+++ Der 1,36-Millionen-Euro Superzyklus - Live-Konferenz im Internet zum Gewinnstart am 7. Oktober +++

Honorar-Anlageberatung: Ihre Rechte und Möglichkeiten als Anleger

Inhaltsverzeichnis

Finanzanlagen gibt es wie Sand am Meer. Aber wissen Sie genau, welche sich lohnt und welche nicht? Wenn Sie jetzt nein sagen, sind Sie nicht allein. Denn so geht es vielen Verbrauchern. Was liegt da näher, als sich von einem Profi beraten zu lassen?

Doch Vorsicht: Eine solche Beratung ist oft keineswegs unabhängig und rein an Ihrem Anlegernutzen orientiert, auch wenn die Finanzwelt sich hartnäckig bemüht, das Märchen vom „unabhängigen Finanzoptimierer“ aufrechtzuerhalten.

Normale Anlageberatung: Oft von Provisionsinteressen geleitet

Eine vermeintlich kostenlose Beratung in Sachen Investments ist in Wirklichkeit keinesfalls umsonst zu haben. Der Berater wird Ihnen zwar seine Leistung nicht persönlich in Rechnung stellen. Denn der Finanzanbieter, dessen Fonds oder Zertifikate er Ihnen vermittelt, wird ihm dafür eine Provision zahlen. Häufig besteht diese aus

  • einer einmaligen Vermittlungsprovision, die beispielsweise aus dem Ausgabeaufschlag oder Spread (Unterschied zwischen dem An- und Verkaufskurs) bestritten wird, und
  • einer periodisch wiederkehrenden Bestandsprovision, die beispielsweise für jedes Jahr Haltedauer an den Berater gezahlt wird und in der Regel aus der jährlichen Verwaltungsgebühr stammt.

Unterm Strich zahlen Sie als Anleger also sehr wohl für die Beratung, die Sie in Anspruch genommen haben. Zwar muss Ihr Berater Ihnen diese Provisionen auf Anfrage offenlegen, doch ein Problem ist damit nicht behoben: Er hat ein Eigeninteresse daran, Ihnen möglichst ein Finanzprodukt zu vermitteln, das hohe Provisionen abwirft.

Dieses Interesse läuft Ihrem eigenen Interesse an einer möglichst kostengünstigen Geldanlage aber zuwider. Deshalb hat der Gesetzgeber jetzt Regeln geschaffen, um eine provisionsunabhängige Beratung zu ermöglichen.

Honorarberatung: Berater erhält sein Geld vom Kunden

Ein Honorar-(Finanz-)Anlageberater erhält sein Geld nicht vom Anbieter irgendwelcher Finanzprodukte (z. B. Fondsgesellschaft oder Zertifikate-Emittent). Bezahlt wird er vielmehr direkt vom Anleger, den er berät. Von ihm erhält er ein Honorar und verpflichtet sich zugleich, auf Provisionen zu verzichten.

Das neue Gesetz zur Honorar-Anlageberatung ist am 01.08.2014 in Kraft getreten. Zwar gab es schon vorher vereinzelt Angebote zur Honorarberatung, etwa von Banken oder freien Finanzberatern. Aber jetzt gelten klare Bestimmungen, die jeder einhalten muss, der Honorarberatung anbietet.

Wo Sie auf Wunsch Honorarberatung bekommen

Sie haben grundsätzlich 2 Möglichkeiten, Honorarberatung in Anspruch zu nehmen:

  • Bei einer Bank oder einem Wertpapierhandelshaus. Das nennt sich dann Honorar-Anlageberatung (§ 36c und d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)). Sie muss strikt getrennt sein von der übrigen, provisionsgetriebenen Anlageberatung. Das heißt, ein Angestellter, der für die Honorar-Anlageberatung zuständig ist, darf nicht zugleich provisionsabhängig beraten. Auch die betreffenden Abteilungen oder Bereiche müssen innerhalb der Bank streng voneinander getrennt sein.
  • Bei einem freien, in der Regel selbstständigen Berater. Dieser nennt sich dann Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34 Gewerbeordnung (GewO)) und darf ausschließlich Honorarberatung bieten und nebenher nicht noch vom Provisionsgeschäft leben. Für diese Berater gibt es ein eigenständiges Register bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Es trägt den etwas sperrigen Namen Honorar-Finanzanlagenberater-Register.

