Wechsel in die private Krankenversicherung: Nur für Besserverdiener?

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Gemeinhin wird die Versicherung über eine private Krankenkasse mit Luxus gleichgesetzt. Privatversicherte gelten als “Doctor’s Darling” und genießen eine Vorzugsbehandlung, angefangen bei geringeren Wartezeiten, bis hin zu besonderen Zusatzleistungen.

Der Ärztezunft versprechen sie profitable Einkünfte, zahlreiche Praxen trennen gesetzlich und privat versicherte vorab durch unterschiedliche Wartezimmer auch räumlich in 2 verschiedene Klassen  oder richten sich bereits exklusiv an Privatpatienten.

Das deutsche Gesundheitssystem wird daher von seinen politischen Gegnern schon länger als Zwei-Klassen-System kritisiert und auch die vergangenen Gesundheitsreformen führten nicht zu einer Besserstellung gesetzlich krankenversicherter, im Gegenteil: Wer gesetzlich versichert ist, kann mit Einschränkungen im Versorgungspaket und zusätzlichen Beiträgen rechnen, fühlt sich oft nicht nur benachteiligt, sondern auch unzureichend abgesichert.

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist daher für viele Berufstätige eine verheißungsvolle Alternative – die aber durch Einkommenshürden und höhere Kosten als Privileg Besserverdienender gilt. Doch stimmt das?

Voraussetzungen für den Wechsel in die private Krankenversicherung

Die Vorteile einer privaten Versicherung werden von den betreibenden Unternehmen im Zuge umfassender Marketingaktionen eindringlich besungen – nicht erfolglos: Die Versicherer verzeichnen auch weiterhin jährliche Zuwachsraten. Sie profitieren von der “Versicherungsflucht”, locken mit Luxus statt Standardware.

Dass dieser Luxus nur den oberen Einkommensklassen vorbehalten ist, ist dabei ein weit verbreiteter Irrtum: Beamte, Selbstständige oder auch Studenten können unbeachtet ihrer Verdienste einen Wechsel in die private Krankenversicherung vornehmen.

Lediglich Angestellte müssen über eine Einkommensgrenze hinaus verdienen, um aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten zu können. Diese „Versicherungspflichtgrenze“ bei der Krankenversicherung lag im Jahre 2013 für Deutschland bei 50.850 € brutto im Jahr (monatlich 4.237,50 € brutto).

Gesetzliche Krankenversicherung kündigen

Um die gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen, muss eine “ordentliche” Kündigung eingereicht werden, das Vertragsverhältnis muss also schriftlich und unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist beendet werden. Diese beträgt 2 Monate ab dem Ende des laufenden Kalendermonats. Zudem muss der Versicherte mindestens 18 Monate Mitglied gewesen sein.

Wer seine gesetzliche Krankenversicherung also beispielsweise am 12. Juni kündigt, ist zum 31. August von seiner Versicherung befreit und kann dann zum 1. September den Wechsel in eine private Krankenversicherung vornehmen. Für Zusatzbeiträge besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht, über dass der Versicherer den Versicherten bis spätestens einen Monat vor Fälligkeit informieren muss.

Achtung: Eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes gilt nicht als Zusatzbeitrag und gewährt somit auch kein Sonderkündigungsrecht.

Kostenentwicklung: Private mit deutlichem Anstieg

Nicht zu missachten bei der Entscheidung über einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist der Kostenpunkt. Zwar mag der Wechsel ins private Lager gegenwärtig keine übermäßige finanzielle Mehrbelastung darstellen, doch steigen die Beiträge deutlich schneller an. Nicht zuletzt da viele Mediziner die Deckelung der Kosten im staatlichen System über Privathonorare auszutarieren.

5 bis 10% Beitragssteigerung pro Jahr sind nicht ungewöhnlich, wogegen sich die Beiträge der Gesetzlichen eher moderat entwickeln. Es sollte sich daher genau informiert werden, ob der Wechsel in die private Krankenversicherung für seine individuelle Lebenssituation ratsam ist.

Eine spätere Rückkehr ins gesetzliche Gesundheitssystem wird vom Gesetzgeber stark eingeschränkt, Berufstätigen über 55 Jahre wird die Rückkehr sogar gänzlich verwehrt. Der Hintergrund: Versicherte soll es erschwert werden, in gesunden, jungen Jahren günstige Tarife bei den Privaten abschöpfen um im Alter bei eher teurerer Beitragslage zurück in die gesetzliche Kasse zu wechseln.