverlust in den letzten Tagen des Optionsscheines hat für die Optionsschein-Auswahl ganz handfeste Auswirkungen.

Durch lange Restlaufzeit wird Zeitwertverlust nicht zum Nachteil

Wichtig: Suchen Sie nur ausgewählte Optionsscheine, die über eine entsprechend lange Restlaufzeit verfügen.

Damit wird uns der Zeitwertverlust keineswegs zum Nachteil.

Allgemein als grobe Faustformel gilt: Rund 3 Monate vor dem Laufzeitende sollten Sie den baldigen Verkauf Ihrer Optionsscheine planen.

Mehr zum Thema: Die 3-Monats-Faustregel in der Nahaufnahme

Ein Ausreizen bis zum Laufzeitende kommt nur dann in Frage, wenn Sie kurzfristig mit einer sehr starken Kursbewegung rechnen, die stärkere positive Auswirkungen hat als der drohende Zeitwertverlust.