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Valuta: Definition und Bedeutung

Inhaltsverzeichnis

Die Fachsprache in der Finanzwelt mag nicht jedermanns Sache sein, doch wenn’s um eigene Konto  geht, sind ein paar Grundbegriffe absolut wichtig. Und sei es nur, damit man nicht unnötig Lehrgeld zahlt. Wer etwa die Definition von Valuta nicht kennt, verfügt unter Umständen über Geld, das er noch gar nicht hat.

Vorsicht: Buchung ist nicht Wertstellung

So kann es passieren, dass bei knappem Kontostand eine Überweisung nicht ausgeführt wird, obwohl ein genügend hoher Geldeingang verzeichnet ist – das Konto ist nur scheinbar gedeckt. Erheblich ärgerlicher ist dies, wenn eine Lastschrift zurückgeht und danach ein entsprechendes Schreiben beispielsweise vom Stromversorger kommt, mit der Aufforderung, die Rechnung plus Aufwandsgebühr zu begleichen. Hätte man dies vorher gewusst, wäre vielleicht mit einer Bargeldeinzahlung aufs eigene Konto alles glatt gelaufen.

Dass es schief ging, kann sich damit erklären, dass zum Beispiel beim Online-Banking vielfach nur Buchsalden angezeigt werden. Dabei handelt es sich um Geld, das bereits gebucht, aber noch nicht wertgestellt wurde. Erst dann jedoch kann man darüber verfügen. Was zählt, ist also der Zeitpunkt der Wertstellung – und das ist die Definition von Valuta. Wie so vieles im Bankenwesen stammt der Begriff aus dem Italienischen, das seine Wurzeln im Lateinischen Valere (wert sein) hat und sich auch im englischen Wort Value findet.

Lange Wartezeit bei Schecks

Einfach gesagt, bezeichnet Valuta, dass ein Geldein- oder -ausgang wirksam und abgeschlossen ist. Genau auf dieses Wort kommt es im Zahlungsverkehr und auf dem Konto an. Alles andere zeigt schlicht Buchungsvorgänge an, die einzelne Kontobewegungen registrieren. Etwa Geld, das aus verschiedenen Gründen in der Pipeline, aber noch nicht wertgestellt ist. Der wohl größte Zeitunterschied von der Einreichung bis zur Valutierung, besteht bei Schecks. Grund: Die Bank prüft zunächst, ob der Scheck auch gedeckt ist. Beim Auslandsscheck kann dies bis zu einer Arbeitswoche dauern.

Sobald er eingereicht wurde, muss die Bank den Betrag natürlich anzeigen. Doch der reine Buchungsbetrag darf bis zur Valuta nicht täuschen. Waren beispielsweise zuvor 1.000 Euro auf dem Konto, erhöht ein eingereichter Scheck über ebenfalls 1.000 Euro den Kontostand optisch auf 2.000 Euro. Wer gleich anschließend 2.000 Euro abhebt, läuft in die Falle. Denn tatsächlich liegt er mit 1.000 Euro im Minus. Wird die Kontoüberziehung von der Bank geduldet, sind bis zur Wertstellung des Schecks entsprechend hohe Zinsen fällig – beim Dispo in der Regel bis zu 15%.

Im schlechtesten Fall könnte der zunächst eingestellte Betrag wegen mangelnder Deckung des Schecks wieder zurückgehen. Gleich ob Überweisungen oder Scheck: Wer auf Nummer Sicher gehen und unnötigen Ärger oder Zinsen vermeiden will, sollte stets bis zur Valuta, der Wertstellung, warten.

Aufpassen beim Online-Banking

Wer eine vorübergehende Zinsbelastung wegen dringender Ausgaben und einer Kontoüberziehung bewusst in Kauf nehmen muss, zahlt nie vor Valuta des Geldausgangs. Umgekehrt sind Zinseinnahmen auch erst mit der Wertstellung eines Geldeingangs zu erwarten.

Sofort wertgestellt werden Geldeingänge bei Sparbüchern oder bei Bareinzahlungen. Zeitdifferenzen gibt es in der Regel bei Girokonten. Klassisches Beispiel ist das Bezahlen mit der EC-Karte. Kommt man frisch vom Einkauf zurück und schaut aufs Konto, so sind die Ausgaben über Karte vom selben Tag vorgemerkt, aber noch nicht wertgestellt. Die Valuta erfolgt üblicherweise erst am Tag darauf.

Gerade beim Online-Banking heißt es aufpassen. Denn hier erscheint meist eine reine Umsatzanzeige, also inklusive aller vorgemerkten Buchungen von Gutschriften oder Belastungen. Nur die Darstellung über Valuta zeigt den wahren Kontostand. Bei Kontoauszügen wiederum ist dies immer der Fall.

Um nun zu verhindern, dass Banken durch schlichtes Verzögern der Wertstellung Valutagewinne erzielen, indem sie etwa bis dahin den Geldeingang für eigene Finanzgeschäfte nutzen, wurde Ende 2009 das Gesetz geändert. Entsprechend der EU-Zahlungsdienstrichtlinie regelt seitdem § 675s BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) folgende Fristen zur Wertstellung von Überweisungen: 1 Tag für Eurobeträge innerhalb des Euroraums, 2 Tage für beleghafte Überweisungen mittels Vordruck und 4 Tage bei Nicht-Eurobeträgen innerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum). Maßgeblich sind dabei stets Werk- bzw. Geschäftstage. Wochenenden und Feiertage zählen nicht.

Weitere Definitionen zu Valuta

Dies ist aber nur eine Version der Definition von Valuta. Je nach Kontext werden damit verschiedene Vorgänge bezeichnet. So gibt es den Begriff Valuta an der Börse, also für Wertpapiere. Grundsätzlich steht Valuta für einen Wert als solchen. Das kann sich aufs Wertpapier oder auch einen Zinscoupon beziehen.

Und bei Transaktionen auf dem Depot eines Anlegers bezeichnet Valuta das Verrechnungsdatum der Wertpapiere nach Geschäftsabschluss an der Börse. Dabei gibt es im Handel von Wertpapieren, also auch Aktien, zwei Arten von Valuta: Das Kassageschäft, wenn die Wertstellung innerhalb von zwei Geschäftstagen erfolgt. Und das Termingeschäft, wenn die Wertstellung länger dauert.

Außerdem ist in einer weiteren Definition Valuta ein Sammelbegriff für Fremdwährungen. Dies betrifft den Fall, dass Rechnungen unter Vertragspartnern vereinbarungsgemäß in einer bestimmten Fremdwährung bezahlt werden. Ist die Valutaschuld eindeutig formuliert, und zwar durch den Zusatz auf der Rechnung „nur zahlbar in US-Dollar“ oder „nur zahlbar in Schweizer Franken“, handelt es sich um die Form der echten Valuta. Bei der unechten Valuta indes wird nicht explizit auf eine bestimmte fremde Währung hingewiesen, die Rechnung daher auch in Euro beglichen werden.

Neben der Valutaschuld bergen Geschäfte in Fremdwährungen liegt zudem das Valutarisiko vor. Gemeint sind Schwankungen beim Wechselkurs, die aber nicht nur ein Verlustrisiko darstellen, sondern auch eine Chance auf entsprechende Gewinne sein können.