Was deckt das Hausgeld ab? Erfahren Sie, was es zu beachten gilt

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Als Hausgeld bezeichnet man die monatlichen Vorschüsse, die Wohnungseigentümer an die Verwaltung von Wohneigentumsanlagen zahlen müssen.

Diese Vorschüsse errechnen sich aus einem Wirtschaftsplan, welcher sich anteilig auf die Eigentümer der einzelnen Wohnungen einer Gesamtimmobilie bezieht.

Der Plan wird vom zuständigen Verwalter für das folgende Kalenderjahr errechnet und muss durch eine Stimmenmehrheit bei der Wohnungseigentümerversammlung abgesegnet werden.

Hausgeld: Wozu bin ich als Wohnungseigentümer verpflichtet?

Das Wohnungseigentumsgesetz besagt, dass jedes Mitglied einer Eigentümergesellschaft in der Pflicht steht, die Kosten des gemeinsamen Eigentums mit zu tragen.

Hierzu zählen die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung sowie alle anfallenden Lasten des gemeinschaftlichen Gebrauchs und des sonstigen Verwaltungsaufwandes.

Die Höhe der Kosten entspricht der Höhe der Miteigentumsanteile.

Die Verteilungsschlüssel berechnen Ihren anteiligen Kostenbeitrag

Der sogenannte Verteilungsschlüssel gibt Auskunft über Ihre individuellen Kosten. Nach § 16 des Wohnungseigentumsgesetzes sollte dieser Schlüssel Ihrem Miteigentumsanteil bestmöglich entsprechen.

Um die Verteilung der Lasten auf alle Wohnungseigentümer möglichst gerecht zu gestalten, werden in der Regel folgende drei Schlüssel zur Berechnung herangezogen:

  • der Verbrauch
  • die Anzahl der Wohnungen
  • der Miteigentumsanteil (meist deckungsgleich mit der Wohn- beziehungsweise Nutzfläche)

An dieser Stelle ist jedoch wichtig zu wissen, dass für die Pflicht zum anteiligen Tragen der Kosten allein die Möglichkeit einer Nutzung entscheidend ist.Es spielt also keine Rolle, ob die Wohnung tatsächlich bewohnt ist oder leer steht.

Diese Kosten deckt das Hausgeld ab

Wie bereits erwähnt, erwerben Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung neben der Wohnung immer auch einen Anteil an der gesamten Immobilie. Die hierfür zu tragenden Kosten beziehen sich auf gemeinsam genutzte Gebäudeteile, wie beispielsweise den Keller, das Grundstück oder die Tiefgarage.

Dementsprechend belaufen sich Ihre Abgaben unter anderem auf Betriebskosten für Müllentsorgung, Hausstrom, Versicherungen, Gartenpflege oder die Bezahlung des Hausmeisters.

Auch Heizkosten für Flur oder Waschkeller und Verwaltungsgebühren zählen zu diesen Lasten, ebenso wie die Kosten für Reparaturen des Gemeinschaftseigentums.

Bestimmte Kosten können auf den Mieter umgelegt werden

Im Falle der Vermietung Ihrer Immobilie können Sie gewisse Teile des Hausgeldes als Betriebskosten auf Ihren Mieter umlegen.

Hierunter fallen folgende Kostenpunkte:

  • öffentliche Lasten des Grundstücks (zum Beispiel Kommunalabgaben und Anliegerbeiträge)
  • gemeinschaftliche Wasserversorgung
  • Entwässerung
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Kosten für einen eventuell vorhandenen, gemeinschaftlich genutzten Fahrstuhl
  • Reinigung gemeinschaftlich genutzter Flächen, wie zum Beispiel Flure und Treppenhäuser
  • Gartenpflege
  • Außenbeleuchtung und/oder die Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Kosten eines eventuell zur Verfügung stehenden Hausmeisters
  • Kosten für eine gemeinschaftliche Wascheinrichtung
  • Kosten einer gemeinsam genutzten Antennenanlage
  • sonstige anfallende Betriebskosten (beispielsweise für Spielplätze, Saunas, Feuerlöscher usw.)