Direktanlagen: Im Insolvenzfall drohen Abwicklungskosten
Direktinvestments sind im Trend. Denn, wem komplizierte Finanzprodukte wie Zertifikate oder geschlossene Fonds umständlich und undurchschaubar erscheinen, für den haben Direktanlagen eine hohe Anziehungskraft. Schließlich werben die Anbieter von Direktinvestments damit, dass Anleger unmittelbar Zugriff auf den erworbenen Vermögensgegenstand besitzen.
Zu den Direktinvestments zählen unterschiedliche Wirtschaftsgüter des Alltags, die als erfolgversprechende Anlage eignen. Diese erzeugen Energie (Photovoltaik, Windkraft u. a.), sparen Energie ein (LED-Lichtsysteme, Energiesparlösungen), können vermietet werden (Eisenbahnwaggons, Immobilien oder Schiffscontainer) oder weisen einen bleibenden (am besten steigenden) Wert auf wie Bäume, Diamanten, Silber oder Gold. In dem Fall, dass diese Produkte überdurchschnittlich nachgefragt werden, kann eine attraktive Rendite erzielt werden.
Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Sollte nämlich das entsprechende Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, kann es für Investoren schwierig werden. So geschehen bei der jüngsten Pleite des Vermieters von Schiffscontainern, Magellan Maritim Services.
Besondere Risiken von Direktanlagen: Probleme bei Insolvenz
Das Geschäftsprinzip schien denkbar einfach: Das Unternehmen bot Direktanlagen in Schiffscontainern an. Privatanleger erwarben die Container und vermieteten diese an den Anbieter zurück. Diese vermieteten selbige an internationale Reedereien – besonders aus China oder Taiwan – weiter. Am Ende der Laufzeit sollten die Container von Magellan zurückgekauft werden.
Nachdem Mieter in schwerwiegende Zahlungsprobleme geraten waren, musste der Anbieter des Direktinvestments Auszahlungen an die Investoren einstellen. Dadurch wurden etwa 160.000 Container sozusagen herrenlos.
Ob Anleger nun ein Sonderkündigungsrecht ihres Vertrages in Anspruch nehmen können, ist unklar. Denn wie der beauftragte Sachwalter mitteilte, habe die Widerrufs-Belehrung im Vertrag nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen.
Was tun mit einem Schiffscontainer? Für Anleger viele Fragen ohne einfache Antworten
Im Regelfall würden die Mietsachen bei einer Kündigung an die Vermieter zurückfallen. Aber wie kommt man als Anleger bzw. Vermieter an seinen Container und wie vermietet man ihn weiter? Viele Investoren stehen damit vor der Frage, was tun mit einem Schiffscontainer, auf den man unter realistischen Gesichtspunkten keinerlei Zugriff hat? Denn zunächst stellt sich die Frage, auf welchem Meer oder Hafen sich die eigene Frachtbox befindet.
Und dann? Wenn man als Anleger an seinen Container gelangt: Wie vermietet man diesen ohne jegliche Kontakte in der Branche? Oder wie holt man den Container in den eigenen Vorgarten? Ähnliche Probleme ergeben sich auch bei anderen Direktinvestments wie zum Beispiel Edelhölzern.
Lösungsmöglichkeiten
Im Falle der Überschuldung des Unternehmens könnte es zielführender sein, die Mietsache zunächst zu behalten und dann zu versuchen, diese an Interessenten zu verkaufen. Dazu sollten sich betroffene Anleger zusammenschließen.
Im konkreten Fall ist der Anbieter Magellan selbst an einer Sanierung interessiert. Die beauftragten Sachverwalter raten dazu, die kommenden Entwicklungen abzuwarten. Investoren sollen in der nahen Zukunft ausführlich über das weitere Verfahren informiert werden.
Grundsätzlich besteht bei den meisten Direktinvestments bisher keine Prospekt-Pflicht wie etwa bei Offenen Investmentfonds. Informationsgrundlagen sind daher oft weniger umfangreich. Und eine Prospekt-Pflicht würde Anleger wohl auch eher nicht vor falschen Entscheidungen bewahren. Denn gegen unternehmerische Fehlinvestitionen wie bei der Vermietung von Containern kann auch diese Maßnahme Anleger nicht schützen.