Wer überhaupt Honorarberatung anbieten darf

Nicht jede Person darf einfach so Honorarberatung anbieten. Ob angestellt bei einer Bank bzw. einem Wertpapierhandelshaus oder selbstständig: Als Honorar-Anlagenberater bzw. Honorar-Finanzanlagenberater infrage kommen nur Personen (§ 34, Abs. 2 bis 4 GewO),

  • die zuverlässig sind,
  • die in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
  • die eine Berufs-Haftpflicht haben, die auch für Vermögensschäden (etwa durch Fehlberatung) einsteht, und
  • die einen Sachkundenachweis erbracht haben, etwa in Form einer IHK-Prüfung oder einer vergleichbaren Ausbildung.

Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen

Wie viel Geld Sie für eine Beratung hinblättern müssen, hängt allein vom Anbieter ab. Manche bieten ein Pauschalhonorar, andere berechnen ihre Leistungen pro Stunde in Abhängigkeit von der Zeit, die sie für die Beratung aufwenden müssen.

Im Durchschnitt müssen Sie mit etwa 150 € pro Stunde rechnen. Ganz billig ist die Honorarberatung damit nicht. Bedenken Sie aber, dass die Provisionen für die Vermittlung einer Geldanlage oft keineswegs günstiger sind. Bei höheren Anlagesummen ist sogar das Gegenteil der Fall, dann machen die Provisionen der „kostenlosen“ Berater schnell mehrere 100 oder 1.000 € aus.

Welche Finanzprodukte unter das neue Gesetz fallen und welche nicht

Eigentlich wäre ein solches Gesetz ideal für die Vermittler von Versicherungspolicen und Bankkrediten. Aber nein – diese Produktgruppen sind nicht vom Gesetz zur Honorar- Anlagenberatung erfasst. Vielmehr geht es ausschließlich um Wertpapiere und Finanzinstrumente, also beispielsweise um Aktien, Fonds und Zertifikate.

Nicht eingeschlossen in das Gesetz zur Honorar-Anlageberatung sind dagegen:

  • Versicherungen (auch nicht Lebens- und Rentenversicherungen)
  • Bausparverträge und Bankeinlagen (also beispielsweise Spar- oder Festgeldkonten sowie Sparbriefe)
  • die Vermittlung von Darlehen

Checkliste: Was Sie als Anleger in Sachen Honorarberatung beachten sollten

Checkliste Honorarberatung
Nicht jede Honorarberatung ist gesetzlich reglementiert. Das neue Gesetz zur Honorar-Anlageberatung
Nicht gesetzlich geregelt ist die Honorarberatung zu Versicherungen (inkl. Lebens- und Rentenversicherungen), Bausparverträgen, Sparkonten und sonstigen Bankeinlagen sowie Finanzierungen (also Darlehensverträgen).
Sie haben die Wahl zwischen der Honorar-Anlagenberatung einer Bank oder eines Wertpapierhandelshauses und der Honorar-Finanzanlagenberatung eines freien Beraters.
Es muss von Anfang an klar sein, dass die angebotene Tätigkeit eine Honorarberatung ist.
Das Honorar für die Beratungsleistung zahlen Sie selbst. Dafür bekommen Sie eine unabhängige Beratung, die frei von Provisionsinteressen ist.
Ein Honorarberater darf keine Provisionen oder Geldgeschenke vom Anbieter oder Emittenten einer
Sie haben ein Recht darauf, dass hinreichend viele verschiedene Anlagearten von hinreichend vielen verschiedenen Anbietern bzw. Emittenten in die Auswahl einbezogen werden.
Ein Honorarberater darf überdies nicht nur die Finanzprodukte aus dem eigenen Haus oder damit verflochtenen Anbietern empfehlen.
Eine Bank oder ein Wertpapierhandelshaus, das Ihnen nichtsdestotrotz eigene Produkte als Ergebnis einer vorherigen Auswahl empfiehlt, muss Sie über die möglichen Interessenkonflikte aufklären.