Zwillingsaktie: So haben Sie zwei Unternehmen in einem Papier

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Mit einer Aktie kauft der Anleger üblicherweise Anteile an einem Unternehmen. Es gibt aber auch Aktien, bei denen man mit einem Investment Anteile an zwei Unternehmen hält: die Zwillingsaktie.

Bei ihr sind die Vermögens- und Stimmrechte an zwei Gesellschaften vereint. Die Titel sind untrennbar miteinander verbunden.

Zwillingsaktie: Unternehmensaufspaltung

Wenn Unternehmen vereint am Markt auftreten und dennoch aus rechtlichen Gründen getrennt sind, verhindert die Zwillingsaktie, dass dem Anleger durch die formale Zweiteilung Nachteile entstehen.

Eine Variante ist die Aufspaltung eines Konzerns. Beispielsweise das Schweizer Bankhaus Julius Bär. Die Holding hatte sich 2009 in zwei unabhängige börsennotierte Unternehmen aufgeteilt: Die Julius Bär Gruppe AG fürs Privatgeschäft und die GAM Holding AG für das Asset Management.

Die Anleger blieben mit der Zwillingsaktie weiterhin Aktionäre quasi eines einzigen Unternehmens.

Zwillingsaktie: Firmenzusammenschluss

Die andere Variante ist der Zusammenschluss von Firmen. Die Beispiele hierfür sind zum Teil uralt: Unilever etwa tritt nach außen hin als ein Unternehmen auf. Gleichzeitig handelt es sich seit jeher um zwei gleichberechtigte Gesellschaften.

Die eine sitzt in London, die andere in Rotterdam. Ähnlich das Bild beim britisch-niederländischen Konzern Royal Dutch Shell. Bekannt wurde auch im Jahr 2000 die amerikanisch-britische Unternehmensverbindung Smithkline-Beecham.

Die Zwillingsaktie ist unter verschiedenen Namen bekannt. Häufig ist auch von Verbundaktie oder Stapled Stock die Rede. Bei der Konstruktion geht es stets darum, verschiedene Elemente zum Vorteil des Aktionärs in einem Papier zu verbinden.

Der Unterschied zu früheren Zeiten: Seit den 1980er Jahren stehen vermehrt steuerliche Aspekte im Vordergrund, vor allem, wenn es um internationale Zusammenschlüsse geht.

Ausländische Dividenden ohne Mehrfachbesteuerung

Durch die Möglichkeit, den stimmberechtigten Anteil von Namensaktien mit dem gewinnberechtigten Anteil von Vorzugsaktien zu verbinden, lassen sich je nach Konstellation Mehrfachbesteuerungen bei ausländischen Dividendenzahlungen vermeiden.

Bei der rechtlichen Gestaltung können etwa die Namensaktien der einen Gesellschaft mit den Vorzugsaktien oder auch Genussscheinen der anderen über ein Zertifikat verbrieft werden.

In Deutschland gab es bisher nur einen Fall: Der Zusammenschluss des britischen Baustoffproduzenten Redland mit dem deutschen Hersteller Braas, dessen Genussscheine mitverbrieft wurden.

Weitere Anträge dieser Art wurden aber von der Steuerbehörde verweigert. Sie vermuteten Steuermissbrauch.

Die hohen Hürden der Behörden sind es unter anderen, warum Unternehmen bei Zusammenschlüssen eher die Form der Quasifusion bevorzugen. Hierbei kommt es zum Aktientausch.

Die Unternehmen bleiben bestehen, die Aktien werden durch neue ausgetauscht. Das war etwa 1998 bei Daimler-Chrysler der Fall. Offiziell wurde diese Übernahme als Fusion unter gleichen Partnern bekanntgegeben.

Ein Papier, zwei Notierungen

Wenn aber je nach Konstruktion auf die Dividenden einer Topholding höhere Quellensteuern anfallen, besteht die Gefahr, dass Anleger die Aktie meiden.

In diesem Fall kann es sich empfehlen, die bestehenden Strukturen inklusive der parallelen Aktienlistungen an zwei Börsen beizubehalten und über die Variante der Verbundaktie zu lösen.

Allerdings kann es dann vorkommen, dass trotz des gleichen inneren Werts die Notierungen an den Börsen erheblich abweichen. Bei Royal Dutch Shell etwa lag die Differenz zwischen London und Amsterdam zeitweise bis zu über 30%.

Underlying für Aktienanleihen

Den Begriff Zwillingsaktien gibt es aber nicht nur bei Unternehmenszusammenschlüssen. Sie werden im internationalen Geschäft auch über Multi-Aktienanleihen angeboten, die hohe Renditen versprechen.

Hier besteht das Underlying aus einem Aktienpaar von zwei Unternehmen. Die Rückzahlung hängt von der Kursentwicklung ab.

Zwillingsaktien sind eher selten, haben aber für Anleger Vorteile. Man besitzt mit einem Papier Anteile an zwei Unternehmen zugleich. Bei Unternehmensaufspaltungen oder –Zusammenschlüssen entstehen keine Zusatzbelastungen, vor allem nicht bei Dividenden.

Der Nachteil: Wenn Zwillingsaktien zusätzlich zu Stammaktien ausgegeben werden, entziehen sie diesen unter Umständen Liquidität. Außerdem sind die Vertragsstrukturen meist komplex und schwer zu durchschauen.

Insgesamt gibt es verschiedene Varianten dieser Aktie. Ihre Ausformungen hängen von den rechtlichen und strukturellen Erfordernissen ab, die eine Verbindung von zwei Unternehmen mit sich bringt.