Unwetterschäden: Diese Versicherung zahlt

Inhaltsverzeichnis

Bereits des Öfteren wurden viele Teile Deutschlands in den letzten Jahren von stärkeren Unwettern heimgesucht. Bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h kamen dabei so manche Häuser und Autos zu Schaden.

Glück im Unglück hat, wer die richtige Versicherung besitzt. Doch welche Versicherung kommt eigentlich für welchen Unwetter-Schaden auf?

Unwetterschäden: Das sichert die Gebäudeversicherung ab

Eine Gebäudeversicherung zahlt für Schäden an Immobilien, Nebengebäuden und Garagen. Sie kommt beispielsweise für kaputte Dächer in Folge von Sturm und Hagel oder dem sturmbedingten Sturz eines Baumes auf ein Haus auf. Wichtig dabei: Bei einem durch Sturm beschädigten Dach oder Fenster sind Folgeschäden wie nasse Böden und Wände durch eindringendes Regenwasser ebenfalls mitversichert.

Nicht versichert sind hingegen Schäden an Wohnungseinrichtungs-Gegenständen, hierfür ist die Hausratversicherung zuständig. Gut zu wissen: Wenn Sie einen umfassenden Schutz gegen alle Naturereignisse wünschen, müssen Sie zusätzlich zur Gebäudeversicherung eine Elementarversicherung abschließen.

Denn bei einer normalen Gebäudeversicherung sind Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen, Lawinen oder Schneedruck in der Regel nicht mitversichert. Die meisten Versicherer bieten eine ergänzende Elementarversicherung direkt beim Abschluss einer Gebäudeversicherung mit an. Ob sich diese für Sie lohnt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Übrigens: Haben Sie Änderungen am Haus vorgenommen, etwa eine Solaranlage auf dem Dach installiert, ist es wichtig, dies Ihrer Gebäudeversicherung zu melden. Denn nur dann ist die Solaranlage (ggf. gegen einen Aufpreis) auch mitversichert.

Das gilt bei Hausrat, Teil- und Vollkasko

Die Hausratversicherung deckt Schäden am eigenen Hausrat – Möbel, Elektronikgeräte, Kleidung, usw. – in Folge von Sturm, Hagel, Feuer, Rohrbruch, Diebstahl und Vandalismus ab. Oftmals sind auch Reisegepäck, Fahrräder und Gartenmöbel mitversichert. Dies hängt vom gewählten Tarif ab.

Wenn durch den Sturm Ihr Dach abgedeckt wird, zahlt die Hausratversicherung für durchnässte Teppiche und Möbel. Sollten Sie allerdings vergessen haben, ein Fenster zu schließen, kommt die Versicherung nicht für Schäden durch Regenwasser auf.

Sturmbedingte Schäden an Fahrzeugen – etwa Hagelschäden auf dem Dach oder Beschädigungen durch umherfliegende Äste oder umgestürzte Bäume – übernimmt die Teil- und Vollkaskoversicherung. Wer jedoch nur eine KFZ-Haftpflichtpolice besitzt, geht in diesem Fall leer aus.

Wichtig: Versicherungen erkennen Sturmschäden meist erst ab Windstärke 8 an

Damit die Versicherung wegen eines Sturmschadens zahlt, muss laut den meisten Versicherungs-Bedingungen mindestens Windstärkte 8 vorgeherrscht haben. Das entspricht Windgeschwindigkeiten von mehr als 61 km/h. Mit Hilfe dieser Klausel versucht sich so manche Versicherung aus ihrer Verantwortung herauszustehlen.

Sollte Ihre Versicherung im Schadensfall einen Beweis für Windstärke 8 verlangen, können Sie sich an den Deutschen Wetterdienst (DWD) wenden. Der DWD veröffentlicht auf seiner Website die täglich gemessenen Sturmböen für alle Wetterstationen in Deutschland.