Mit günstigen Aktien vom Chef Vermögen bilden
Aktionär der eigenen Firma werden und mitbestimmen, Aktienvermögen zum billigen Preis und mit Freibeträgen aufbauen oder gar von staatlichen Förderungen profitieren – das alles ist mit Belegschaftsaktien möglich.
Belegschaftsaktie: Definition der Mitarbeiterbeteiligung
Aus dieser Sicht ist eine Belegschaftsaktie per Definition schlicht eine Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Von ihr verspricht sich auch die Aktiengesellschaft als Arbeitgeber Vorteile: Mitarbeiter motivieren, deren Identifizierung mit der Firma stärken und dabei über mehr Kapital verfügen.
Diese Art der Unternehmensbeteiligung bietet also für beide Seiten Vorteile. Von ihrer inhaltlichen Beschreibung her gibt es für die Belegschaftsaktie eine erweiterte Definition: eine Aktie, die an Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft zum Vorzugspreis ausgegeben wird. In der Regel ist sie mit einer Sperrfrist verbunden, innerhalb derer das Papier nicht verkauft werden darf.
Aktien zum besonderen Schnäppchenpreis
Vorzugspreis kann bedeuten, dass die Aktie bis zu 50% unter dem Marktpreis an die Mitarbeiter vergeben wird. Manchmal werden die Papiere auch in einem bestimmten Rahmen verschenkt. Die Modalitäten zur Vergabe sind je nach Unternehmen verschieden. Teils wird das Entgelt direkt vom Lohn abgezogen, teils in Raten oder mit vermögenswirksamen Leistungen verrechnet.
Die Firma beschafft sich ihre Belegschaftsaktien entweder über den Rückkauf eigener Aktien an der Börse oder über eine bedingte Kapitalerhöhung, was eine Verwässerung und Nachteile für die Altaktionäre mit sich bringen kann. Der Mitarbeiter wiederum ist mit seinen günstigen Belegschaftsaktien allen anderen Aktionären gleichgestellt. Er profitiert von Kursgewinnen, Dividenden und kann auf der Hauptversammlung mitbestimmen.
Ob das Unternehmen Belegschaftsaktien im Rahmen von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen anbietet, lässt sich in der Personalabteilung erfahren. Fragen lohnt sich. Allerdings muss man immer bedenken, dass das Investment zum verbilligten Preis vom Finanzamt als „geldwerter Vorteil“ behandelt wird. Zu versteuern ist die Differenz zum Börsenkurs am Tag des Kaufs. Bei Aktien, die nicht an der Börse notiert sind, gilt der durchschnittliche Verkaufswert der letzten 12 Monate.
Freibeträge und Förderungen vom Staat
Jedoch muss nicht alles versteuert werden. Bei anerkannten Beteiligungsprogrammen gewährt der Staat einen Freibetrag von jährlich 360 €. Von daher sollte man den Kauf in dieser Höhe auf einige Jahre verteilen. Die Förderung kann sogar mehrfach in Anspruch genommen werden, etwa wenn man mitten im Jahr den Arbeitgeber wechselt oder bei zwei Firmen parallel beschäftigt ist.
Werden die Belegschaftsaktien als vermögenswirksame Leistung abgegeben, kommt eine weitere Vergünstigung hinzu: Auf Antrag gibt es eine Sparzulage. Die Förderung beträgt 20% bezogen auf eine jährliche Investition von maximal 400 €. Der Höchstbetrag liegt für Ledige mit bis zu 20.000 € Jahreseinkommen bei 80 € und für Verheiratete bis zu 40.000 € Einkommen bei 160 €.
Das heißt: Wer Belegschaftsaktien kauft, hat mit Blick auf die Vergünstigung 360 € frei – ohne Sozialabgaben und Steuern. Der Rest ist zwar abgabenpflichtig, kann aber als Aufwand für vermögenswirksame Leistungen deklariert werden. Auf maximal 400 € pro Jahr bekommt dann ein lediger Mitarbeiter eine Sparzulage von jährlich 80 €.
Fristen und Risiken im Auge behalten
Bei alledem ist immer die Sperrfrist zu beachten. Die Unternehmen vergeben ihre Mitarbeiteraktien meist so, dass sie nicht vor Ablauf von 5 oder 6 Jahren verkauft werden dürfen. Was aber passiert, wenn man dennoch vorher verkauft, etwa weil das Unternehmen schon wieder schlechte Zahlen ausweist und der Kurs einzubrechen droht?
In dem Fall drohen zum einen Steuernachforderungen. Der gewährte Preisnachlass gilt dann als Arbeitslohn. Zum anderen droht Ärger mit dem Arbeitgeber und eine entsprechende Abmahnung.
Etwas vorsichtig sollte man auch mit dem Mitbestimmungsrecht auf der Hauptversammlung umgehen. Wer sich allzu forsch öffentlich mit unliebsamen Forderungen hervortut, steht unter Umständen bald im Visier der Firmenleitung. In dem Fall sollte man lieber vorher mit dem Verein für Belegschaftsaktionäre sprechen, den es in größeren Aktienunternehmen gibt. Der übernimmt gerne die Vertretung der eigenen Stimmrechte und lässt den einzelnen Belegschaftsaktionär außen vor.
Belegschaftsaktien als Teil im Depot
Insgesamt sind Mitarbeiteraktien eine günstige Gelegenheit zur Vermögensbildung. Wer außerdem noch andere Aktien in seinem Depot hat, sollte auf Diversifikation und Risikominimierung der gesamten Anlage achten. Da auch der eigene Arbeitgeber nicht frei von Kursrisiken ist, empfiehlt sich ein Anteil von grob bis zu 15%. Ist er höher, so können die überzähligen Papiere nach Ablauf der Sperrfrist verkauft werden.
Die Förderungen sind zwar ein Vorteil, doch im internationalen Vergleich recht mager. Während der Freibetrag hierzulande bei 360 € liegt, bieten etwa die Niederlande 1.226 € oder Österreich 1.460 € im Jahr. In Großbritannien sind es umgerechnet sogar 3.500 €.