Ertrag pro Aktie – wichtige Kennzahl zur Unternehmensbeurteilung
Um fundierte Entscheidungen bezüglich eines Investments treffen zu können, behelfen sich viele Anleger mit unterschiedlichen Kennzahlen.
Kennzahlen sind wichtig, um beispielsweise die Ertragskraft eines Unternehmens richtig einschätzen zu können.
Der Ertrag pro Aktie – kurz EPA – gibt an, welcher Teil des Unternehmensgewinns einer einzelnen Stammaktie zugeteilt wird.
Der Ertrag pro Aktie hilft zwar dabei, die Ertragskraft eines Unternehmens einschätzen zu können. Der Wert allein sollte jedoch nur als ein einzelner Bestandteil einer breiter gefächerten Beurteilung gesehen werden.
Der EPA – bisweilen auch EPS (earnings per share) genannt – dient beispielsweise bei der sogenannten Fundamentalanalyse dazu, das Kurs-Gewinn-Verhältnis zu berechnen.
Ertrag pro Aktie: So wird er berechnet
Die Formel zur Berechnung des Ertrags pro Aktie ist recht einfach, da lediglich der Konzernüberschuss zu der Anzahl der Aktien ins Verhältnis gesetzt wird.
Daraus ergibt sich folgender Rechenweg:
Ertrag pro Aktie = (Nettoeinkommen – Dividenden) / Anzahl der Aktien
Somit erhält man als Ergebnis einen Betrag, der aussagt, welcher Anteil des Konzernüberschusses auf eine einzelne Aktie entfällt.
Ertrag pro Aktie: Beispielrechnung
Hat ein (fiktives) Unternehmen also beispielsweise einen Gewinn von 2 Mio. € erwirtschaftet, Dividenden in Höhe von 300.000 € ausgeschüttet und 250.000 Aktien im Umlauf, so ergibt sich folgende Rechnung:
EPA = (2.000.000 – 300.000) / 250.000
EPA = 1.700.000 / 250.000
EPA = 6,80 €
Eine Besonderheit kann sich ergeben, wenn sich die Anzahl der Aktien im Untersuchungszeitraum verändert. Dies kann man berücksichtigen, indem man einen sogenannten gewichteten Mittelwert errechnet.
Sind zum Beispiel in der ersten Jahreshälfte 200.000 Aktien im Umlauf und in der zweiten Jahreshälfte 250.000, so kann man mit folgendem Rechenschritt operieren:
(0,5 * 200.000) + (0,5 * 250.000) = 225.000
Die 0,5 steht hierbei jeweils für eine Jahreshälfte. Würde sich die Anzahl der Aktien erst nach 9 Monaten ändern, müsste dementsprechend mit den Zahlen 0,75 und 0,25 gerechnet werden.
Mehr zum Thema: Der gewichtete Durchschnitt ausgegebener Aktien
Doch bei dem EPA müssen weitere Besonderheiten beachtet werden, damit diese Kennzahl richtig eingeschätzt werden kann.
Besonderheiten bei der Berechnung des EPA
Die Kennzahl erleichtert vor allem die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Unternehmen derselben Branche. Doch um eine wirkliche Vergleichbarkeit zu erreichen, muss der Ertrag pro Aktie aus den gleichen Daten errechnet wird.
Besonders bei der Anzahl der Aktien wird bisweilen auf unterschiedliche Daten zurückgegriffen.
Auf der einen Seite muss darauf geachtet werden, ob von der gewichteten Anzahl der Aktien ausgegangen wird oder ob lediglich die Anzahl zum Ende des Untersuchungszeitraums herangezogen wird.
Darüber hinaus muss beachtet werden, wie Aktienoptionen behandelt werden. Manche Quellen rechnen diese mit ein, während andere sie nicht berücksichtigen.
Auch die Behandlung von Sonderposten auf der Seite des Konzernüberschusses kann unterschiedlich ausfallen. Einmalige Gewinne – beispielsweise durch den Verkauf von Unternehmensbesitz – werden teileweise berücksichtigt, teilweise jedoch nicht.
Achtet man bei der Errechnung des Ertrags pro Aktie darauf, diesen Wert einheitlich zu ermitteln, erhält man somit eine Ziffer, die bei der Beurteilung der Ertragskraft eines Unternehmens hilfreich sein kann.
Es sei jedoch erneut darauf hingewiesen, dass das EPA allein keine ausreichende Aussagekraft hat. Als Teil einer fundamentalen Aktienanalyse ist der Ertrag pro Aktie aber ein wichtiger und hilfreicher Wert.