Bausparvertrag: So funktioniert die Arbeitnehmersparzulage
Wer von einem eigenen Heim oder Haus träumt, kann Einiges dafür tun, diesen Traum auch realisieren. Ein Bausparvertrag bietet sich etwa an – und für den gibt es neben den Zinsen für das angesparte Geld auch staatliche Prämien.
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage
Das eine ist die Wohnungsbauprämie. Das ist eine Förderung, die den Wohnungsbau fördern soll und beträgt bei Einzelpersonen maximal rund 45 € im Jahr. Das andere ist die Arbeitnehmersparzulage.
Die Sparzulage gilt dem Vermögensaufbau
Die Wohnungsbauprämie muss ihrem Namen gemäß für den Zweck des Wohnungsbaus vorbehalten bleiben, der Zuschuss ist also zweckgebunden. Das gilt für die Arbeitnehmersparzulage nicht – auch im Rahmen von Bausparverträgen ist die Förderung nicht unbedingt an Bauvorhaben gebunden.
Denn die Arbeitnehmersparzulage soll allgemein dem Vermögensaufbau der Bevölkerung dienen. Daher gilt die Arbeitnehmersparzulage neben Bausparverträgen auch für andere Sparformen.
Eine Grenze setzt das zu versteuernde Einkommen
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein Zuschuss des Staates für vermögenswirksame Leistungen. Vermögenswirksame Leistungen wiederum sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.
Wer einen Bausparvertrag eingegangen und Arbeitnehmer ist, hat grundsätzlich Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Allerdings gilt das nur, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 € für Ledige oder 35.800 € für Verheiratete nicht überschreitet.
Dabei darf man das zu versteuernde Einkommen aber nicht mit dem Bruttoeinkommen verwechseln. Von dem muss man alle steuerlich absetzbaren Ausgaben abziehen, um das zu versteuernde Einkommen zu errechnen.
Auf diese Weise könne also auch Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge kommen.
Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bei Bausparverträgen ist das der Ablauf einer Sperrfrist, der so genannten Bindungsfrist, oder die Zuteilung.
Denn die Bausparkasse prüft am Ende der Ansparzeit, ob der Bausparvertrag zugeteilt wird. Sie überprüft also, ob die vertraglich festgesetzten Sparleistungen in der vorgesehenen Zeit erbracht wurden.
Erhält der Sparer die Zuteilung, hat er zum einen Anspruch auf das vereinbarte zinsgünstige Darlehen von der Bausparkasse. Zum anderen überweist das Finanzamt dann auf einen Schlag auch die Arbeitnehmersparzulage.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen?
Beantragen kann ein Arbeitnehmer einen Zuschuss von 9 % von maximal 470 € pro Jahr (verheiratete 940 €), also gut 42 €.
Wer in den Jahren der Ansparzeit schon wissen will, wie hoch die tatsächlichen Zuschüsse der Arbeitnehmersparzulage im Bausparvertrag sein werden, findet diese Angaben im Einkommenssteuerbescheid.
Die Arbeitnehmersparzulage muss der sparende Arbeitnehmer jedes Jahr wieder neu beantragen. Den Antrag stellt man mit der Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt.