Anlagestrategie Aktienauswahl: Insider-Signalen folgen kann sinnvoll sein
- Die Frage der Fragen
- Warum es sinnvoll sein kann, Insidern zu folgen
- Die 4 Auswahl-Kriterien: Insiderkäufe, Top-Bilanz, attraktive Dividende und Aktienkurs noch nicht heiß gelaufen
- Investieren Sie wie die Unternehmens-Insider
- Wie auch Sie von Insider-Informationen profitieren können
- Die Börsenaufsicht kontrolliert
- Klare rechtliche Regeln
- Insider-Verkäufe müssen kein schlechtes Zeichen sein
- Insider-Daten und Fundamental-Check
Die Geldspritzen der Europäischen Zentralbank (EZB) Anfang des Jahres 2015 zeigten Wirkung:
Die Zinsen sanken, der Euro-Kurs fiel und die Export-Werte schossen am Aktienmarkt durch die Decke.
So erreichte der deutsche Leitindex DAX Mitte März 2015 mit erstmals über 12.000 Punkten erneut ein Allzeithoch.
Viele andere Aktienmärkte notierten ebenfalls nahe am Allzeithoch.
Diese Situation war jedoch (noch) kein Alarmsignal, weil auch die Gewinne der Unternehmen kräftig sprudelten.
So wurden z. B. die 30 Unternehmen aus dem DAX im Durchschnitt mit dem 14-fachen Jahresgewinn bewertet (Kurs-Gewinn-Verhältnis 14).
Dieser Wert zeigt an, dass Aktien seinerzeit noch nicht zu teuer waren – anders als im Boom-Jahr 2000, als das DAX-KGV auf 30 geklettert war und ein Kurseinbruch irgendwann folgen musste.
Das KGV von 14 zeigt aber auch an, dass es kaum noch „Schnäppchen“ gab.
Die Frage der Fragen
Was also kaufen, wenn der Kassenbestand zu hoch ist und die Spargroschen keine Zinsen abwerfen, fragten sich nun viele Anleger.
Die Aktienauswahl ist mithin extrem schwer geworden. Einige Anlagestrategien sind allerdings extrem einfach und dennoch erfolgreich.
Eine passende Aktien-Auswahlstrategie möchte ich Ihnen daher in diesem Beitrag näherbingen:
Eine ganz grundsätzliche Möglichkeit ist es, den sogenannten Insidern zu folgen.
Was genau ist aber damit gemeint und wie funktioniert das?
Warum es sinnvoll sein kann, Insidern zu folgen
Mit Insidern sind in erster Linie Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates gemeint. Insider können aber auch Mitglieder der Eigentümer-Familie eines Unternehmens sein.
Warum aber kann es nun für Sie sinnvoll sein, diesen Insidern zu folgen?
Die genannten Personengruppen sind deshalb Insider, weil sie das Unternehmen besser kennen als Außenstehende und über Informationen direkt aus dem Konzern verfügen.
Orientieren Sie sich beim Aktienkauf also an Personen, die Informationen aus 1. Hand haben und direkt an der Quelle sitzen.
Stellen Sie sich dazu einmal die folgende Frage: Wer sollte die zukünftigen Aussichten des Unternehmens schon besser kennen als diese Firmen-Insider!?
Wenn Vorstands-Mitglieder oder Aufsichtsräte Aktien des eigenen Unternehmens kaufen, ist das sehr oft ein gutes Zeichen dafür, dass die mittel- und langfristigen Perspektiven gut sind.
Dann wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Aktienkurs steigen.
Mehrere Studien und Untersuchungen haben gezeigt, dass Auswahl-Strategien, die sich an Insider-Transaktionen orientieren, den allgemeinen Markt schlagen.
Es lohnt sich also für Sie, die Firmenbosse zu kopieren.
Die 4 Auswahl-Kriterien: Insiderkäufe, Top-Bilanz, attraktive Dividende und Aktienkurs noch nicht heiß gelaufen
Ich habe die Auswahl für Sie sogar noch etwas verfeinert und nicht nur die Insider-Käufe ausgewertet:
- Insider haben zeitnah Aktien des Unternehmens gekauft,
- der Konzern muss über eine sehr solide Bilanz verfügen,
- das Unternehmen muss regelmäßig attraktive Dividenden ausschütten,
- der Aktienkurs darf in den vergangenen Monaten nicht zu stark gestiegen sein.
Investieren Sie wie die Unternehmens-Insider
Während Sie nach Ausbruch der Finanzkrise bei einem DAX-Stand von 4.000 Punkten und einem Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) von 10 fast „blind“ in den Aktienmarkt einsteigen konnten, ist die Aktienauswahl für Neueinsteiger inzwischen schwieriger.
In diesen Marktphasen gibt es jedoch eine gute Orientierung: Achten Sie darauf, wie die Unternehmens-Insider, die Personen aus dem Vorstand und Aufsichtsrat, agieren.
Wenn ein Manager, der die Geschäfts-Entwicklung aus 1. Hand kennt, jetzt noch in großem Stil Aktien des eigenen Unternehmens kauft, ist das – wie schon beschrieben – oft ein Zeichen dafür, dass die mittel- und langfristigen Perspektiven gut sind.
Dann wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Aktienkurs steigen.
Die Insider-Käufe geben Ihnen sogar 2 wertvolle Informationen:
- welche Aktien man sich genauer ansehen sollte und
- bis zu welchen Kursen die Insider kaufen.
Wie auch Sie von Insider-Informationen profitieren können
„Insider-Geschäfte“ hinterlassen bei vielen Anlegern eine gewisse Skepsis. Doch das ist in vielen Fällen unbegründet.
Ein Insider ist eine Person, die über kurserhebliche Informationen eines Unternehmens verfügt, bevor diese der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Zu diesen Personen zählen z. B. solche, die im größeren Stil am Kapital des Unternehmens beteiligt sind, oder Vorstands- und Aufsichtsrats-Mitglieder, s.o.
Insider-Informationen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alle konkreten Infos, die noch nicht veröffentlicht worden sind und bei Veröffentlichung dazu führen können, den Börsen- oder Marktpreis des Konzerns zu beeinflussen.
Hier einige konkrete Beispiele: Übernahme-Angebote, Großaufträge, unerwartete Gewinn-Steigerungen bzw. -einbrüche oder Insolvenzanträge.
Es muss klar zwischen verbotenen und legalen Insider-Geschäften unterschieden werden.
Zu den verbotenen gehören die Transaktionen von Insidern, die vor Veröffentlichung der Infos mit Finanz-Instrumenten wie Aktien, Derivaten, etc. handeln, um bei Veröffentlichung der Nachricht Profit aus der Kursbewegung zu schlagen.
Dieser Insider-Handel wird mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet.
Einige Negativ-Beispiele gab es etwa in der amerikanischen Hedgefonds-Branche. Dort haben Fonds-Manager geheime Infos aus Unternehmen erhalten und diese erfolgreich für Geschäfte auf steigende oder fallende Kurse genutzt.
Die Börsenaufsicht kontrolliert
Um illegalen Insider-Geschäften entgegenzuwirken, werden in Deutschland alle Börsengeschäfte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mittels spezieller EDV-Programme überwacht.
Auffällige Kursbewegungen oder ungewöhnlich hohe Umsätze eines Finanz-Instruments (z. B. Aktien, s. o.) werden so entdeckt und nachverfolgt.
Wenn also etwa eine Gewinn-Warnung erfolgt oder der Aktienkurs einbricht und kurz vorher große Short-Positionen aufgebaut wurden, wird die Börsenaufsicht das untersuchen.
Erfolgt ein Übernahme-Angebot und der Aktienkurs schießt wie eine Rakete nach oben, wird ebenfalls untersucht, ob sich vorab Investoren mit diesen Aktien eingedeckt haben und welche Informations-Quellen die Investoren genutzt haben.
Klare rechtliche Regeln
Börsennotierte Unternehmen sind dazu verpflichtet, über eine sogenannte Ad-hoc-Mitteilung zeitnah wichtige Informationen zu veröffentlichen.
Seit dem 01. 07. 2002 besteht zudem die gesetzliche Pflicht, Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsrats-Mitgliedern börsennotierter Konzerne und deren Familien-Angehörigen in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.
Aufgrund von § 15a WpHG in der Fassung vom 19. 12. 2008 haben die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats eines in Deutschland börsennotierten Unternehmens sowie Personen, die regelmäßig Zugang zu Insider-Informationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind, sowohl dem Konzern als auch der BAFin mitzuteilen, wenn sie Aktien oder sich darauf beziehende Finanz-Instrumente des Unternehmens erwerben oder veräußern.
Die Mitteilungs-Pflicht gilt auch für Personen, die den „Insidern“ nahestehen (z. B. Ehepartner oder Kinder).
Die Mitteilung ist dann seitens der Gesellschaft unverzüglich zu veröffentlichen (Directors’ Dealings).
Diese erlaubten Insider-Käufe und -verkäufe können Sie im Internet unter der Adresse www.bafin.de verfolgen.
Insider-Verkäufe müssen kein schlechtes Zeichen sein
Beachten Sie: Es muss nicht automatisch ein schlechtes Zeichen sein, wenn es bei einem Unternehmen mehr Verkäufe als Käufe gibt, da oft aufgrund von Mitarbeiter-Beteiligungen oder Bonuszahlungen Aktien verteilt werden.
Es ist völlig normal, wenn ein Manager irgendwann die als Gehalts-Bestandteil erhaltenen Aktien (oder Aktienoptionen) an der Börse versilbert und in Geld umtauscht (verkauft).
Insider-Daten und Fundamental-Check
Insider-Käufe, also beispielsweise Käufe durch Vorstands-Mitglieder eines Unternehmens, sind also, wie vorab bereits ausgeführt, veröffentlichungspflichtig.
Und so können auch Sie diese nachvollziehen, indem Sie sie über die oben genannte BAFin-Adresse verfolgen, für Ihre Investitions-Entscheidungen nutzen und am Ende hoffentlich davon profitieren.
Kauft ein Insider Aktien des eigenen Unternehmens, ist dies zumeist ein positives Zeichen, da er die Aktien zu diesem Zeitpunkt für unterbewertet hält.
Verkauft ein Insider hingegen seine Aktien, kann dies – wie schon angedeutet – ein schlechtes Zeichen sein, muss es jedoch nicht.
Allerdings sollten Sie darauf achten, dass diese Daten nicht ein alleiniges Kauf- oder Verkaufs-Argument darstellen.
Prüfen Sie stets auch die fundamentalen Daten vor einem Kauf oder Verkauf!