Stripped Bonds: So funktioniert das ZinsStripping

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Stripped Bonds können Sie sich am besten als eine besondere Form von Nullkuponanleihen (Zerobonds) vorstellen, die keinen Zinskupon haben und bei denen sich Ihre Rendite aus der Differenz zwischen dem niedrigen Kaufkurs und dem garantierten Rückzahlungsbetrag am Laufzeitende ergibt.

Das Stripping entsteht dadurch, dass ein Käufer solche Anleihen erwirbt, um anschließend den „Bogen“, in dem die Auszahlung der jeweils anfallenden Zinsen verbrieft wird, vom „Mantel“ der Anleihe zu trennen, der die Rückzahlung des Kapitals garantiert.

Beide Teile, das Stammrecht und der Kupon, können dann als eigenständige Wertpapiere an der Börse gehandelt werden.

Aus einer 20-jährigen Anleihe mit jährlicher Zinszahlung, die beispielsweise im Jahr 2002 aufgelegt und im Jahre 2022 zurückgezahlt wird, entstehen somit insgesamt 21 Nullkuponanleihen mit unterschiedlichen Wertpapierkennnummern.

Dies sind eine Kapitalstripanleihe, die die Rückzahlung des Nominalbetrags zu 100% am Fälligkeitstag in 20 Jahren garantiert, sowie 20 Zins oder Kuponstripanleihen mit unterschiedlichen Fälligkeiten zum jeweiligen Zinstermin in ein bis 20 Jahren.

Mehr dazu: Zerobonds – Exoten im Anleihenbereich

Stripped Bonds: ZinsStrips erfreuen sich immer größerer Beliebtheit

Kapital- und ZinsStrips aus unterschiedlichen Anleihen erhalten dabei verschiedene Wertpapierkennnummern.

Da diese Strips eine in der Zukunft liegende Rückzahlung zum Nominalwert von 100% des eingesetzten Anlagebetrags verbriefen, wird der Preis des Barwerts, den Sie beim Erwerb oder bei der vorzeitigen Veräußerung zugrunde legen müssen, durch Abdiskontierung auf den Nominalwert errechnet.

Die Strips kaufen Sie also – ähnlich wie Zerobonds oder abgezinste Finanzierungsschätze – zum jeweiligen Barwert zu beispielsweise 24,20% und lösen sie am Fälligkeitstag zum Nennwert von 100% ein.

Durch die Verwendung von Staatsanleihen entstehen auf diese Weise Nullkuponanleihen von Schuldnern erstklassiger Bonität.

In Deutschland steht Ihnen seit 1997 eine ganze Reihe von „stripbaren“ Bundesanleihen mit einem Volumen von mehreren 100 Milliarden Euro zur Verfügung.

Um die Liquidität der von Ihnen erworbenen Strips brauchen Sie sich also keinerlei Sorgen zu machen, wenn Sie diese vorzeitig wieder verkaufen wollen.

In den USA sind solche Bonds bereits seit den 80er-Jahren unter dem Namen STRIPS (Separate Trading of Registered an Principal Securities) bekannt und erfreuen sich dort großer Beliebtheit.

Als Anleger erlauben Ihnen diese Strips maßgeschneiderte Lösungsansätze für individuelle, gerade unter steuerlichen Gesichtspunkten vorteilhafte Strategien.

Strips gibt es inzwischen auch auf Staatsanleihen Kanadas, Australiens, Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens, Österreichs und der Niederlande.

Deutschland vollzieht hier also lediglich nach, was an anderen Kapitalmärkten schon seit längerem möglich gewesen ist.

Mehr dazu: ZinsStrips: So arbeiten sie mit den Renditen

Wer ist zum Bond- und Zinsstripping berechtigt?

Grundsätzlich kann die Trennung von Mantel und Bogen durch jeden Anleger – also auch durch Sie als Privatanleger – erfolgen.

Voraussetzung ist, dass Sie über eine entsprechende „stripfähige“ Anleihe im Nominalwert von mindestens 100.000 Euro verfügen. Die Wiederzusammenführung der Anleihe kann aber nur durch ein Kreditinstitut erfolgen.

Diese Einschränkungen sind für Sie aber unerheblich. Denn als Privatanleger werden Sie nicht an diesem Stripping selbst – also an der praktischen Durchführung der Trennung von Mantel und Bogen – interessiert sein, sondern am Kauf und Verkauf der bereits an der Börse getrennt gehandelten Strips.